Illigale Immobilienversteigerung?

Hallo,
ich war heute bei einer Hausbesichtigung. Im Exposé wurde das Haus deutlich mit einem KAUFPREIS ausgezeichnet. Während der Besichtigung hie? es dann plötzlich dies sei der sog. MINDESTANGEBOTSPREIS und man müsse bis Ende der Woche ein Angebot abgeben, aus diesen werde dann das höchste ausgewählt.
Nun frage ich mich ist das überhaupt rechtens? Immerhin wurde darauf im Exposé nich hingewiesen?
Danke für eure Hilfe

Nun frage ich mich ist das überhaupt rechtens? Immerhin wurde
darauf im Exposé nich hingewiesen?

Der Verkäufer entscheidet wem er das Haus verkauft. Gibt es mehrere Interessenten, entscheiden sich Verkäufer nun mal für den, der den besten Preis zahlt. Das nennt sich freie Marktwirtschaft.

Die Esenz der Frage lautet : Muss man eine Auktion als solche ersichtlich machen,genau das ist nähmlich nicht geschehen.

Das ganze hat mit einer Auktion nichts zu tun.
Der im Exposé angegebene Preis richtet sich an die Allgemeinheit und ist nur eine Einladung, ein konkretes Gebot abzugeben. Findet sich beispielsweise nur ein Interessent kann der Preis auch sinken, sind viele vorhanden kann er aber auch steigen. Oder der Verkäufer entscheidet sich anders und verkauft gar nicht. Im Gegensatz zu einer Auktion entsteht auch nicht die Verpflichtung, an dem Höchstbietenden zu verkaufen (ok, dort ist das auch nicht immer so, aber meist, je nach dem Umständen, Mindestpreis etc.). Die Auskunft, dass jemand anders auch Interesse habe und man selbst noch etwas drauf legen müsste um den „Zuschlag“ zu bekommen ist auch relativ normal beim Hauskauf. Ob das nun so stimmt oder ob man auch mit den niedrigeren Kaufangebot erfolgt hätte spielt keine Rolle. Da muss man selbst entscheiden, ob die Gegenseite blufft, normalerweise entsprechen solche Aussagen aber der Wahrheit.

Hallo,

stellt sich nur die Frage, ob wir es hier mit einer Auktion im rechtlichen Sinne überhaupt zu tun haben, oder einfach mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und dann Annahme des besten Angebots. So würde ich die Sache sehen, und wie schon geschrieben, das ist in der freien Marktwirtschaft ganz üblich und keineswegs ehrenrührig oder gar rechtlich problematisch.

Ein Vertrag kommt immer durch Angebot und Annahme zustande, und der Begriff der invitatio ad offerendum http://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe… macht Dir die Geschichte vielleicht klarer. Eine Immobilienanzeige ist nie ein Angebot, auf das man nur noch „ja“ sagen muss, zumal ein solches notarieller Form bedürfen würde. Sie ist vielmehr immer eine Anpreisung des Objekts mit der zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird, wobei man mit dem angegebenen Preis deutlich macht, in welcher Höhe man sich den Preis vorstellt.

Bekanntermaßen ist es aber recht häufig so, dass dieser so genannte Preis dann im Laufe von Verhandlungen nach unten geht. Dies muss aber nicht so sein. Es kann auch passieren, dass sich mehrere Interessenten dann gegenseitig den Preis hoch treiben. Und wenn hier mehrere Interessenten da sind, und der Verkäufer es sich einfach machen will, dann kann er das Spiel selbstverständlich so spielen.

Wobei natürlich zu beachten ist: Ein formloses Angebot wäre rechtlich unverbindlich, da es das notarielle Formerfordernis nicht beachtet! D.h. man könnte sich hiervon durchaus auch wieder lösen.

Gruß vom Wiz

Danke für deine Erklärung, jetzt hab ichs verstanden: