Illustrationen: Welche Bezahlung ist üblich?

Hallo,

eine Freundin von mir wurde kürzlich gefragt, ob sie ein Buch illustrieren möchte. Angefragt hat der Autor des Buches, der bereits einen Verlag gefunden hat, aber selbst nicht gut zeichnen
kann. Der Verlag hätte angeblich auch jemanden mit der Illustration beauftragen können, aber der Autor wollte das eben lieber meine Freundin machen lassen.

Mehr zum Thema oder Umfang der Arbeit ist noch nicht bekannt (folgt in den nächsten Tagen).

Wie läuft sowas denn eigentlich üblicherweise ab? Schließt der Autor da mit der Illustratorin einen Vertrag oder läuft das über den Verlag?
Und wie wird das entlohnt? Gibt es Anhaltspunkte, z.B. pro Bild, Umsatzbeteiligung oder ist es reine Verhandlungssache?

Freue mich auf Eure Infos!

Danke und Gruß,
Lotte

Nachtrag
Hallo,
ich hatte schon über die Suchfunktion zu diesem Thema geschaut. Dabei habe ich festgestellt, dass es zwar ähnliche Fragen gab, diese aber allesamt keine Antworten bekamen.

Kann es sein, dass das Thema grundsätzlich „unangebracht“ ist?
Ich könnte mir zwar nicht vorstellen, warum das so sein sollte, aber
um Missverständnissen vorzubeugen:

Es werden gerne auch Tips, wo und wie man sich solche Informationen beschaffen kann, angenommen.
Oder ist das Ganze irgendwie unglaublich „geheimnisbehaftet“?

Danke,
Lotte

Hallo Lotte,

Kann es sein, dass das Thema grundsätzlich „unangebracht“ ist?

Nö. Ich habs erst jetzt gelesen.

Grundsätzlich kann die Illustratorin Verträge mit wem auch immmer schließen, in diesem Fall Verlag oder Autorin. Wenn die Autorin bestimmte Vorstellungen bezüglich der Illustrationen hat, die bei einem Vertrag zwischen Illustretorin und Verlag nicht umzusetzen sind, sollte sie den Vetrag abschließen. Aus rechtlichen Erwägungen wäre letzteres wohl sinnvoller, da sich die AUtorin auf diesem Weg die Nutzungsrechte sichern könnte, welche im anderen Fall beim Verlag lägen und so ggf. einen Verlagswechsel erschweren würden.

Ansonsten ist es immer Ratsam mal beim BDG oder AGD nschzufragen, die kennen sich aus (http://bdg-designer.de/ http://www.agd.de/). Da gibts auch den Vergütungstarifvertrag.

Gruß

osmodius

Danke! o.T.
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