Zum 1.12.07 wurde eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. In den Verträgen steht drin, dass ab 3. Beitragsjahr die anfallenden Kosten zu 100 % übernommen werden. Vor drei Wochen hat der Zahnarzt einen Heilkostenplan erstellt; die Zähne sollen aber erst Mitte des nächsten Jahres gemacht werden aufgrund beruflich bedingter Abwesenheit. Eingereicht worden ist der HKP noch nicht, weder bei der KK noch bei der Versicherung Frage: Werden überhaupt 100 % erstattet, wenn der HKP im 2. Versicherungsjahr ausgestellt wird? Danke für eine Antwort!
Viele Grüße,
Senta
Versicherung Frage: Werden überhaupt 100 % erstattet, wenn der
HKP im 2. Versicherungsjahr ausgestellt wird? Danke für eine Antwort!
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Leistung. Darauf sollte man, wenn man den HKP einreicht, dann auch ausdrücklich hinweisen.