Im Arbeitsvert. wechseln zw. Gesetzlich/Tariflich

Hallo zusammen,

ich habe mal gehört, dass ein AG in einem Arbeitsvertrag zwischen Gesetzlichen und Tariflichen Bestimmungen wechseln kann!
Wie zum Bsp. beim Urlaub bezieht er sich auf die Gesetzliche Regelung
und bei der Bezahlung auf die Tarifliche Regelung.
Ist das so oder?
Oder hatt mir da jemand am Stammtisch mal wieder nur Quatsch erzählt?
Wie ist das bei einem Arbeitsvertrag denn so?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus bei euch für die Info.

Gruß Walter

Hallo Walter,
vereinfacht gesagt:

gilt für ein Arbeitsverhältnis keine Tarifbindung für beide Seiten, gilt zuerst mal der Grundsatz der „Vertragsfreiheit“.
Solange der AG keine gesetzlichen Mindestnormen verletzt, kann er dem AN ein frei formuliertes Vertragsangebot machen, das für einzelne Punkte gesetzliche, tarifliche oder frei formulierte Bestandteile hat.
Der AN hat dann folgende Möglichkeiten:

  • Ablehnen
  • Verhandeln (Gesamtvertrag oder einzelne Bestandteile)
  • unverändert akzeptieren

&Tschüß
Wolfgang

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