In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Angabe über die Menge meines Urlaubs. Bislang (seit 3 Jahren arbeite ich dort) hat er mir im Jahr 30 Tage (bei einer 5-Tage-Woche) gewährt bzw. festgelegt. Unter anderem wurde die Praxis auch Freitag nach Himmelfahrt und Fronleichnam geschlossen, dies aber nicht als Urlaubstag erwähnt, sondern frei gegeben (bezahlt).
- Frage darf mein Arbeitgeber mir jetzt nach 3 Jahren den Urlaub kürzen oder muß er sich daran halten was er mir bislang zugestand?
- sind diese 2 Freitage wenn sie bezahlt sind als Urlaubstage anzusehen oder ist das extra und kann er davon wieder Abstand nehmen nach Belieben?