Im Arbeitsvertrag ist keine festgelegte Urlaubszeit /menge angegeben

In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Angabe über die Menge meines Urlaubs. Bislang (seit 3 Jahren arbeite ich dort) hat er mir im Jahr 30 Tage (bei einer 5-Tage-Woche) gewährt bzw. festgelegt. Unter anderem wurde die Praxis auch Freitag nach Himmelfahrt und Fronleichnam geschlossen, dies aber nicht als Urlaubstag erwähnt, sondern frei gegeben (bezahlt).

  1. Frage darf mein Arbeitgeber mir jetzt nach 3 Jahren den Urlaub kürzen oder muß er sich daran halten was er mir bislang zugestand?
  2. sind diese 2 Freitage wenn sie bezahlt sind als Urlaubstage anzusehen oder ist das extra und kann er davon wieder Abstand nehmen nach Belieben?

In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Angabe über die Menge
meines Urlaubs. Bislang (seit 3 Jahren arbeite ich dort) hat
er mir im Jahr 30 Tage (bei einer 5-Tage-Woche) gewährt bzw.
festgelegt. Unter anderem wurde die Praxis auch Freitag nach
Himmelfahrt und Fronleichnam geschlossen, dies aber nicht als
Urlaubstag erwähnt, sondern frei gegeben (bezahlt).

  1. Frage darf mein Arbeitgeber mir jetzt nach 3 Jahren den
    Urlaub kürzen oder muß er sich daran halten was er mir bislang
    zugestand?

Unabhängig vom Verstoss in der Frageformulierung (FAQ:1129) kann diese Frage sowieso nicht in einem derartigen Forum seriös beantwortet werden. Dafür muß ein Fachanwalt vor Ort befragt werden, der ggfs. die zur Fallbeurteilung notwendigen Umstände klären kann.
Allerdings wird bei Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrages schon die bisherige Praxis zur Beurteilung von Streitfragen herangezogen

  1. sind diese 2 Freitage wenn sie bezahlt sind als Urlaubstage
    anzusehen oder ist das extra und kann er davon wieder Abstand
    nehmen nach Belieben?

Ein AG kann grundsätzlich in einem begrenzten Umfang „Betriebsurlaub“ anordnen und seinen Betrieb (auch Arztpraxis ist ein Betrieb) schließen.
Diese Entscheidung kann er auch für Folgejahre ändern.

ebenfalls grußlos