Guten Tag,
Wenn jmd als Freiberufler irgendwelchen Krimskrams für eine GmbH über ein kommerzielles (über die GmbH laufendes) Konto verkauft, dann haftet doch hoffentlich die Firma falls bei den Verkäufen irgendetwas schief geht oder? Was ist, wenn die freiberufliche Tätigkeit mit dem Verkaufen in etwas fremdes Gebiet abdriftet. Danke für Eure Mühe
Servus,
der Sachverhalt ist so vage vorgetragen, dass man nur einen Punkt klar beantworten kann:
Es gibt keine freiberufliche Tätigkeit in diesem Zusammenhang. Weder als Kommissionär, noch als Vermittler oder Makler, noch als Zwischenhändler oder Vertreter eines Händlers. Wer selbständig im Auftrag oder im Namen eines anderen Ware verkauft, betreibt ein Gewerbe.
Für alles andere wäre es notwendig, zu wissen, worin genau der Auftrag besteht, wie genau der Kommissionär (oder was auch immer er ist) gegenüber dem Kunden auftritt, worin genau der Gegenstand der fraglichen Haftung besteht.
Schöne Grüße
MM