Kann eine Person (Assitenz der Geschäfsführung, aber kein Prokurist) in einer Firma (GmbH) bei der Unterschriftenkompetenz, z.B. Für Angebote den Status i.V. und für den allgemeinen Schriftverkehr dann i.A.?
Oder muß dieser Person überall i.A. bzw i.V.
und was ist eigentlich höher angesiedelt?
Kann ich sowas vielleicht auch mit Paragraphen belegen?
Kann eine Person (Assitenz der Geschäfsführung, aber kein
Prokurist) in einer Firma (GmbH) bei der
Unterschriftenkompetenz, z.B. Für Angebote den Status i.V. und
für den allgemeinen Schriftverkehr dann i.A.?
Oder muß dieser Person überall i.A. bzw i.V.
und was ist eigentlich höher angesiedelt?
Kann ich sowas vielleicht auch mit Paragraphen belegen?
Die Handlungsvollmacht (= i.V.) ist nach § 54 HGB geregelt, sie erlaubt die Durchführung von Rechtsgeschäften für ein Unternehmen. Häufig erhalten Abteilungsleiter „i.V.“
Schwächer ist da „i.A“ (im Auftrag). „i.A.“ wird im Unternehmen verliehen und meistens durch Aushang intern veröffentlicht. Die Befugnisse werden ebenso intern geregelt - Rechtsgeschäfte darf ein „i.A.“ Bevollmächtigter aber nicht abschließen.