Hallo,
Bei Firmen gibt es meist diverse Unterschriftenregelungen (wer
darf was unterschreiben); die bekanntesten sind:
i.A. („im Auftrag“) – ist meist bei normalen Briefen oder
Übersendung von Unterlagen u.ä. – meist ohne
Rechtsverbindlichkeit für die „Firma“
i.V. („mit Handlungsvollmachr“) – der Unterzeichner hat eine
formelle „Handlungsvollmacht“ entsprechend HGB (und kann im
Rahmen dieser Handlungsvollmacht rechtsverbindliche Aussagen
treffen)
Auch wenn es immer wieder gern behauptet wird, besteht zwischen i.V. und i.A. grundsätzlich kein Unterschied. Wie das jedes Unternehmen für sich regelt, ist dabei irrelevant. Beide Kürzel zeigen nach außen eine Handlungsvollmacht an.
Gruß,
Christian