Hallo, liebe Mitwisser-
in meiner Fortbildung habe ich mal am Rande gelernt, dass es einen himmelweiten Unterschied macht, ob „i.A.“ oder „i.V.“ unterschrieben wird. Ich kann mich aber nicht mehr gut erinnern. Wer weiss genau (oder fast genau), wie das ist?
Danke - Anette
Hallo, Anette,
also ich selber unterschreibe „im Auftrag“, weil ich als Kurierfahrer im Auftrag einer Spedition unterwegs bin. „In Vertretung“ unterschreibt jemand, der gleichberechtigt ist. Wenn ich also an jemanden zu Händen liefern soll, dann könnte auch ein Gleichberechtigter „in Vertretung“ unterschreiben.
Ohne Gewähr
FJ Benedikt
Hallo Anette,
dann schau doch mal in die FAQs: Abkürzungen: i.V. - i.A. - ppa. [FAQ:1072] (19.8.2003)
da wirst du fündig
Gruß
Steffi
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Wo steht das?
Wo steht das?
Das müsste im HGB stehen.
Wo steht das?
Das müsste im HGB stehen.
Aha, genialer Gedanke. Nur wo da steht es bitte?
Wo steht das?
Das müsste im HGB stehen.
Mit Sicherheit nicht!
Levay
OT: Was unterschreibst Du da?
Hallo,
mich würde mal interessieren, was Du da im Auftrag unterschreibst…
Gruß
vergessen
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mich würde mal interessieren, was Du da im Auftrag
unterschreibst…
Gruß
vergessen
Hi, forgotten Marc!
… dass ich eine Sendung empfangen habe.
cu
FJ Benedikt
Aha, genialer Gedanke. Nur wo da steht es bitte?
HGB, 24. Auflage
Mit Sicherheit nicht!
Levay
Von 1982 bis 1990 stand es noch drin.
Mit Sicherheit nicht!
LevayVon 1982 bis 1990 stand es noch drin.
Welcher §?
Welcher §?
Zeichnung des Handlungsbevollmächtigten
Er hat mit einem das Vollmachtverhältnis ausdrückenden Zusatz zu zeichnen.
Welcher §?
Zeichnung des Handlungsbevollmächtigten
Er hat mit einem das Vollmachtverhältnis ausdrückenden Zusatz
zu zeichnen.
Nein, ich meine, wo - wie von dir behauptet - der Unterschied zwischen i.A. und i.V. definiert wird!
Aber Christian,
der Name sagt es doch bereits! Wozu denn ein überflüssiges Gesetz? Wenn ich unterwegs bin, dann bin ich im Auftrag des Vatikans unterwegs. Wenn ich einen Kardinal oder Bischof als Vertreter für mich bestimme, dann hat derjenige „in Vertretung“ zu unterschreiben.
Benedikt
Eben. Es gibt darüber keine gesetzliche Regelung. Genau darauf wollte ich ja hinaus.
Levay
Eben. Es gibt darüber keine gesetzliche Regelung. Genau darauf
wollte ich ja hinaus.
Endlich mal kein Gesetz!
Hi, Steffi,
ein bisschen schon, aber nicht ganz so, wie ich mir das vorgestellt habe, weil ich da keinen Unterschied finde zwischen den beiden Varianten. Um ein ppa geht es jedenfalls gar nicht.
Trotzdem Dank!
Anette
dann schau doch mal in die FAQs: Abkürzungen: i.V. - i.A. -
ppa. [FAQ:1072] (19.8.2003)da wirst du fündig
Gruß
Steffi