Im Auftrag - Unterschrift

Hallo Rechtswissende,

wenn ein Angestellter einen Geschäftsbrief schreibt, fügt er vor seiner Unterschrift gern ein „Im Auftrag“ ein. Ist das rechtlich korrekt? Ich bilde mir ein, mal gelesen zu haben, dass man vom Geschäftsführer dazu ernannt werden muss, „im Auftrag“ zu unterschreiben, oder die GF muss explizit diesen Brief mit diesem Inhalt angeordnet haben.
Liege ich da richtig oder ist die Unterschrift „im Auftrag“ immer richtig, da der Angestellte ja seine Briefe tatsächlich im Auftrag des Arbeitgeber verfasst?

Micha

Habe gerade gefunden, „Im Auftrag“ bedeutet, der Schreiber hat für dieses Schreiben eine Einzelvollmacht. Stimmt das? Das würde meine Frage beantworten.

Mciha

Habe gerade gefunden, „Im Auftrag“ bedeutet, der Schreiber hat
für dieses Schreiben eine Einzelvollmacht. Stimmt das? Das
würde meine Frage beantworten.

Sofern diese Tätigkeit in seinem gewohnten Tätigkeitsbereich ausgeführt wird unterschreibt ein normaler Angestellter einen Brief mit i. A. (z. B. ein Angestellter der Personalabteilung bei einer Einladung zum Vorstellungsgespräch etc.). Das betrifft dann gewöhnliche Tätigkeiten seiner Arbeit. Er muss normalerweise nicht für jeden Brief zum Geschäftsführer und sich eine neue Vollmacht / neuen Auftrag holen - anders sähe es aus wenn eine MA der Personalabteilung eine Überweisung unterschreiben möchte was normalerweise die Buchhaltung macht! So kenne ich das zumindest aus unserem Unternehmen!

VG Anke

Hi,

soweit mir bekant ist, sind die Kürzel nicht Gesetzlich geregelt wann es wo zählt. Ob du nun i. V. oder i. A. oder Garnichts vor der Unterschrift kommt hängt von der jeweiligen internen Regelung ab.

Woher sollt de Empfänger wissen ob Person X wirklich mit i. A. Unterschreiben darf? Im zweifel bräuchtest der Empfänger also noch eine Bestätigung von weiter oben, dass der Mitarbeiter den Brief oder das Rechtsgeschäft tätigen darf.

cu Naseweis

Hi,

soweit mir bekant ist, sind die Kürzel nicht Gesetzlich
geregelt wann es wo zählt. Ob du nun i. V. oder i. A. oder
Garnichts vor der Unterschrift kommt hängt von der jeweiligen
internen Regelung ab.

Wie gesagt so wird es bei uns gehandhabt und so / so ähnlich habe ich es auch damals während der Ausbildung in der Berufsschule gelernt!
Ich glaube mich erinnern zu können das das sich in dem Fall das jemand in Prinzip immer wieder dieselbe Tätigkeit macht - was im Job ja so üblich ist - unter den Begriff Artvollmacht fällt!

VG Anke

Hallo,

soweit mir bekant ist, sind die Kürzel nicht Gesetzlich
geregelt wann es wo zählt. Ob du nun i. V. oder i. A. oder
Garnichts vor der Unterschrift kommt hängt von der jeweiligen
internen Regelung ab.

das ist nicht korrekt. Siehe hierzu auch http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/entry/1072?cont….

Woher sollt de Empfänger wissen ob Person X wirklich mit i. A.
Unterschreiben darf? Im zweifel bräuchtest der Empfänger also
noch eine Bestätigung von weiter oben, dass der Mitarbeiter
den Brief oder das Rechtsgeschäft tätigen darf.

Nein. Und genau dafür gibt es die Kürzel. Einerseits sollte jedem klar sein, dass der Angestellte Müller, der mit dem Kürzel i.A. unterschreibt, nicht berechtigt ist eine Millionenkredit für die Firma aufzunehmen. Andererseits ist es so, dass jemand, obwohl er nicht die Vollmachten hat, mit i.V. oder ppa. Verträge abschließt, zunächst trotzdem einen gültigen Vertrag schließt, denn der Vertragspartner hat gar nicht die Möglichkeit die Befugnis zu überprüfen. Allerdings dürfte der Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber haften, wenn er seine Befugnisse zum Schaden des Unternehmens überschritten hat.

Eselsbrücke: i.A. führt nur Aufträge aus, entscheidet aber nicht wirklich selbst.

Gruß

S.J.