Hallo,
soweit mir bekant ist, sind die Kürzel nicht Gesetzlich
geregelt wann es wo zählt. Ob du nun i. V. oder i. A. oder
Garnichts vor der Unterschrift kommt hängt von der jeweiligen
internen Regelung ab.
das ist nicht korrekt. Siehe hierzu auch http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/entry/1072?cont….
Woher sollt de Empfänger wissen ob Person X wirklich mit i. A.
Unterschreiben darf? Im zweifel bräuchtest der Empfänger also
noch eine Bestätigung von weiter oben, dass der Mitarbeiter
den Brief oder das Rechtsgeschäft tätigen darf.
Nein. Und genau dafür gibt es die Kürzel. Einerseits sollte jedem klar sein, dass der Angestellte Müller, der mit dem Kürzel i.A. unterschreibt, nicht berechtigt ist eine Millionenkredit für die Firma aufzunehmen. Andererseits ist es so, dass jemand, obwohl er nicht die Vollmachten hat, mit i.V. oder ppa. Verträge abschließt, zunächst trotzdem einen gültigen Vertrag schließt, denn der Vertragspartner hat gar nicht die Möglichkeit die Befugnis zu überprüfen. Allerdings dürfte der Mitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber haften, wenn er seine Befugnisse zum Schaden des Unternehmens überschritten hat.
Eselsbrücke: i.A. führt nur Aufträge aus, entscheidet aber nicht wirklich selbst.
Gruß
S.J.