klein schreiben
ich schlage vor, „im Auftrag“ zu schreiben., also mit kleinem „im“
dafür fallen mir zwei gründe ein. erstens war es bis vor kurzem (ca 20 jahre) üblich, beide formeln durch ein komma zu trennen (zu der zeit, als auch noch „betr.:“ der regelfall bei formellen briefen war), und deswegen war es eh immer klein geschrieben, also ein historischer grund.
zweitens, damit zusammenhängend: hinter „mfg“ steht heutzutage überhaupt kein satzzeichen, aber eben auch kein punkt … „Mit freundlichen Grüßen.“ ist Unsinn, denn die Grußformel enthielt ursprünglich mal „bin ich“ , also „Mit freundlichen Grüßen // bin ich // Jens Schulze“, verbindet sich also direkt mit der Unterschrift selbst, und auch bei der "Langfassung " "Mit freundlichen Grüßen // bin ich // im Auftrag // Jens Schulze " kann das „im“ nicht plötzlich groß geschrieben sein.
alles schreibdisziplinarische geht natürlich heute den bach runter, und überhaupt verwildern die sitten, und selbst die stempelmacher sind nicht mehr, was sie mal waren, und früher war es alles klarer, als noch die preußische kanzleiordnung von 1922 den ton angab, aber du wolltest es ja genau wissen, und das hast du jetzt davon, bravo, junge *schulterklopf
ich sehe schon, hier muß wieder eine Ausländerin ran.
Also: es heißt garantiert
**Mit freundlichen Grüßen
i. A. Mio XY**
wobei es Dir mittlerweile - z. B. wegen der schöneren graphischen Gestaltung - freisteht, ob Du Deinen Namen in einer Zeile mit „i. A.“ oder zwei Zeilen darunter plazierst.
Die ausgeschriebene Variante geistert übrigens tatsächlich immer noch durch die Welt. Meistens findest Du sie in der Kombination
Im Auftrag/In Vertretung*
_________________________
Für die Unterschrift des Sachbearbeiters
(* = nichtzutreffendes streichen)
auf handschriftlich ausgefüllten Formularen deutscher Behörden (vorwiegend Finanzämter).
„Im Auftrag“ steht auf allen Schreiben von Behörden - nicht nur den handschriftlichen vom Finanzamt - weil die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht in eigenem Namen tätig sind (und auch gar nicht sein dürfen). Sie handeln „im Auftrag“ des/der Behördenleiter(s)/in.
„In Vertretung“ darf derjenige unterschreiben, der offiziell die Stellvertretung in der Amtsleitung innehat.
Gruß, BeBro
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Na, wenn das keine tolle Erklärung war. :o) Vielen Dank!
Mio
alles schreibdisziplinarische geht natürlich heute den bach
runter, und überhaupt verwildern die sitten, und selbst die
stempelmacher sind nicht mehr, was sie mal waren, und früher
war es alles klarer, als noch die preußische kanzleiordnung
von 1922 den ton angab, aber du wolltest es ja genau wissen,
und das hast du jetzt davon, bravo, junge *schulterklopf
„Im Auftrag“ steht auf allen Schreiben von Behörden - nicht
nur den handschriftlichen vom Finanzamt - weil die Beamten und
Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht in eigenem Namen
tätig sind (und auch gar nicht sein dürfen). Sie handeln „im
Auftrag“ des/der Behördenleiter(s)/in.
„In Vertretung“ darf derjenige unterschreiben, der offiziell
die Stellvertretung in der Amtsleitung innehat.
Gruß, BeBro
Hi Mio,
ich sehe schon, hier muß wieder eine Ausländerin ran.
Also: es heißt garantiert
**Mit freundlichen Grüßen
i. A. Mio XY**
Also im Kaufmännischen ist es anders.
I.V. unterschreibt derjenige mit Artvollmacht, also z B. Einhkauf, Verkauf…
i.A. bedeutet Einzelvollmacht, also Vollmacht für einen einzelnen Vorgang, egal, worum es sich handelt.
wobei es Dir mittlerweile - z. B. wegen der schöneren
graphischen Gestaltung - freisteht, ob Du Deinen Namen in
einer Zeile mit „i. A.“ oder zwei Zeilen darunter plazierst.
Die ausgeschriebene Variante geistert übrigens tatsächlich
immer noch durch die Welt. Meistens findest Du sie in der
Kombination
Im Auftrag/In Vertretung*
_________________________
Für die Unterschrift des Sachbearbeiters
(* = nichtzutreffendes streichen)
auf handschriftlich ausgefüllten Formularen deutscher Behörden
(vorwiegend Finanzämter).