… Rot über die Ampel und mir ins Auto, habe sie trotz Vollbremsung noch am Hinterrad erwischt und sie fiel vom Fahrrad in einen Grünstreifen. Obwohl sie die Schuld gegenüber der Polizei zugab, ich auch zwei Zeuginnen habe und die Polizei mir meine Unschuld Vollbremsung, nicht zu schnell bestätigte, zahlte meine Versicherung im Januar, März und Oktober 2010 ca. 2.700 Euro an die Krankenkasse der Radfahrerin. Habe im Oktober erst eine meiner Meinung nach richtige Beitragsrechnung für 2011 erhalten und jetzt im Dezember ein neue mit einer Höherstufung um 20 %. Während der ganzen Zeit habe ich weder von der Polizei, Staatsanwaltschaft noch von meiner Versicherung irgendwelche Mitteilungen erhalten. Was kann ich gegen die Höherstufung tun?
Was kann ich gegen die Höherstufung tun?
Hallo,
Unfälle mit Radfahrern sind immer „schwierig“, da der Fahrzeughalter auch aus der Betriebsgefahr haftet, also ohne Verschulden. Und die Tatsache, dass das Fahrrad erst am Hinterrad erwischt wurde, deutet darauf hin, dass ggf doch eine Mithaftung besteht.
Die Aussagen der Polizei sind da quasi egal, da Polizisten diese haftungsrechtlichen Feinheiten gar nicht kennen.
Ich würde einfach den VR mal fragen, auf welcher Grundlage denn die Zahlungen erfolgt sind.
Grüße, M
Geschädigte haben bei der KFZ-Haftpflicht in Deutschland einen Direktanspruch gegen den Versicherer, gerade damit man sich nicht mit einem Schädiger, der anderer Meinung ist, auseinandersetzen muß.
So gesehen war es natürlich rechtens, dass die Versicherung gezahlt halt und dann folgerichtig eine Höherstufung erfolgt.
Trotzdem würde ich mit der eigenen Versicherung einmal Rücksprache halten und den Sachverhalt erläutern lassen und kundtun, dass ich mit der Regulierung nicht einverstanden war …
Gruß
Vielen Dank für die Antwort. Es hat sich geklärt. Es besteht unter Versicherungsunternehmen irgendein Abkommen und da erfolgen manchmal Zahlungen, die aber keine Auswirkung auf den Versicherten, der keine Schuld am Unfall trägt, haben darf. Meine Versicherung hat die Zahlung falsch zugeordnet, so dass eine Höherstufung erfolgt ist. Diese wird wieder zurückgenommen.