Hallo, ich habe folgendes Problem bzw folgende Frage:
wie sieht es aus wenn ich im EU-Ausland für eine deutsche Firma arbeite?
Also ich bin in Deutschland bei einer Firma angestellt, aber verbringe die meiste Zeit des Jahres in Spanien, würde mich somit auch ganz gerne da anmelden, bzw in Deutschland komplett anmelden, ist das möglich?
Verstehe die Frage nicht: „ganz gerne da anmelden, bzw in Deutschland komplett anmelden“. Vielleicht meintest du,in Deutschland komplett abmelden?. Natürlich kannst du deinen Wohnsitz anmelden, wo du möchtest. Auf das Arbeitsverhältnis hat das erst mal keinen Einfluss. Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland behältst, hast du während der Entsendung innerhalb der sog. 183-Tages-Regel deutsches Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Wählst du deinen Wohnsitz im EU-Ausland, gilt das jeweilige territoriale REcht.
Ohhh Entschuldigung mein Fehler meinte natürlich „in Deutschland ABmelden“
Das mit der 183 Tage reglung verstehe ich nicht.
Kann man sich nun in Deutschland abmelden, sich dann zb in Spanien mit einem Hauptwohnsitz anmelden und weiterhin in Deutschland beschäfftigt sein und somit selbstverständlich auch weiterhin die Sozialabgaben abführen?
sorry, keine Ahnung. Die Frage verstehe ich eh’ nicht, du willst dich in Spanien und in Deutschland anmelden? Welche Nationalität hast du denn, das wäre hilfreich zu wissen. Aber ich kenn mich mit Staatenrecht nicht aus.
Nein, ich bin „deutscher“ und habe meien Hauptwohnsitz auch (noch) in Deutschland, aber da ich beruflich bedingt fast nur in Spanien bin, wollte ich mir hier AB und in Spanien mit Hauptwohnsitz ANmelden, aber wie gesagt mein Arbeit gebende Firma ist in Deutschland…
Hallo, leider bin ich mit Auslandsfragen überfordert. Ich denke schon, dass man in Spanien arbeiten kann und trotzdem in D gemeldet sein kann, doch weiter denke ich, wenn der erste Wohnsitz Spanien ist, dann muss man dort auch Steuern zahlen. Also lieber das Bessere heraussuchen, aber auch an die „Rente“ denken!
Viel Erfolg!
Prinzipiell ist das natürlich möglich.
Allerdings brauchen Sie die Zustimmung anderer.
Ihr Arbeitgeber muss damit einverstanden sein. Er muss Sie nach Spanien versetzen oder abordnen.
Von Spanien brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung.
Klären sollten Sie mit den deutschen und spanischen Finanzämtern, wo Sie steuerpflichtig sind. Nicht unwichtig für Sie ist auch eine Klärung mit Renten- und Krankenversicherung.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff
Hallo,
genau das war mein Plan, aber würde ganz gerne in Deutschland weiterhin meine Sozialversicherungsabgaben leisten, meine Firma sitzt ja auch in Deutschland…
Meinst du mit „in Spanien anmelden“ einen Wechsel der Staatsbürgerschaft? Da würde ich gefühlsmäßig abraten. Wo man seinen Hauptwohnsitz hat, dürfte dagegen egal sein, innerhalb der EU hat man ja freie Arbeitsplatz- und damit verbunden Wohnsitzwahl. Was das steuerlich und versicherungstechnisch bedeutet, weiß ich nicht, aber vermutlich musst du dann alles ändern. Bestimmt kann einem da irgendeine Behörde Auskunft geben, oder du suchst mal ein Forum von Wohnsitzwechslern für Erfahrungsaustausch. Ich denke, die arbeitsrechtslichen Fragen sind da noch das geringste Problem.
183-Tage-Regelung heißt, dass du im Heimatland versteuert wirst, wenn die Entsendung nicht länger als ein halbes Jahr dauert, danach wirst du im Einsatzland steuerpflichtig. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Ländern sorgen dafür, dass du nicht gleichzeitig in 2 Ländern steuerpflichtig wirst.
Hauptwohnsitz in Spanien, arbeiten in Deutschland: Kein Problem. Innerhalb der EU darfst du überall wohnen und arbeiten (auch in dem einen Land wohnen und in dem anderen arbeiten). Ausnahme ist noch Rumänien und Bulgarien.
ummelden ist sicher kein Problem. Es stellt sich nur die Frage, wo Du dann Lohnsteuer abführst und die Sozialversicherung und das richtet sich danach, wo Du Deine Tätigkeit ausführst und wie lange, ob Du nur entseendet bist, usw. Für diese Einstufung gibt es klare Rechtsvorschriften vom Finanzamt und der Sozialversicherung und das kannst Du dort prüfen und einstufen lassen.
Die Themen dazu heißen für die Lohnsteuer Doppelbesteuerungsabkommen. Beim Finanzamt kann man nachfragen, mit welchem Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und was der Inhalt ist, d. h. wie die Besteuerung geregelt ist.
Für die Sozialversicherung geht es darum, wo Du Deine Tätigkeit ausübst und wie lange. Daran entscheidet sich, in welchem Sozialversicherungssystem Du versichert bist. Bitte wende Dich an Deine Krankenkasse, die entscheiden, ob die deutschen oder spanischen Rechtsvorschriften für Dich gelten.
Das läßt sich sicher alles gut klären.
Alles Gute für Dein Leben in Spanien.