Angenommen man kauft einen Artikel (Monitor-Tablet) online aus GB. Wie viel Zeit hat man, diesen Kauf rückgängig zu machen und muss man die Transportkosten tragen? Kaufpreis = ca. 1000 Euro
Danke im Voraus
Angenommen man kauft einen Artikel (Monitor-Tablet) online aus GB. Wie viel Zeit hat man, diesen Kauf rückgängig zu machen und muss man die Transportkosten tragen? Kaufpreis = ca. 1000 Euro
Danke im Voraus
Angenommen man kauft einen Artikel (Monitor-Tablet) online aus
GB. Wie viel Zeit hat man, diesen Kauf rückgängig zu machen
und muss man die Transportkosten tragen? Kaufpreis = ca. 1000
Euro
Hallo,
die Widerrufsfrist beträgt 7 Werktage und beginnt mit dem Folgetag der Warenanlieferung. Bei Widerruf muss der Kunde die Ware auf seine Kosten retour senden.
Gruß
S.J.
Danke,
es ist also nicht so wie innerhalb Deutschlands, dass ab einem Warenwert von 40 Euro der Verkäufer für die Rücksendung aufkommt?
Ah, habe etwas vergessen! Angenommen der Artikel funktioniert nicht einwandfrei, dann müsste doch theoretisch der Händler die Versandkosten zahlen, richtig?
Danke,
es ist also nicht so wie innerhalb Deutschlands, dass ab einem
Warenwert von 40 Euro der Verkäufer für die Rücksendung
aufkommt?
Ich wiederhole es gerne:
Bei Widerruf muss der Kunde die Ware auf seine Kosten retour senden.
Gruß
S.J.
Ah, habe etwas vergessen! Angenommen der Artikel funktioniert
nicht einwandfrei, dann müsste doch theoretisch der Händler
die Versandkosten zahlen, richtig?
Hallo,
Du solltest nicht davon ausgehen, dass deutsches Recht international gültig ist.
Hier die Rechtslage in UK zum Nachlesen:
http://www.statutelaw.gov.uk/content.aspx?activeText…
Gruß
S.J.
Würde der Widerruf innerhalb der ersten Woche nicht auch hierunter fallen, wenn der Grund ein nicht einwandfreies Gerät wäre?
PS: Dachte es gelte mittlerweile das Gesetz des Landes in dem der Käufer wohnt…
Hallo,
Würde der Widerruf innerhalb der ersten Woche nicht auch
hierunter fallen, wenn der Grund ein nicht einwandfreies Gerät
wäre?
ich möchte mir nicht anmaßen die englischen Gesetze zu kommentieren. Selbst in Deutschland tut man sich mit dem Thema Widerruf schwer.
PS: Dachte es gelte mittlerweile das Gesetz des Landes in dem
der Käufer wohnt…
Das wäre ja noch schöner. Da würde ein Käufer aus Mauretanien bei einem deutschen Online Shop bestellen und es käme die Schari’a zu Anwendung? Liefert der Verkäufer mangelhafte Ware bekommt er dann die Peitsche zu spüren.
Sofern vom betreffenden Land ratifiziert und nicht vertraglich ausgeschlossen, kann UN-Kaufrecht anwendbar sein. http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kaufrecht
Alles in allem ist es aber extrem teuer und aufwändig einen Rechtsstreit im Ausland zu führen. Das gilt besonders für UK.
Gruß
S.J.
Alles klar, vielen Dank für deine Bemühungen 