Im Ausland Sozialabgaben gezahlt und nun ALG 1-Anspruch für Existenzgründung?

Hallo!

Wenn jemand die letzten 3 Jahre in Tschechien eine Projektstelle hat (aber auch von Deutschland aus arbeiten darf - Anstellungsorte im Vertrag Berlin/Prag) und dort alle Sozialabgaben abgeführt werden, hat dieser dann in Deutschland den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Dieser würde benötigt, nicht um das ALG 1 zu beziehen, sondern um den entsprechenden Existenzgründerzuschuß von der Agentur für Arbeit zu bekommen, eben um sich in Deutschland selbstständig zu machen? Wenn ja, wie kann man das der Agentur für Arbeit erklären und was für Nachweise müssten erbracht werden? Die Staatsbürgerschaft ist deutsch. Die Frage steht aufgrund von EU und/oder wegen dem Doppelbesteuerungsabkommen (Arbeitnehmer zahlt daher keine zusätzlichen Steuern in Deutschland, da diese bereits in Tschechien abgeführt werden).

Vielen Dank schonmal!

Anspruch auf ALG 1 hat man, wenn man innerhalb der letzten 36 Monate mindestens 12 Monate Sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Ist also der Anstellungsort Berlin gewesen und es wurden in den letzten 3 Jahren die Sozialabgaben (KV, AV, usw.) gezahlt, hast du Anspruch auf 12 Monate ALG1. GGfs. bekommt man eine Sperre, wenn man selber gekündigt hat oder sich nicht rechtzeitig nach Kündigung oder Auslauf eines befristeten Vertrages bei der AA gemeldet hat. Zu den Zuschüssen für Existenzgründung kann ich nichts sagen. Die Seite der AA gibt darüber aber ganz gut Auskunft.

Hallo! Der Anstellungsort ist zwar Berlin (und Prag), aber die Abgaben wurden nur in Tschechein bezahlt.

Hallo,

wenn der Wohnsitz oder der Mittelpunkt der Familie weiterhin in Deutschland war (als „echter“ oder „unechter“ Grenzgänger), kann der Anspruch auf ALG auch in Deutschland geltend gemacht werden.

Wenn Du das erste Suchergebnis anklickst
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=arbeit+im+ausland+arbeitslosengeld
kommst Du gleich zu den offiziellen Infos der AA.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

nochmal für diejenigen, die das im UP überlesen (haben):

Gruß
Christa

Hallo,

guck https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/ArbeitundBeruf/Existenzgruendung/FinanzielleHilfen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485480 Ohne Algbezug geht nichts. Wie du die Tragfähigkeit deiner selbständigen Existenz nachweisen mußt, kann dir nur deine AA sagen. Es gibt keinen Rechtsanspruch.

Gruß
Otto