Hallo!
Wenn jemand die letzten 3 Jahre in Tschechien eine Projektstelle hat (aber auch von Deutschland aus arbeiten darf - Anstellungsorte im Vertrag Berlin/Prag) und dort alle Sozialabgaben abgeführt werden, hat dieser dann in Deutschland den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Dieser würde benötigt, nicht um das ALG 1 zu beziehen, sondern um den entsprechenden Existenzgründerzuschuß von der Agentur für Arbeit zu bekommen, eben um sich in Deutschland selbstständig zu machen? Wenn ja, wie kann man das der Agentur für Arbeit erklären und was für Nachweise müssten erbracht werden? Die Staatsbürgerschaft ist deutsch. Die Frage steht aufgrund von EU und/oder wegen dem Doppelbesteuerungsabkommen (Arbeitnehmer zahlt daher keine zusätzlichen Steuern in Deutschland, da diese bereits in Tschechien abgeführt werden).
Vielen Dank schonmal!