Im Ausland verdientes Geld + Aufenthaltsfrage..?

Hallo an alle Mitglieder,

hoffe dass ich viele hilfreiche Antworten bekomme:

  1. Darf man im Ausland als Reiseführer arbeiten ohne dass man das in Deutschland meldet?

  2. Bis zu wieviel Euro darf man im Ausland verdienen ohne dass man das melden muss (in Deutschland besteht keine Beschaeftigung und keine Sozialhilfe, nur Kindergeld…)?

  3. Kann man Kindergeld aus Deutschland bekommen, wenn man ca. jede 5 Monate nach Deutschland kommt und ca. 2 Monate dann auch Aufenthalt dort hat (dh. ca. 8 Monate im Aus-, und 4 Monate in D-Land sein)

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

besteht denn überhaupt noch ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in D, wenn man nur 1/3 der Zeit in D ist?

http://dejure.org/gesetze/EStG/1.html
http://dejure.org/gesetze/EStG/62.html

Wird das Einkommen im Tätigkeitsstaat denn dort der Steuer unterworfen?

Das Thema ist sehr komplex:

http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/A/Auslan…

VG
EK

Hi,

besteht denn überhaupt noch ein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt in D, wenn man nur 1/3 der Zeit in D ist?

Diese Frage zeigt, dass du die Unterscheidung, was einen Wohnsitz ausmacht, nicht nach steuerlichen Gesichtspunkten prüfst.

Wird das Einkommen im Tätigkeitsstaat denn dort der Steuer
unterworfen?

Interessante Frage, aber nicht entscheidend für die Frage, ob Kindergeld weitergezahlt wird.

Das Thema ist sehr komplex:

jo, was am deutschen Steuerrecht ist einfach?

http://www.konz-steuertipps.de/konz/lexikon/A/Auslan…

Den Konz mag ich grundsätzlich nicht.

Beispiel 2 ist falsch, danach habe ich dann keine Lust mehr gehabt weiterzulesen.

Wers mag, wers braucht, liest Konz. Bitte nicht unbedingt hier zitieren.

Schöne Grüße
C.

Hi,

  1. Darf man im Ausland als Reiseführer arbeiten

ja, bzw. Frage des dortigen Rechts

ohne dass man
das in Deutschland meldet?

einen Brief braucht man nicht zu schreiben, aber die Frage nach eigenen Einkünften für die Weiterbezahlung des Kindergeldes wird sicher gestellt

  1. Bis zu wieviel Euro darf man im Ausland verdienen ohne dass
    man das melden muss (in Deutschland besteht keine
    Beschaeftigung und keine Sozialhilfe, nur Kindergeld…)?

Grundfreibetrag, bis zu dem auch Kindergeld weiterbezahlt wird, ist in 2010 8004
http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org…

  1. Kann man Kindergeld aus Deutschland bekommen, wenn man ca.
    jede 5 Monate nach Deutschland kommt und ca. 2 Monate dann
    auch Aufenthalt dort hat (dh. ca. 8 Monate im Aus-, und 4
    Monate in D-Land sein)

ist der Aufenthalt zur Ausbildung?

Schöne Grüße
C.

Hallo,

nun ich bin ja kein Steuerberater, aber ich fand meine Fragen jetzt nicht so doof:

Die Frage des Wohnsitzes zielte darauf ab, ob denn überhaupt noch eine Wohnung in D unterhalten wird. Denn wer 2/3 der Zeit im Ausland ist und nicht gerade Top-Verdiener, hat vielleicht noch ein Zimmer bei den Eltern, vielleicht aber auch nicht einmal mehr das.

Das mit dem Kindergeld hatte ich so verstanden, dass es um Kinder des Fragestellers geht.

Ob das Einkommen denn im Ausland versteuert wird, bezog sich auf Doppelbesteuerungen und Steuerfreistellungen in D.

VG
EK

Erstmal vielen lieben Dank für so schnelle Antworten. Doch manches habe ich nicht verstanden durch die Gesetzessprache :smiley:

Ja, der Aufenthalt in Deutschland ist nur ca. 1/3 des Jahres.
Man hat Wohnsitz bei Eltern, sonst könnte man sich das wirklich nicht leisten…

Nein, der Aufenthalt im Ausland ist nichtzur Ausbildung, denn die Tochter ist erst 2,5 Jahre alt.

Heisst das, man kann ohne Deutschland bescheid zu geben, als Reiseführer im Ausland arbeiten, aber darf nicht mehr als 340 Euro im Monat verdienen, damit man das nicht versteuert?

Heisst das, da man deutsche Staatsangehörigkeit ist, ebenso auch die kleine Tochter, dass man dann trotz laengeren Auslandaufenthalt Kindergeld bekommt?

Hi,

Ja, der Aufenthalt in Deutschland ist nur ca. 1/3 des Jahres.
Man hat Wohnsitz bei Eltern, sonst könnte man sich das
wirklich nicht leisten…

Wohnsitz ist auch im früheren Kinderzimmer möglich, wenn einem das jederzeit zur Verfügung steht. Es liegt deshalb unbeschränkte Steuerpflicht vor =Normalfall.

Nein, der Aufenthalt im Ausland ist nichtzur Ausbildung, denn
die Tochter ist erst 2,5 Jahre alt.

meine Nerven
Ich ging davon aus, dass die Person, die sich ins Ausland begibt, selbst das Kindergeld bekommt.

Na, also alles auf Anfang.

Die Mutter des Kindes arbeitet im Ausland.
=> Dann versteuert sie dort, denn nach aller Wahrscheinlichkeit arbeitet sie für einen dortigen Arbeitgeber.

Nett wäre jetzt auch noch, wenn man wüsste, ob dieses Ausland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat.

Ich hab ehrlich gesagt, keine Lust die Varianten durchzuspielen.

Zu wenig input, führt zu keinem output.

over and out
C.

Heisst das, man kann ohne Deutschland bescheid zu geben, als
Reiseführer im Ausland arbeiten, aber darf nicht mehr als 340
Euro im Monat verdienen, damit man das nicht versteuert?

falscher Sachverhalt führt zu falschen Ergebnissen.
Deine Annahme ist Quatsch.

Heisst das, da man deutsche Staatsangehörigkeit ist, ebenso
auch die kleine Tochter, dass man dann trotz laengeren
Auslandaufenthalt Kindergeld bekommt?

nein, da kommt es auch auf viele Details an.

Meine Kristallkugel streikt.

Schön, dass ich dann dch nicht daneben lag :smile:

Sorry sorry, war immer noch nicht deutlich genug…

Also, es ist die Mutter, die sich im Ausland befindet sie erhaltet für deren Tochter (2,5 Jahre alt) Kindergeld aus Deutschland.

Die Anmeldung beider ist in Deutschland.

İst das rechtlich, dass die Mutter für die Tochter Kindergeld bekommt, wenn diese nur 2-3 Monate sich in D aufhalten?
İst es rechtlich, im Ausland zu arbeiten ohne das Geld zu versteuern in D?
Ob es in der Türkei Doppelbesteuerungsabkommen mit D gibt weiss ich leider nicht…

Bis zu wieviel Euro darf man denn im Ausland als Nebenjob (Reiseführer auf Anruf nur paar mal die Woche manchmal sogar nur 3 Mal im Monat) verdienen damit das alles noch legal bleibt?

İch hoffe dass deine Kristallkugel nicht allzu gestiegen ist :smiley: İch bedanke mich sehr bei dir.

Hi,

Also, es ist die Mutter, die sich im Ausland befindet sie
erhaltet für deren Tochter (2,5 Jahre alt) Kindergeld aus
Deutschland.

Die Anmeldung beider ist in Deutschland.

İst das rechtlich, dass die Mutter für die Tochter Kindergeld
bekommt, wenn diese nur 2-3 Monate sich in D aufhalten?

Mutter und Tochter müssen in Deutschland einen Wohnsitz haben, das heißt, es muss ihnen in Deutschland ständig eine Wohnung zur Verfügung stehen. Ein Zimmer bei den Eltern reicht aus, wenn das Zimmer nicht genutzt wird, wenn die Mutter nicht da ist.

İst es rechtlich, im Ausland zu arbeiten ohne das Geld zu
versteuern in D?
Ob es in der Türkei Doppelbesteuerungsabkommen mit D gibt
weiss ich leider nicht…

Mit der Türkei besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Bei Lohn wäre es einfach zu entscheiden. Da die Tätigkeit sich aber nur auf Abruf und ab und zu, also als selbständige Tätigkeit anhört, ist weitere Frage, ob für diese Tätigkeit ein Büro in der Türkei besteht (wovon ich nicht ausgehe). Das wäre dann eine „Ständige Einrichtung“, was zu einem Besteuerungsrecht der Türkei führen würde. Falls es kein Büro gibt, ist der Gewinn aus dieser Tätigkeit in Deutschland als Ansässigkeitsstaat zu versteuern. Ansässigkeitsstaat im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens ist der Staat, in dem der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt (und da die Eltern der Mutter in Deutschland leben, gehe ich davon aus, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt). Einfacher wäre es, wenn es eine Tätigkeit für einen Arbeitgeber wäre, denn dafür wäre das Besteuerungsrecht in der Türkei (für einen dortigen Arbeitgeber, nicht für einen Arbeitgeber, der in Deutschland sitzt).

Bis zu wieviel Euro darf man denn im Ausland als Nebenjob
(Reiseführer auf Anruf nur paar mal die Woche manchmal sogar
nur 3 Mal im Monat) verdienen damit das alles noch legal
bleibt?

Kindergeld erhält auch ein Millionär. Das ist nicht an irgendwelche Verdienstgrenzen gekoppelt.

Dass Steuerrecht nicht leicht zu verstehen ist mir klar. Ich habe die Gesetze nicht gemacht, nur gelernt.

Schöne Grüße
C.