Hi,
Ja, der Aufenthalt in Deutschland ist nur ca. 1/3 des Jahres.
Man hat Wohnsitz bei Eltern, sonst könnte man sich das
wirklich nicht leisten…
Wohnsitz ist auch im früheren Kinderzimmer möglich, wenn einem das jederzeit zur Verfügung steht. Es liegt deshalb unbeschränkte Steuerpflicht vor =Normalfall.
Nein, der Aufenthalt im Ausland ist nichtzur Ausbildung, denn
die Tochter ist erst 2,5 Jahre alt.
meine Nerven
Ich ging davon aus, dass die Person, die sich ins Ausland begibt, selbst das Kindergeld bekommt.
Na, also alles auf Anfang.
Die Mutter des Kindes arbeitet im Ausland.
=> Dann versteuert sie dort, denn nach aller Wahrscheinlichkeit arbeitet sie für einen dortigen Arbeitgeber.
Nett wäre jetzt auch noch, wenn man wüsste, ob dieses Ausland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat.
Ich hab ehrlich gesagt, keine Lust die Varianten durchzuspielen.
Zu wenig input, führt zu keinem output.
over and out
C.
Heisst das, man kann ohne Deutschland bescheid zu geben, als
Reiseführer im Ausland arbeiten, aber darf nicht mehr als 340
Euro im Monat verdienen, damit man das nicht versteuert?
falscher Sachverhalt führt zu falschen Ergebnissen.
Deine Annahme ist Quatsch.
Heisst das, da man deutsche Staatsangehörigkeit ist, ebenso
auch die kleine Tochter, dass man dann trotz laengeren
Auslandaufenthalt Kindergeld bekommt?
nein, da kommt es auch auf viele Details an.
Meine Kristallkugel streikt.