Hallo,
es gilt das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweden und dort ist in Artikel 15 folgendes geregelt:
Artikel 15
Unselbständige Arbeit
(1) Vorbehaltlich der Artikel 16 bis 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn
a) der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs aufhält und
b) die Vergütung von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und
c) die Vergütung nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.
(3) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels können Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs, das ein Unternehmen eines Vertragsstaats im internationalen Verkehr betreibt, ausgeübt wird, in diesen Staat besteuert werden.
(4) Die Bestimmung des Absatzes 2 finden keine Anwendung auf Vergütungen für Arbeit im Rahmen gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung. Die zuständige Behörden treffen nach Artikel 40 die Vereinbarungen, die notwendig sind, um eine doppelte Erhebung von Abzugsteuern zu vermeiden und die Steueransprüche der beiden Vertragsstaaten zu sichern.
Was bedeutet das jetzt?
Deutschland hat das sog. Besteuerungsrecht, denn Du bist eine im Vertragsstaat (hier D) ansässige Person, aber wir müssen auch wissen, ob Du länger als 183 Tage in Schweden warst (6 Monate ist zu ungenau).
Warst Du länger als 183 Tage in Schweden, hat vermutlich Schweden das Besteuerungsrecht.
War es weniger, könntest Du Deine Einkünfte in D versteuern, die schwedische Steuer würde dann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.
Tipp: ich würde mir erst mal ausrechnen, was ich in D in 2012 an Steuern bezahlen müsste und ob die schwedische Steuer reicht um das zu bezahlen. Wenn ja, denken wir über die 183 Tage nach…
Gruss Barbara