Im Auslandsprakt gezahlte Steuern zurueck erhalten

Hallo,

ich bin gerade aus einem Praktikum in Schweden zurueck gekommen. Da ich waehrend der Praktikumszeit(6 Monate) dort Geld verdient und 25% Steuern darauf gezahlt habe, wuerde es mich interessieren, ob es eine moeglichkeit gibt diese in Schweden gezahlten Steuern jetzt da ich wieder in Deutschland bin zurueckzubekommen.
Auf der Internetseite des skatteverket(schwedisches „Finanzamt“) konnte ich keine Informationen diesbezueglich finden…
Da ich noch Student bin und mich noch nie richtig mit Steuerfragen im Allgemeinen auseinander setzen musste bin ich hier ziemlich ratlos.

Hallo Damage,

darüber weiß ich leider nichts.

Liebe Grüße
Uwe

Hallo,

vermutlich nicht. (Warum sollte die BRD dir Gelder zurückzahlen, die an einen ganz anderen Staat geflossen sind?)
Allerdings dürftest du diese Ausgaben in Deutschland auf deine Steuerschuld hier anrechnen können (was dir vermutlich nicht hilft, da du hier keine Steuern zahlst…).
Genaueres regelt zwischen den Staaten das sog. Doppelbesteuerungsabkommen, das genau eine doppelte Besteuerung verhindert. Du kannst es dir sicher von deinen Finanzamt erklären lassen.

Viel Erfolg!
Roger

Sorry, aber da kenne ich mich leider auch nicht aus!

Hallo Damage,

so weit mir bekannt ist, bekommst Du da nichts zurück. Warum auch? Da ich aber kein Experte bin, solltest Du zu deinem für dich zuständigen Finanzamt gehen und fragen, ob man da was machen kann.

Ich kann mich an eine Begebenheit mit mir erinnern. Ich lebte 3 Monate in D und danach 9 Monate und 7 Jahre in S. Also hätte ich eigentlich für die 3 Monate in D noch eine Einkommensteuererklärung machen müssen. Ich also zu meinem Finanzamt in D und gefragt, was ich tun soll. Da meinte der Sachbearbeiter zu mir: „Das wollen Sie nicht wissen, oder?“ - Die waren froh, dass ich sie nicht nervte und wollten von mir bis heute keine Einkommensteuererklärung für die 3 Monate.

Daraus schließe ich, dass dein Gang zum Finanzamt auch überflüssig ist. Aber fragen kostet nichts.

Grüße

/Reinhard

Da ich mit dem schwedischen Steuerrecht nicht vertraut bin, kann ich dazu nichts sagen. Möglicherweise können die Steuern aber in Deutschland angerechnet werden. Fragen Sie hierzu Ihr zuständiges Finanzamt nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden.

Hallo,

leider kenne ich mich mit dem schwedischen Steuersystem nicht aus. Ich weiß aber, dass der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, d.h. der von der Steuer freigestellte Lohnanteil im Gegensatz zu Deutschland sehr niedrig ist. Daher ist, auch bei einer späteren Einkommensteuererklärung, quasi der gesamte Lohn zu besteuern.

Für weitere Unterstützung hinsichtlich einer Steuererklärung würde ich mich zunächst an den schwedischen Arbeitgeber wenden. Die werden sich mit Sicherheit auskennen bzw. Informationen einholen können.

Eine direkte Nachfrage (telefonisch oder per E-Mail) bei den schwedischen Steuerbehörden ist eine Alternative. Meine Erfahrung ist jedenfalls, dass diese Leute wesentlich freundlicher und kundenorientierter sind als deutsche Finanzämter.

ich bin gerade aus einem Praktikum in Schweden zurueck
gekommen. Da ich waehrend der Praktikumszeit(6 Monate) dort Geld verdient und 25% Steuern darauf gezahlt habe, wuerde es mich interessieren, ob es eine moeglichkeit gibt diese in Schweden gezahlten Steuern zurueckzubekommen.

Hallo, da das Finanzamt nun wieder kostenlos Auskunft erteilt, würde ich einmal telefonisch (oder persönlich) Deine Einkommensteuer-Stelle bei deinem Wohnsitzfinanzamt bemühen. Auch wenn Du noch keine Steuernummer hast, leiten die Beamten Dich gerne an
die zustellige Stelle weiter.
Bis dahin

Hallo,
es gilt das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweden und dort ist in Artikel 15 folgendes geregelt:

Artikel 15
Unselbständige Arbeit
(1) Vorbehaltlich der Artikel 16 bis 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Wird die Arbeit dort ausgeübt, so können die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn
a) der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahrs aufhält und
b) die Vergütung von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und
c) die Vergütung nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.
(3) Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels können Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffs oder Luftfahrzeugs, das ein Unternehmen eines Vertragsstaats im internationalen Verkehr betreibt, ausgeübt wird, in diesen Staat besteuert werden.
(4) Die Bestimmung des Absatzes 2 finden keine Anwendung auf Vergütungen für Arbeit im Rahmen gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung. Die zuständige Behörden treffen nach Artikel 40 die Vereinbarungen, die notwendig sind, um eine doppelte Erhebung von Abzugsteuern zu vermeiden und die Steueransprüche der beiden Vertragsstaaten zu sichern.

Was bedeutet das jetzt?
Deutschland hat das sog. Besteuerungsrecht, denn Du bist eine im Vertragsstaat (hier D) ansässige Person, aber wir müssen auch wissen, ob Du länger als 183 Tage in Schweden warst (6 Monate ist zu ungenau).
Warst Du länger als 183 Tage in Schweden, hat vermutlich Schweden das Besteuerungsrecht.
War es weniger, könntest Du Deine Einkünfte in D versteuern, die schwedische Steuer würde dann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.

Tipp: ich würde mir erst mal ausrechnen, was ich in D in 2012 an Steuern bezahlen müsste und ob die schwedische Steuer reicht um das zu bezahlen. Wenn ja, denken wir über die 183 Tage nach…

Gruss Barbara

Hallo,
ich kann diese Frage nach den Stuern momentan noch nicht beantworten. Es gibt allerdings ein Doppelbesteuerungsabkommen und eigentlich bekommt man in Deutschland unter einer gewissen Verdienstgrenze als Student die Steuern zurück, also warum nicht auch in Schweden. Ich werde mal versuchen, was ich dazu herausfinde, kann aber noch eine Woche dauern. Bis dahin alles Gute, ich melde mich wieder.

René

Hallo nochmal,
soweit ich jetzt alles notwendige herausgefunden habe, müsste eine schwedische Steuererklärung gemacht werden. Zu der ist man allerdings nur verpflichtet, wenn man in diesem besagten Jahr auch seinen Lebensmittelpunkt dort hatte. Ich weiß allerdings nicht wieviel Tage das sein müssen, könnte aber bei einem halben Jahr und darüber liegen. Es gibt auf der Internetseite des skatteverket schon Material, auch auf Deutsch. Kannst du deine Frage eigentlich beim skatteverket auf schwedisch per email stellen. Ich denke, die können in jedem Fall helfen bei der Frage nach dem Zeitraum von 6 Monaten, ob das als Lebensmittelpunkt für dieses eine Jahr gilt.

Ich suche mal weiter

Gruß
René

Vielen Danke für die Mühe! Ich werde nochmal beim skatteverket direkt nachhaken. Das Problem bei Kontakt zu Behörden ist meist, dass ich keine personnummer habe, da ich kein ganzes Jahr in Schweden war.

für diese Agenturen/ AHK Stockholm u.a. ist ein Mindestbetrag maßgebend;
War beim Arbeitgeber gegen Bescheinigung nichts zu machen?
Einem franz. Studenten hatte eine Herstellerfirma aufgrund von Bescheinigungen alles auf JAhresbasis verrechnen können.

Hat der Vermittler des Praktikums keine Erfahrung oder kennt Stellen, die man befragen kann?
Die lokale IHK Steuerreferat weiß auf jeden Fall eine Antwort.

viel Glück!

ich bin gerade aus einem Praktikum in Schweden zurueck
gekommen. Da ich waehrend der Praktikumszeit(6 Monate) dort
Geld verdient und 25% Steuern darauf gezahlt habe, wuerde es
mich interessieren, ob es eine moeglichkeit gibt diese in
Schweden gezahlten Steuern jetzt da ich wieder in Deutschland
bin zurueckzubekommen.
Auf der Internetseite des skatteverket(schwedisches
„Finanzamt“) konnte ich keine Informationen diesbezueglich
finden…

Hallo,

eine Rückerstattung ist nach Rücksprache mit der Schwedischen Botschaft definitiv nicht möglich, da Schweden und Deutschland beides Mitgliedsstaaten der EU sind.

Freundliche Grüsse
schwedenerleben.com