Im Beiderseitig. Einverständnis m.4 kids gekündigt

hallo Leute,

eine freundin von mir hat gerade ein megaproblem, sie hat im beiderseitigem einverständnis ihre stelle gekündigt weil der job umgewandelt wurde und sie an 3 verschiedenen stellen quer durch berlin hätte tingeln müssen.
das jüngste kind ist 10 das älteste gestern 18 geworden.

sie hätte bei den arbeitsbedingungen morgends um 6 uhr füh das haus verlassen müssen und währe am abend vor 19 uhr nicht nach hause gekommen.

klar, die kids sind nicht mehr so ganz klein, aber, die 4 jungs brauchen doch noch ein wenig kontrolle und mutter, der älteste kann ja auch nicht immer da sein und mama spielen, denke damit währe er mal ein wenig überfordert.

zwar sind die 3 monate sprerre gerade abgelaufen, finanziell ist sie aber am ende und kann kaum die miete löhnen.

wie ist das eigentlich, kann man sie tatsächlich von amts wegen knebeln so einen arbeitsvertrag zu akzeptieren und war die sperre in diesem falle wirklich rechtsmässig.

wir sind für jeden tipp dankbar der wissend ist.

liebe grüsse von

sonja

hallo Leute,

eine freundin von mir hat gerade ein megaproblem, sie hat im
beiderseitigem einverständnis ihre stelle gekündigt weil der
job umgewandelt wurde und sie an 3 verschiedenen stellen quer
durch berlin hätte tingeln müssen.
das jüngste kind ist 10 das älteste gestern 18 geworden.

sie hätte bei den arbeitsbedingungen morgends um 6 uhr füh das
haus verlassen müssen und währe am abend vor 19 uhr nicht nach
hause gekommen.

klar, die kids sind nicht mehr so ganz klein, aber, die 4
jungs brauchen doch noch ein wenig kontrolle und mutter, der
älteste kann ja auch nicht immer da sein und mama spielen,
denke damit währe er mal ein wenig überfordert.

zwar sind die 3 monate sprerre gerade abgelaufen, finanziell
ist sie aber am ende und kann kaum die miete löhnen.

Hallo.

wie ist das eigentlich, kann man sie tatsächlich von amts
wegen knebeln so einen arbeitsvertrag zu akzeptieren

– Ich lese in Deinem Text aber noch nichts von einer Knebelung. Es gibt doch zwei Möglichkeiten:
1.) Die Umstrukturierung der Arbeitsaufgaben und/oder Arbeitsstellen war vertraglich (AV, TV) gedeckt, so daß der AG es kraft seines Direktionsrechtes so anordnen durfte => dann hätte Deine Freundin dies auch so annehmen müssen.
2.) Die arbeitsvertraglichen Inhalte waren derart, daß es einer schriftlichen Änderungskündigung bedurft hätte, wenn der AG den Job deiner Freundin derart „umwandeln“ wollte. Gegen diese Änderungskü hätte sie bei Geltung des KSchG ganz normal klagen können oder sie unter Vorbehalt annehmen können. Dann hätte ein Richter sich der Sache angenommen.

Sie hat sich aber für Möglichkeit 3 entschieden: die einvernehmliche Beendigung des AV und somit die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit.

und war
die sperre in diesem falle wirklich rechtsmässig.

– Ja.

Gruß,
LeoLo

also: deine Freundin sollte zunächst mal zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungsschein für eine kostenlose Beratung bei einem Rechtsanwalt holen. Da sie kein Einkommen zur Zeit hat, hat sie darauf einen Anspruch. Vermutlich wird der Rechtsanwalt wie ich der Meinung sein, dass eine 3-monatige Sperre bei so gravierenden Veränderungen der Arbeitsstelle nicht rechtmäßig war, weil hier wohl eine Kündigung aus wichtigem Grunde anzunehmen ist, was natürlich dann genau geprüft wird. Ohne Zustimmung wäre deine Freunding ja vermutlich wohl auch gekündigt worden?
viele Grüße von B., Betreuer von Nicki

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Hallo Sonja,

der Knackpunkt liegt hier an einer ganz anderen Stelle: Du hättest gegen den Bescheid, in dem die Sperre festgesetzt wurde, per Widerspruch bzw. Klage vor dem Sozialgericht (geht ohne Anwalt) vorgehen müssen. Jetzt ist der Bescheid bestandskräftig und nicht mehr überprüfbar. Sorry und viel Glück bei Deiner weiteren Arbeitssuche. Ingeborg :frowning:

Leute,

Hallo, Sonja,

ich habe mich in der Zwischenzeit mit einem Arbeitsrichter unterhalten- Dein Arbeitgeber ist dran.

Der Arbeitgeber hat Deine Freundin zu einem Auflösungsvertarg veranlasst, der ausschließlich in seinem Interesse lag, denn er hatte die Arbeitsbedingungen (zu denen Deine Freundin offensichtlich arbeiten konnte) geändert in einer Weise, dass sie nicht mehr arbeiten konnte. Es hätte dann einer Änderungskündigung bedurft. Unter diesen Umständen ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer auf die „Sperrfalle“ des Arbeitsamts hinzuweisen, wenn ein Auflösungsvertrag geschlossen wird.

Deine Freundin soll zum Arbeitsgericht gehen, die Rechtsantragsstelle suchen und dort eine Klage gegen den Arbeitgeber wegen Schadensersatz aufnehmen lassen. Sie soll den Schaden beziffern mit dem Wert, den die Dreimonatssperre ausmacht, d.h. das, was das Arbeitsamt ohne die Sperre bezahlt hätte.
Das Kostenrisiko für die Klage ist gering (Zustellgebühren), es ist Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts vor 2 Jahren.

Viel Glück. Ingeborg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Unseriös bis zum Geht-Nicht-Mehr!
Hi Ingeborg!

Deine Aussage ist auf Grund der vorliegenden Fakten nicht nur äußerst unseriös - sie ist schlicht gefährlich!

Kopfschüttelnde Grüße
Guido

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Hallo Guido,

Deine Aussage ist auf Grund der vorliegenden Fakten nicht nur
äußerst unseriös - sie ist schlicht gefährlich!

Ich will hier keinesfalls Partei ergreifen oder so, aber ich fände es erheblich hilfreicher, wenn Du Ingeborgs Aussage nicht nur veurteilen würdest, sonder das auch begründen könntest - sprich schreiben, wie es denn wirklich ist. Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen in Form von Links sind ja auch immer gern gesehen.

Gruß,

Malte.

Hallo Guido,

Deine Aussage ist auf Grund der vorliegenden Fakten nicht nur
äußerst unseriös - sie ist schlicht gefährlich!

Ich will hier keinesfalls Partei ergreifen oder so, aber ich
fände es erheblich hilfreicher, wenn Du Ingeborgs Aussage
nicht nur veurteilen würdest, sonder das auch begründen
könntest - sprich schreiben, wie es denn wirklich ist.
Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen in Form von Links sind
ja auch immer gern gesehen.

Gruß,

Hallo Malte.

Es ist ein bisserl von beidem … Guido hat insofern vollkommen Recht, als das die Aussagen „Dein Arbeitgeber ist dran. Der Arbeitgeber hat Deine Freundin zu einem Auflösungsvertarg veranlasst, der ausschließlich in seinem Interesse lag, denn er hatte die Arbeitsbedingungen (…) geändert (…). Es hätte dann einer Änderungskündigung bedurft.“ insofern nicht haltbar ist, da auch Ingeborg nicht die konkreten Umstände und den Inhalt des Arbeitsvertrages kennt. Woher nimmt Sie die Weisheit, daß der AG eine Änderungskü hätte aussprechen müssen? Zudem hat Sie keinen blassen Schimmer, was im Aufhebungsvertrag steht. Kluge AG schreiben genau diesen Passus (bzgl Sperrfrist) da inzwischen immer winzig klein mit rein. Diese Sicherheit, mit der Ingeborg da behauptet, der Fall ist schon gewonnen, ist tatsächlich so absoluter Kokolores. Und der Arbeitsrichter war entweder in seiner Aussage weitaus vorsichtiger oder wollte mit Wissen um BAG-Urteile imponieren. (Oder er kam aus Wesel…:o)))))

Allerdings kann (und ich wiederhole KANN!!!) es eine solche Konstellation und Möglichkeit des Rechtsweges geben, wie Ingeborg es andeutet, wenn Sie schreibt „ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer auf die „Sperrfalle“ des Arbeitsamts hinzuweisen“.

Aber : meines Erachtens hätte diese Klagemöglichkeit der Frau viel früher auffallen müssen. Immerhin sind jetzt schon mehr als drei Monate seitdem vergangen (denn die 12 Wochen Sperrfrist sind ja schon um). Und außerdem ist „einvernehmlich“ immer noch „einvernehmlich“.

Und zu guter Letzt: die Kosten sind nicht „gering“. Denn ohne RA läuft da in diesem Falle gar nichts - außer einem verlorenen Prozess. Ein Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe dürfte aber wohl laut Schilderung bestehen.

Meiner persönlichen Meinung nach: zu spät. So gut wie keine Chance mehr. Aber wenn man nichts zu verlieren hat…?

Gruß,
LeoLo

Jetzt war ich zu spät!
Hi!

Den Leo hat schon mehr gesagt (aber auch das), was ich von mir geben wollte…

LG
Guido

Hallo, LeoLo,

bzgl. des „kleingedruckten“ im Auflösungsvertrag bekenne ich mich zerknirscht schulidg, da hätte ich darauf hinweisen müssen.
Ansonsten schienen mir die Fakten doch einigermaßen klar. Aber sei es drum, wenn keine Klausel mit Hinweis auf Sperrfrist im Aufhebungsvertrag drin ist, müsste ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wenigstens einen Teil des Schadensersatzes (Sperre) wieder raus holen können (natürlich nur mit Anwalt klagen, wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird).
Ingeborg :frowning:

Da fehlt doch alles!
Hi Ingeborg!

Ansonsten schienen mir die Fakten doch einigermaßen klar. Aber
sei es drum, wenn keine Klausel mit Hinweis auf Sperrfrist im
Aufhebungsvertrag drin ist, müsste ein Fachanwalt für
Arbeitsrecht wenigstens einen Teil des Schadensersatzes
(Sperre) wieder raus holen können (natürlich nur mit Anwalt
klagen, wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird).

In der Frage fehlen sämtliche Angaben, die irgendwo wichtig sein könnten! Da finde ich auch diese Aussage unglaublich gefährlich!

Weißt Du, ob in diesem Unternehmen überhaupt das KSchG greift, was eine Änderungskündigung für den AG überhaupt erst nötig macht?

Weißt Du, ob der AG nicht mündlich auf die Sperre hingewiesen hat?

Weißt Du, was im AV steht?

Weißt Du, ob ein Tarif greift?

Sind nur einige Anmerkungen…

LG
Guido

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ok., o.k., ok.!
Du hast ja recht!!!