Im Einkaufszentrum ausgerutscht

Hallo!

Angenommen eine Person A rutscht im Einkaufszentrum auf einer Treppe aus und stürzt, weil die Treppe aufgrund des Regenwetters nass ist. Da sie unter Schock steht, merkt sie jedoch erst zu Hause, dass ihr die Schulter schmerzt. Am nächsten Tag kann sie den Arm gar nicht mehr bewegen. Die Beschwerden lassen nach, die Schulter tut aber auch knapp 3 Monate später noch bei bestimmten Bewegungen weh. Der Orthopäde stellt daraufhin eine Verdachtsdiagnose, die bei Bestätigung nach MRT eine OP bedeuten könnte.

A war nun noch einmal in dem Einkaufszentrum und sah, dass die Treppen am Rand zwar Anti-Rutsch-Streifen haben, diese jedoch zu einem Großteil abgenutzt sind. Aufgrund der Beschwerden und der Verdachtsdiagnose (bisher dachte A noch, es wäre nichts Schlimmes passiert) fragt sich A nun, ob sie in irgendeiner Weise gegen den Betreiber vorgehen kann, z.B. in Richtung Schmerzensgeld.

Beim Sturz selbst war A allein unterwegs. Ihr Lebensgefährte wurde jedoch aufgrund des Schockmoments sofort nach dem Sturz angerufen und kann bezeugen, dass die Beschwerden vorher nicht vorgelegen haben und unmittelbar mit dem Sturz zusammenhängen.
Nochmal: A hätte sich natürlich direkt beim Betreiber melden sollen, sie ging aber davon aus, dass nichts passiert sei und dass sie keine ernstzunehmenden Schäden davongetragen hat. Nun fragt sie sich, ob die Abnutzungsspuren und ggf. Überwachungskameramaterial die Chance, dass ihr vom Betreiber zumindest Schmerzensgeld zugesprochen wird, wahrscheinlich sind.

Vielen Dank.

Moin,

Angenommen eine Person A rutscht im Einkaufszentrum auf einer
Treppe aus und stürzt, weil die Treppe aufgrund des
Regenwetters nass ist.
Die Beschwerden lassen nach, die Schulter tut aber auch knapp
3 Monate später noch bei bestimmten Bewegungen weh.

Nun fragt sie sich, ob die Abnutzungsspuren und ggf.
Überwachungskameramaterial die Chance, dass ihr vom Betreiber
zumindest Schmerzensgeld zugesprochen wird, wahrscheinlich
sind.

Dass Ü-Kamerabilder so lange aufgehoben werden, ist praktisch auszuschließen. Welchen Sinn sollte das haben und wo sollten solche Datenmengen gespeichert werden? Ich glaube, es ist irgendwo gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Löschung bereits nach 48 h erfolgt. So war es zumindest in meinem damaligen Studentenwohnheim, was ich ziemlich unsinnig (kurz) fand. Dort ging es hauptsächlich um Vandalismusprobleme und bevor man da einen Vorfall (von denen sich die meisten an Wochenend-Abenden abspielten) hätte melden können, wäre das Videomaterial dazu schon gelöscht gewesen.

Aber auch so kann ich mir nicht vorstellen, dass nach so langer Zeit noch eine rechtliche Handhabe existiert, zumal ja der Betreiber auch zurecht fragen könnte: „Warum haben Sie nicht einen Handlauf benutzt, wenn Sie gesehen haben, dass die Treppe rutschig sein könnte?“

Bitte um Nachsicht für die eventuelle Unqualifiziertheit meiner Äußerungen!

MfG,
Marius

Hallo,
schon einmal Danke für die erste Antwort!

Zu der Frage: Der Handlauf wurde benutzt. Dadurch kam es ja erst zum Schaden an der Schulter, weil A ausrutschte und sich am Geländer festhielt.

Man kann nicht für jedes Missgeschick jemanden verantwortlich machen und Schmerzensgeld beanspruchen - so etwas läuft unter allgemeines Lebensrisiko.

Man kann nicht für jedes Missgeschick jemanden verantwortlich
machen und Schmerzensgeld beanspruchen - so etwas läuft unter
allgemeines Lebensrisiko.

Komisch. Angesichts der verschlissenen Rutschsicherung hätte ich jetzt auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht getippt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht