Im Erbfalle fair verteilen Ideen und Vorschläge?

Hallo
mal angenommen der Erblasser besitzt ein Haus im Werte von ca. 200 000 Euro.
Die beiden Töchter haben keinerlei Kontakt seit 20 Jahren und leben 500 Kilometer entfernt. Sohn hat noch Kontakt aber nicht regelmäßig.
Jetzt liegt der Erblasser im Krankenhaus und keiner weiß wie er das Krankenhaus verlassen wird.
Tot Pflegefall oder gesund.
Jetzt macht sich der Sohn Gedanken wie man sich im Fall des Erbens unter den Geschwistern verhalten soll.
Er wäre bereit mit seiner Frau den Vater im Hause zu pflegen hat aber auch keine Lust nach Zeitraum X das Haus wieder zu verlassen weil die Schwestern verkaufen wollen.
Sohn ist jetzt 50 die Schwestern ein Jahr jünger.
Kompromissvorschlag von ihm wäre ins Haus einzuziehen, den Vater zu pflegen und als Gegenleistung aber mindestens bis zum 60 Lebensjahr in dem Haus wohnen zu bleiben. Danach verkaufen und erst dann alles unter den Geschwistern aufzuteilen.
Die Schwestern wollen verkaufen, davon das Pflegeheim bezahlen und was überbleibt durch drei zu teilen.
Wer hat denn einen Vorschlag der kreativ und fair mit dieser Situation umgeht, ich bin gespannt auf die Vorschläge und Ideen.
MFG
Lu

Hallo,

das Problem bzgl. der Pflegefallregelung ist, dass hier die Rechnung ohne den Wirt gemacht wird, bzw. versucht wird dass Fell des Bären zu verteilen, bevor er geschossen ist. Sollte der Erblasser als Pflegefall nach Hause kommen, gibt es zwei denkbare Varianten:

  1. Der Pflegefall bezieht sich auf körperliche Probleme, und der Erblasser ist geistig klar. Dann kann und wird er derjenige sein, der als Eigentümer das letzte Wort bzgl. seines eigenen Hauses hat.

  2. Der Erblasser kommt in einer geistigen Verfassung aus dem Krankenhaus, die es ihm nicht mehr gestattet selbst tätig zu werden. Ohne ausreichende Vorsorgevollmacht muss jetzt ein Betreuer eingesetzt werden, der dann statt ihm tätig wird. Der Betreuer kann einer der potentiellen Erben sein, muss es aber nicht. Bzgl. der Verwertung von Immobilien zur Finanzierung von Pflege ist aber so oder so nicht mal der Betreuer alleine zu einer Entscheidung befugt, sondern läuft die Geschichte über das Gericht. Die potentiellen Erben haben dabei so ganz offiziell zunächst mal gar nichts zu melden, wenn einer von ihnen nicht gerade selbst Betreuer wird.

Ganz abgesehen davon kann eine Regelung über den Tod des Erblassers hinaus ebenfalls nur von diesem selbst - bei ausreichender geistiger Verfassung - getroffen werden. D.h. es müsste ein Testament/Erbvertrag her, der die Dinge entsprechend regelt, wenn die Erben untereinander sich im Falle des Falles voraussichtlich nicht einigen können.

Gruß vom Wiz

Guten Morgen,
Ja es ist kompliziert und man lernt sich und die Mitmenschen richtig kennen.
Aber Erblasser ist auf dem Wege der Besserung. Und für alle Beteiligten ist es wohl besser was schriftliches zu fixieren.
Danke für die Denkanstössse.