Im EU-Ausland an der Theke ohne UST kaufen?

Ich habe folgende Frage:

Wenn man im EU-Ausland etwas als deutscher Händler kaufe und seine UST-ID angibt, kann der Händler im Ausland ja eine Rechnung ohne die dortige UST schreiben. Bei Onlinebestellungen oder Bestellungen mit gleichzeitigem Versand ist das Prozedere bekannt, aber was ist, wenn man in einem ausländischen Laden etwas an der Theke auf diese Weise kaufen will, z.B. im Elektronikmarkt? Brauchen die dann einen Nachweis, dass es ausgeliefert wird oder geht das einfach so und sind die dazu verpflichtet?

Oder muss man sich die Steuer dann irgendwie anders wiederholen?

Mit freundlichen Grüßen,

Sascha

Die von Dir angesprochene Umsatzsteuerbefreiung greift beim sog. innergemeinschaftlichen Erwerb, § 4b UStG. Wenn Du im Ausland an die Theke trittst und einkaufst, ist es gerade kein innergemeinschaftlicher Erwerb iSv § 4b UStG.

Also Rechnung schreiben lassen, ggf. - je nach Rechnungshöhe - ist USt-Ausweis separat erforderlich, und dann im Rahmen der Umsatzsteuer(vor)anmeldung als gezahlte Vorsteuer geltend machen.

Hallo,

Also Rechnung schreiben lassen, ggf. - je nach Rechnungshöhe -
ist USt-Ausweis separat erforderlich, und dann im Rahmen der
Umsatzsteuer(vor)anmeldung als gezahlte Vorsteuer geltend
machen.

Ausländische Umsatzsteuer in der deutschen USt-Erklärung als Vorsteuer geltend machen?

Viele Grüße
Frank