Im Fahrzeugschein eingetragene Reifen

Liebe/-r Experte/-in Mikna,

ich hoffe, Du kannst mir weiterhelfen. Du bist übrigens der einzige „Experte“ in WER WEISS WAS? unter der Rubrik Autoreifen.
Daher wäre es toll, wenn Du mir etwas sagen könntest zur folgenden Frage:

Ein Bekannter möchte uns gute Sommerreifen schenken.
Die Reifenbezeichnung unseres Fahrzeuges, die im Fahrzeugschein eingetragen ist, lautet:
195/60 R15 88H

Die Reifen, die der Bekannte von uns abgeben möchte an uns, haben die Reifenbezeichnung:
185/65 R15 88H

Wie Du sehen kannst, weichen jeweils die ersten beiden Zahlen voneinander ab. Die Frage von mir lautet daher:
Ist es richtig, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, wenn man Reifen mit einer anderen Reifenbezeichnung, als im Fahrzeugschein eingetragen ist, fährt???

Ich bin Dir sehr dankbar für Deine Antwort im Voraus, Mikna!!!

Liebe Grüße von
*Jan*

Hallo,

das ist nur halb richtig. In den neuen Fahrzeugscheinen steht nur noch eine Reifengröße, die aber nicht zwingend die sein muss die man auch fährt. In deinen Fall kommt es nun auf das Fahrzeug an, den es gibt Autos die beide Größen fahren dürfen. Alle Reifengrößen die Du fahren darfst stehen in der „EU Übereinstimmungserklärung“ deines Autos. Falls Du diese nicht hast bekommst du diese Information beim Fahrzeughersteller und/oder beim TÜV.
Ich hoffe geholfen zu haben,

Gruß

Hi Mikna,

vielen Dank für Deine Antwort.

Du hast mir durch Deine Info ein ganzes Stück weiterhelfen können.

Viele Grüße

*Jan*