Liebe/-r Experte/-in Mikna,
ich hoffe, Du kannst mir weiterhelfen. Du bist übrigens der einzige „Experte“ in WER WEISS WAS? unter der Rubrik Autoreifen.
Daher wäre es toll, wenn Du mir etwas sagen könntest zur folgenden Frage:
Ein Bekannter möchte uns gute Sommerreifen schenken.
Die Reifenbezeichnung unseres Fahrzeuges, die im Fahrzeugschein eingetragen ist, lautet:
195/60 R15 88H
Die Reifen, die der Bekannte von uns abgeben möchte an uns, haben die Reifenbezeichnung:
185/65 R15 88H
Wie Du sehen kannst, weichen jeweils die ersten beiden Zahlen voneinander ab. Die Frage von mir lautet daher:
Ist es richtig, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, wenn man Reifen mit einer anderen Reifenbezeichnung, als im Fahrzeugschein eingetragen ist, fährt???
Ich bin Dir sehr dankbar für Deine Antwort im Voraus, Mikna!!!
Liebe Grüße von
*Jan*