Im Feb.14 Zahlungsforderung eines Landratsamtes aus Juni 2011 erhalten, was tun?

Hallo  und Guten Abend,
Im Februar die Forderungsaufstellung eines Landratsamtes von Juni 2011 zur Zahlung erhalten, wie geht man damit nach nun mehr 2,5 Jahren um?
Bereits verjährt? verwirkt? oder erloschen? Widerspruch einlegen? Was tun?
Koennen und wollen nicht einfach so etwas bezahlen was nach 2,5 Jahren ploetzlich aus dem Nichts auftaucht.
Bitte um Rechtsberatung wie damit umzugehen ist  bzw wie diese angebliche Forderung zu handhaben ist um  im Idealfall nicht zahlen zu muessen

Besten Dank im voraus an Euch

Bisous, Madeleine

Wenn du Rechtsberatung willst, bist du hier falsch. Dann musst du zu einem Anwalt.

Lesen bildet: FAQ:1129

vnA

verjährt ist die forderung noch lange nicht (3 jahre, beginnend am ende des jahres der fälligkeit). ob sie rechtmäßig ist, weiß angesichts der fülle von informationen niemand hier.

Sorry , 1. mal hier da hab ich wohl falsch ausgedrueckt. ich wollte bloss wissen wie wir uns am besten verhalten sollen, da wir es sehr merkwuerdig finden nach 2,5 J ohne Nachricht nun innerhalb von10T Betrag zu fordern ohne Erklaerung und gleich mit Zwangsvollstreckung zu kommen.
Kann eigentlich ein in D angefallener Betrag im Ausland vollstreckt werden, da wir seit langem nicht mehr in D wohnen?

sorry, bin ganz neu hier.Ist seltsam nach 2,5 J Betrag zu fordern innerhalb vob 10 T zahlbar ohne jede Nachricht vorab und dann gleich mit Zwangsvollstreckung zu drohen. Ist soetwas ueberhaupt zulaessig ?werden kleinere Foredrungen aus D in D vollstreckt ?
Wir leben seit langem nicht mehr in D.Oder wie funkioniert das?
Danke im voraus

Hallo

Grundsätzlich ist es aber nun mal so, dass der Gläubiger dann wenn der Schuldner in Verzug ist nicht lange herummahnen muss, sondern gleich den rechtlichen/gerichtlichen Weg gehen kann. Dadurch wird es naturgemäß für den Schuldner teurer.
http://www.mahnung-online.de/mahnverzug.html

Verzug setzt aber den Zugang einer Rechnung/Abrechnung voraus, soweit nicht der Schuldner (z.B. durch Wegzug) den Zugang vereitelt hat.

Forderungen vom Landratsamt tauchen i.A. nicht einfach so unbegründet aus dem Nichts auf. I.d.R. hat man Leistungen in Anspruch genommen (z.B. Müllentsorgung), die natürlich nicht kostenlos sind.

Insofern ist doch klar, dass die Haltung „können und wollen nicht einfach so zahlen“ nicht so gut ankommt :wink: … und auch rechtlich nicht umzusetzen ist.

Wenn hier irgendwelche außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die diese Haltung rechtfertigen könnten, dann sollte man auch was dazu schreiben …

Grüsse Rudi

Hallo Rudi,
zum ersten haben wir nie eine Rechnung erhalten, und zum zweiten ist an die noch bestehende deutsche Adresse nie etwas zugestellt worden und das Datum der Forderung war Monate nach unserem Auszug und drittens befinden wir uns zur Zeit mit 2 kleinen Kindern und gerade ohne Anstellung nicht in der Position soetwas einfachso zahlen zu koennen… was tun?

du hast leider immer noch nicht erzählt, ob die forderung nun rechtmäßig ist oder nicht. dass die form in ordnung ist, hast du erklärt bekommen. dass die forderung besteht völlig unabhängig davon ob du geld dafür hast oder nicht, muss dir selber klar sein. also: was willst du denn eigentlich hören? ein paar streicheleinheiten?

Hi testare,
warum eigentlich so unfreundlich?
Forderung ist , wie bereits unser gefuehl gesagt hat, ueberhaupt nicht rechtmaessig, hab ich mir jetzt von Anwalt erklaeren lassen und es soll auch nicht gezahlt werden, denn damit wuerden wir es anerkennen, wenn ich es richtig verstanden habe…
von daher…
danke