Hallo und Guten Abend,
Im Februar die Forderungsaufstellung eines Landratsamtes von Juni 2011 zur Zahlung erhalten, wie geht man damit nach nun mehr 2,5 Jahren um?
Bereits verjährt? verwirkt? oder erloschen? Widerspruch einlegen? Was tun?
Koennen und wollen nicht einfach so etwas bezahlen was nach 2,5 Jahren ploetzlich aus dem Nichts auftaucht.
Bitte um Rechtsberatung wie damit umzugehen ist bzw wie diese angebliche Forderung zu handhaben ist um im Idealfall nicht zahlen zu muessen
Besten Dank im voraus an Euch
Bisous, Madeleine