Hallo, vor kurzem habe ich auf ein Zeitungsartikel gestosen und es ist bei mir eine Frage augetaucht ob muss man bei jedem Stafverfahren vor dem Gericht stehen?
ich wurde sehr dankbahr wenn jemand auf meine Frage antworten kann 
Hi
vor Gericht muss man nur, wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt.
Es kommt erst mal darauf an, ob die StA einen Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens stellt und das Gericht dem stattgibt.
Vorher gibtes noch die Möglichkeit, dass das Verfahren (z.B. wg. geringer Schuld, oder mangelndem öffentlichen Interesses) eingestellt wird, oder es zu einer Einstellung gegen Geldauflage kommt, oder das Verfahren durch einen Strafbefehl erledigt wird.
oder…oder…
Gruß
HaWeThie