Im Geschäft probieren und nicht zahlen?

Also mal angenommen jemand will im Geschäft was zu essen probieren bevor er es kauft. Also er reißt die Packung auf und nimmt was raus und isst davon und findet dann es schmeckt nicht. Muss er das bezahlen? z.B. eine Packung Salami aus der eine Scheibe rausgenommen wurde?
Kann er vielleicht nur die gegessene 1 Scheibe zahlen?

Er zahlt die ganze packung und kriegt ne Anzeige.
DA die ausliegende WAre nur eine Einladung zum kauf darstellt usw.
Etwas kompliziert im BGB geregelt
Gruß Tom

Hallo.

Zu viel Galileo geguckt? Oder gerade aufs Klo gewesen, wo sie es aufgelöst haben?
Also Galileo erzählt ja schon öfters Mist, aber ich glaube hier haben sie ein wenig recherchiert. Man bezahlt den entstandenen Schaden. Heißt man muss die Packung natürlich nicht kaufen, aber den Schaden, der dem Verkäufer entstanden ist, muss man bezahlen. Kann der Verkäufer die offene Packung trotzdem verbilligt verkaufen, bezahlt man nur die Differenz zum vollen Preis. Da vermutlich aber keiner diese Packung nun kaufen würde, müsste man den vollen Preis als Schadensersatz zahlen.

Gruß,
Andreas

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Er zahlt die ganze packung und kriegt ne Anzeige.

Anzeige wegen was? Warum zahlt er die ganze Packung?

DA die ausliegende WAre nur eine Einladung zum kauf darstellt
usw.

Häh?? Und was meinst Du mit „usw.“?

Etwas kompliziert im BGB geregelt

Offensichtlich zu kompliziert für dich.

Gruß

S.J.

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Nein, so ist es nicht!
Er muss nicht (zwangsweise) die ganze Packung zahlen. Er hat einzig und allein dem Geschäftsmann dessen erlittenen Schaden zu ersetzen. Was ist nun dieser Schaden?
Hier können sich die Geister scheiden: Zu einen könnte der (tatsächliche) Schaden der Einkaufspreis sein, zu dem der Geschäftsmann das Produkt erworben hat.
Andererseits könnte man argumentieren, der Schaden beinhalte auch den entgangenen Gewinn, denn der Geschäftsmann hätte ja das Produkt zu dem Preis verkaufen können. Hier hakt die Sache aber schon wieder etwas. Denn wäre die Ware ewig im Regal gelegen, hätte er sie (evtl.) bei Ablauf des Verfallsdatums herausnehmen und somit wegwerfen müssen.

Der tatsächliche Ausgang eines solchen Falls hängt dann wohl jeweils vom Einzelfall ab. Auf alle Fälle denke ich mir, dass derjenige Kunde dann in diesem Laden ein Hausverbot erteilt bekäme.
:wink: