Im Internet auf einer Homepage im Forum Hausrecht erteilt - kann dass strafbar sein wenn man sich erneut anmeldet?

Mahlzeit,

du hast hier ab SOFORT Hausverbot! Treffe ich dich hier nochmal an, ist das Hausfriedensbruch und damit strafbar. Post von unseren Anwälten wäre dann die Folge, ebenso wie eine Anzeige.

Deine IP-Adresse haben wir gespeichert (090.pools.arcor-ip.net).

Ich hoffe, das war deutlich!"

Hallo

Habe diese „Verwarnung“ auf einer Internetseite erhalten, da ich gegen die AGBs verstoßen habe.

Mich würde es nun interessieren, ob es überhaupt möglich ist für eine Internetseite Hausverbot zu erteilen?
Desweiteren gehe ich ja über eine dynamische IP Adresse, die bei jedem Computerstart wechselt, ins Internet. Deswegen könnten die mir doch einen erneuten BESUCH der Seite gar nicht nachweisen, oder?

ist ein forum, wo der sagt ich bin ein spammer und mich 2 x neu angemeldet habe, im grunde waren ds dann leute die mich beleidigten und ich bin dann der spammer weil ich nach deren regeln spielte und vieles nicth einsah was die schrieben

betreiber ist in deutschland ich in österreich

selbstverständlich kann man das. lies mal:
https://de.wikipedia.org/wiki/Virtuelles_Hausverbot

und natürlich kann man dir das nachweisen. zum einen durch dein auftreten dort, zum zweiten durch cookies, zum dritten durch einen ‚elektronischen fingerabdruck‘ deines pc. führt aber hier viel zu weit und ich habe auch keinen bock drauf, das alles zu erklären. erkundige dich in irgendeinem computerbrett, was das ist.

Hi,
warum postest Du eigentlich ein Posting aus dem Jahre 2007 aus dem Forum eRecht24, was dort auch schon umfassend beantwortet wurde?

Langeweile?

Ich würde ja nichts sagen, wenn es Dein Problem ist, aber Du hast diese Frage aus dem Forum eins zu eins kopiert inklusive der IP Adresse.

RS99

Hallo!

Natürlich hat der Betreiber der Webseite ein Hausrecht, und kann dich raus schmeißen, in dem er deinen Account sperrt. Aber Hausfriedensbruch gibt es in dem Zusammenhang nicht. Wikipedia hat dazu ein paar interessante Zeilen zu Gerichtsurteilen.

Auf der anderen Seite ist es oft nicht schwer herauszufinden, dass du dich erneut angemeldet hast.

Zunächst bekommst du keine neue IP, wenn du den Computer neu startest, sondern wenn sich dein Modem neu einwählt. Hast du einen Router, der immer online ist, bleibt die beim Neustart IP gleich. In Deutschland gibt’s alle 24h eine Zwangstrennung, da gibt’s dann eine neue IP.

Manchmal erkennt man aber an der IP, woher jemand kommt. Zumindest früher haben Provider die IPs gerne nach Region vergeben, oft kann man zumindest das Land herausfinden. Wenn die Webseite nun eher selten von Österreichern aufgesucht wird, sind Zugriffe von dort natürlich erstmal verdächtig.

Dein Brower teilt einer Webseite normalerweise mit, welches Betriebssystem du hast und welche genaue Versionsnummer er selber hat. Handys und Tablets teilen auch gerne mit, welches Modell sie sind.

Das sind nur schwache Indizien, aber sie machen schon aufmerksam. Ich betreibe ne Webseite für einige wenige Leute, und kann am Log genau erkennen, wann wer was gemacht hat.

Und dann könntest du noch Cookies auf dem Rechner haben, die zumindest diesen Rechner eindeutig identifizieren.

Das ist natürlich Blödsinn.

oh doch. Der Computer mag identifizierbar sein, aber wer sagt denn, dass sich nicht bspw. der Bruder vom selben Computer angemeldet hat?

Nun, es geht hier nicht um einen wasserfesten Beweis, sondern um einen Haufen Hinweise, die darauf schließen lassen, daß hinter einem Besucher auf einer Webseite jemand steckt, der vorher schon mal 'rausgeschmissen wurde.

Das Hausrecht besagt nicht, daß man alle, bis auf „die Bösen“ rein lassen muß, sondern auch, daß man willkürlich einzelne Leute raus schmeißen darf. Wenn der Bruder nun auch nicht mehr auf die Webseite kommt, ist das dumm gelaufen.

Ich bin in einem Forum als Moderator unterwegs, wo auch ein bestimmter User sein Unwesen trieb. Nachdem sein Accout gesperrt wurde, erstellte er sich bald wieder einen Account, und es dauerte nicht lang, und machte wieder Ärger.

Daß er es war, merkte man schon an seiner Art, seiner Wortwahl, seiner Grammatik. Der erneute Rausschmiss sorgte nur dafür, daß er sich den nächsten Account anlegte.

Es stellte sich bald heraus, daß sein Computer „einzigartig“ war, und man diesen sehr einfach erkennen konnte. Es gibt jetzt quasi einen Alarm, wenn dieser Computer wieder gesehen wird.

Du hast recht, damit erwischt man auch den Bruder, aber mit einem IP-Bann, den man immer mal wieder sieht, erwischt man auch den falschen, wenn der Bann zu lange anhält, und die IP an jemand anderen weiter gegeben wurde.

kann der nun was tun oder nicht?