Im Kaufhaus durchsucht werden ?!

Na, ob man einen Detektiv, der einen festhält, einfach so
niederstrecken darf…? Wenn der Detektiv glaubt, er habe
einen Ladendieb erwischt, unterliegt er einem
Erlaubnistatbestandsirrtum, der die Vorsatzschuld ausschließt.
Er handelt also schuldlos. Und Notwehr gegen den, der
schuldlos handelt, ist eingeschränkt. Zweifellos eine
Einzelfallfrage, aber dass man als jemand, der gar nichts
gestohlen hat, stets ein Notwehrrecht hat, sehe ich eigentlich
nicht so.

Für die eingeschränkte Notwehr bedarf es des Handelns „offensichtlich“ Schuldloser. Das wir hier etwas schwerer festzustellen sein. Aber es mag hier in der Tat Abstufungen geben.

Hallo,

mich hat auch einmal so ein Kaufhausdetektiv vor allen Leuten angehalten, obwohl ich ihm die Quittung unter die Nase hielt. Das Geschäft hatte nämlich zur Weihnachtszeit eine zweite Kasse aufgemacht, an der ich bezahlt hatte. Und dann bin ich ganz frech an der langen Schlange an der „offiziellen“ Kasse vorbeigegangen. Bis eben dieser Typ kam.

Ich bin ja sehr friedlich, aber es war ein großes Glück für das Männchen, dass er sehr schnell meinem Arm losgelassen hat, sonst hätte sein Zahnarzt Überstunden gemacht.

Also, Anfassen und Festhalten geht bei mir überhaupt nicht, da würde ich sonst sofort die Polizei holen.

Gruss

Andreas

Ich möchte jetzt wirklich keine Grundsatzdiskussion anfangen, aber wenn mich ein Ladendetektiv festhält, dann irrt der sich doch offensichtlich und unterliegt somit offensichtlich einem Erlaubnistatbestandsirrtum und ist somit offensichtlich „ohne Schuld“ im Rechtssine…?

Levay

na gut :smile:. Aber wie gesagt, das Notwehrrecht ist dann „eingeschränkt“, die Frage ist halt, wie weit.

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Ein Schritt weiter … !
Hallo,

atn:

Ein immaterieller Schaden. Wenn ein Kunde im Laden angesprochen wird :und ihm vorgeworfen wird, des Diebstahls verdächtig zu sein, ist das :eine klare Persönlichkeitsrechtsverletzung, vor allem wenn der :Verdacht unzutreffend ist. Dafür gibt es angemessenes Schmerzensgeld.

Haste eine vorstellung wie hoch, ist das irgendwo festgeschrieben, das Schmerzensgeld ? Wie da am besten verfahren wenn die Situation mal kommen sollte ?

Bei einem sich nachträglich als unbegründet herausstellenden :smiley:iebstahlsverdacht und fehlenden objektiven Anhaltspunkten für einen :smiley:iebstahl sollte sich zumindest Eventualvorsatz für eine üble :Nachrede begründen lassen. Ich würde es jedenfalls versuchen.

Ich muß allerdings zugeben, dass ich hier insoweit möglicherweise :nicht ganz objektiv bin, als ich bereits mehrmals das Vergnügen :hatte, dass in meinem unmittelbaren Umfeld Menschen zu Unrecht :übereifrigen Kaufhaus-Rambos zum Opfer gefallen sind.

Eben da seh ich auch das Problem, nachrede, was ist wenn A die Leute auf der Strasse wieder sehen, „ey der Typ hat mal geklaut, voll der … !!!“

Noch ein Schritt weiter:

A wurde von einem Dedektiv angehalten, Person I Beobachtet das und geht dannach weiter. A klärt die Sache, geht nachhause.
Eine Woche später hat A ein Vorstellungsgespräch wo er auf I wieder stosst, I ist im Kopf noch geblieben das A wegen eines Diebstahls angehalten hat, obwohl A die sache klärt, stellt Ihn I nicht ein da I davon ausgeht das A doch geklaut hat sich aber rausreden will.

So und nun, kein Schaden für A ?

Desweiteren habe ich das richtig Verstanden, wenn A von einem Dedektiv angehalten wird und trotz dessen weiter geht, ihm dabei der Dedektiv stärker ggf. durch gewalt zwingen möchte da zu bleiben darauf A zusschlägt gibts für A keine Rechtlichen Konsiquenzen ?

Übrigens eine Sache in eigenem Interesse, ich bin kein Mensch der gegen alle Rebelieren möchte, mich interessiert hier einfach die Rechtslage und auch wenn ich dann wieder nachfrage weil mein Rechtsverständnis nun mal anders ist, dann mache ich das weil dies ein Forum ist, wo Diskutiert werden soll und nicht alle einer und der selben meinung sind ! :smile:

Gruss. Lucian.