Hallo,
Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den
entstanden?
Wenn ich z.B. einen Termin habe, wo ich das Geschäft meines
Lebens mache und einen Kugelschreiber (Produktions Kosten 10
cent) für 1.000.000 Euro Verkaufe aber durch das durchsuchen
meiner Taschen das Geschäft ins wasser fällt weil der Kunde
der den Kugelschreiber kaufen wollte, nicht warten wollte !!!
Solche Schäden werden idR. nicht im Deutschen Recht ersetzt, weil sie zu weit ausufern und für niemanden mehr vorhersehbar wären.
Oder auch, meine Zeit (was nicht Finanziell ist) verliere,
weil man der Ansicht ist das ich Geklaut habe !
Das ist aber kein Schaden im rechtlichen Sinn.
Also im Klartext:
Wenn demnächst der nette Herr der meine Heizung abliesst und
die Heizungsrechnung zu erstellen kommt, werde ich extra für 3
min aus dem Zimmer gehen, weil ich den Müll wegbringen muss,
damit ich dann sagen kann er habe was von mir geklaut, und nun
will ich seine Taschen durchsuchen, übrigens ich habe nur lust
es zu behaupten und er kann mir ja nicht das beweisen das ich
extra ihn als Dieb beschuldige, es sei er liest sich das hier
bei werweisswas.de durch, aber pssst
Wie gesagt, wenn ein materielle Schaden entstanden ist, so könnte dieser ersetzt werden. Wobei das bei dem Heizungsanleser schwierig wäre, da zwischen dem und Dir idR. kein Vertrag besteht.
Übrigens ich dachte immer es gibt sowas wie
„Freiheitsberaubung“ hätte gedacht das es darein fällt.
Das ist nun wieder ein gänzlich andere Geschichte und wurde hier bisher nicht diskutiert.
Zivilrechtlich könnte man hierüber einen Schadenersatzanspruch herleiten…dazu bedürfte es aber wiederum eines materiellen Schadens.
Strafrechtlich wäre ein solches Delikt möglich. Dann müsste aber auch rechtswidrig gehandelt worden sein. Wenn jemand tatsächlich etwas geklaut hat, so steht dem Eigentümer ein Notwehrrecht zu.
Ist diese nicht der Fall, so besteht ein solches Recht nicht. Wenn das Gericht aber davon ausgeht, dass er aufgrund ausreichender Anhaltspunkte tatsächlich davon ausgegangen ist, dass derjenige etwas geklaut hat, so hat er zwar kein Notwehrrecht, ist aber wegen des Irrtums entschuldigt und damit straffrei (da er ja tatsächlich keine Freiheitsberaubung begehen wollte).
Wenn der Detektiv vorsätzlich und wissend einen Unschuldigen
beschuldigt hat, ja.
und dann kann ich was tun ? Wie soll ich das beweisen ?
Das ist wiederum eine andere Frage und wird, da es hier um Strafrehct geht, von Polizei, StA und Gericht untersucht. Das musst Du ihm nicht beweisen.
Entschädigung gibt es für „Schäden“, nicht für Umstände.
Welcher soll das hier sein?
Gruß
Dea
Also ist es kein Umstand mich durchsuchen zu lassen und mir
ensteht auch kein Schaden auch wenn mein Tag eng verplant ist
und ich nun das Essen mit einem Freund absagen muss weil ich
sonst nicht zu arbeit kann ? Und das ganze nur weil ich
angeblich geklaut haben soll, weil ein Ladendedektiv der
ansicht war das ich geklaut habe.
Man muss hier einfach erkennen, was das Deutsche Recht als Schaden ansieht. Und die von Dir oben aufgeführten Aspekte sind keine materiellen Schäden (diese werden ersetzt), sondern imaterielle Schäden. Der einzig zu ersetzende imaterielle Schaden ist ausdrücklich geregelt und das ist das Schmerzensgeld. Obwohl dies auch für psychische Beeinträchtigungen gilt, dürften die oben genannten Aspekte hierauf nicht zutreffen.
Es ist eben nicht alles gesetzlich geregelt. Menschen machen Fehler und damit muss man leben. Wenn sie das absichtlich tun, gibts das Strafrecht, wenn man dadurch einen materiellen Schaden erleidet, kann man den ggf. ersetzt bekommen.
Gruß
Dea