Im Kaufhaus durchsucht werden ?!

Hallo,

habe eben im Internet etwas interessantes gelesen wozu mich zu meinem möglich Fall brachte, mich interessiert es wie die Rechtslage hier aussieht:

A geht in ein Kaufhaus, dort nach einiger Zeit hält in ein Ladendedektiv an, bittet A mitzukommen da Verdacht des Diebstahls gegen A besteht !

Im Büro fordert man A seine Tasche durchsuchen zu dürfen, A weigert sich, lässt die Polizei rufen, nichts wird gefunden !
Was kann hier A tun:

A) Nichts ?
B) Schadenersatz fordern ?
C) Anzeigen wegen Rufmord / Beleidigung oder sonst was (da man ja quasi von den Dedektiven vor allen anderen Kunden / Verkäufern abgeführt wird) ?

Nun Fall 2:

So ein Sicherheitsgerät das meist an den Türen steht fängt an zu pipen, da ein Verkäufer die Ware nicht entsichert hat (es einfach vergessen), alle werden aufmerksam, A soll bitte zu einer Kasse folgen wo man die Tasche durchsuchen möchte:

A)

A weigert sich, Polizei wird gerufen, man merkt das der Verkäufer einen Fehler gemacht hat und Ware wurde nicht entsichert !

Was kann hier A tun:

A) Nichts ?
B) Schadenersatz fordern ?
C) Anzeigen wegen Rufmord / Beleidigung oder sonst was (da man ja quasi von den Dedektiven vor allen anderen Kunden / Verkäufern abgeführt wird) ?

B)

A lässt an der Kasse seine Taschen durchsuchen, Verkäufer hat die Ware nicht entsichert, kann A hier Entschädigung fordern wegen dem Umstand ?

Danke.

Hallo,

habe eben im Internet etwas interessantes gelesen wozu mich zu
meinem möglich Fall brachte, mich interessiert es wie die
Rechtslage hier aussieht:

Ich denke, in all den Fällen wird A nichts tun können.
Wofür soll er denn entschädigt werden ? Welcher konkrete,
bezifferbare Schaden soll denn hier überhaupt entstanden sein ?

Wenn dieser Kram bei MIR blinkt, dann mache ich keinen
Aufstand und lasse die Polizei rufen, sondern gehe guten
Gewissens zur Kasse und lasse meine Einkaufstasche durchsuchen.

Wer sich angesichts eines Verdachts (=Piepen) weigert dies zuzulassen
(was er rechtlich darf) und dafür sorgt, dass die Polizei kommen muss, hat wirklich selber schuld.

Gruß, Trobi

Wer sich angesichts eines Verdachts (=Piepen) weigert dies
zuzulassen
(was er rechtlich darf) und dafür sorgt, dass die Polizei
kommen muss, hat wirklich selber schuld.

Da ich meine Taschen auch nicht durchsuchen lassen würde, gebe ich hiermit zur Kenntnis, dass man das durchaus auch anders sehen kann. Aber im Übrigen stimme ich dir zu.

Levay

Hallo,

Hallo,

Ich denke, in all den Fällen wird A nichts tun können.
Wofür soll er denn entschädigt werden ? Welcher konkrete,
bezifferbare Schaden soll denn hier überhaupt entstanden sein
?

Die Zeit. Dafür das A beschuldigt wird eine Straftat begangen zu haben. Irgendwo sehe ich dies als eine Art beleidigung an.
Das dann wegen eines „pipens“ meine sachen untersucht werden wollen, kann ich noch schwer nachvollziehen, nicht das ich nicht dafür entschädigt werde.

Wenn dieser Kram bei MIR blinkt, dann mache ich keinen
Aufstand und lasse die Polizei rufen, sondern gehe guten
Gewissens zur Kasse und lasse meine Einkaufstasche
durchsuchen.

Das hat nichts mit Aufstand zu tun, zumindest für mich nicht ! Wenn ich nichts gestohlen oder sonstiges Verbotenes getan habe, warum soll ich so behandelt werden ?

Würde mich Interessieren wie es dir gehen würde, wenn es rappel voll ist, man ist Glücklich endlich mit dem Einkauf durch zu sein, man verlässt das Geschäft, weil der Bus gleich kommt, dann „pipst“ es, und man muss sich an der Kasse neu anstellen wo man 10 min wieder wartet !
Übrigens wenn du jetzt sagst ich gehe direkt an die Kasse, in manch einem Geschäft ist das sehr schwirig ohne gleich mit den restlichen Kunden ärger zu kriegen !

Wer sich angesichts eines Verdachts (=Piepen) weigert dies
zuzulassen
(was er rechtlich darf) und dafür sorgt, dass die Polizei
kommen muss, hat wirklich selber schuld.

Also weil ein Verkäufer vergessen hat die Sicherung zu entfernen bin ich schuld, interessant !

Versteht mich nicht falsch, mich interssiert aber hier die Gesetzgebung oder wird das gar nicht gestezlich geregelt ?
Ich will keinen Verkäufer / Kaufhaus ärgern gehen, nur meine neugier will es nunmal wissen :smile:. Und auch das mal ein Verkäufer die Sicherung zu entsichern vergessen kann, verstehe ich auch.

Hallo,

A geht in ein Kaufhaus, dort nach einiger Zeit hält in ein
Ladendedektiv an, bittet A mitzukommen da Verdacht des
Diebstahls gegen A besteht !

Im Büro fordert man A seine Tasche durchsuchen zu dürfen, A
weigert sich, lässt die Polizei rufen, nichts wird gefunden !
Was kann hier A tun:

B) Schadenersatz fordern ?

Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den entstanden?

C) Anzeigen wegen Rufmord / Beleidigung oder sonst was (da man
ja quasi von den Dedektiven vor allen anderen Kunden /
Verkäufern abgeführt wird) ?

Wenn der Detektiv vorsätzlich und wissend einen Unschuldigen beschuldigt hat, ja.

Nun Fall 2:

So ein Sicherheitsgerät das meist an den Türen steht fängt an
zu pipen, da ein Verkäufer die Ware nicht entsichert hat (es
einfach vergessen), alle werden aufmerksam, A soll bitte zu
einer Kasse folgen wo man die Tasche durchsuchen möchte:

A)

A weigert sich, Polizei wird gerufen, man merkt das der
Verkäufer einen Fehler gemacht hat und Ware wurde nicht
entsichert !

Was kann hier A tun:

B) Schadenersatz fordern ?

Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den entstanden?

C) Anzeigen wegen Rufmord / Beleidigung oder sonst was (da man
ja quasi von den Dedektiven vor allen anderen Kunden /
Verkäufern abgeführt wird) ?

Wenn die Verkäuferin und der Detektiv vorsätzlich und wissend einen Unschuldigen beschuldigt haben, ja.

B)

A lässt an der Kasse seine Taschen durchsuchen, Verkäufer hat
die Ware nicht entsichert, kann A hier Entschädigung fordern
wegen dem Umstand ?

Entschädigung gibt es für „Schäden“, nicht für Umstände. Welcher soll das hier sein?
Gruß
Dea

Hallo,

Hallo,
Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den
entstanden?

Wenn ich z.B. einen Termin habe, wo ich das Geschäft meines Lebens mache und einen Kugelschreiber (Produktions Kosten 10 cent) für 1.000.000 Euro Verkaufe aber durch das durchsuchen meiner Taschen das Geschäft ins wasser fällt weil der Kunde der den Kugelschreiber kaufen wollte, nicht warten wollte !!! Übrigens ich habe nicht vom Finanziellen Schaden gesprochen.

Oder auch, meine Zeit (was nicht Finanziell ist) verliere, weil man der Ansicht ist das ich Geklaut habe !

Also im Klartext:
Wenn demnächst der nette Herr der meine Heizung abliesst und die Heizungsrechnung zu erstellen kommt, werde ich extra für 3 min aus dem Zimmer gehen, weil ich den Müll wegbringen muss, damit ich dann sagen kann er habe was von mir geklaut, und nun will ich seine Taschen durchsuchen, übrigens ich habe nur lust es zu behaupten und er kann mir ja nicht das beweisen das ich extra ihn als Dieb beschuldige, es sei er liest sich das hier bei werweisswas.de durch, aber pssst !

Übrigens ich dachte immer es gibt sowas wie „Freiheitsberaubung“ hätte gedacht das es darein fällt.

Wenn der Detektiv vorsätzlich und wissend einen Unschuldigen
beschuldigt hat, ja.

und dann kann ich was tun ? Wie soll ich das beweisen ?

Entschädigung gibt es für „Schäden“, nicht für Umstände.
Welcher soll das hier sein?
Gruß
Dea

Also ist es kein Umstand mich durchsuchen zu lassen und mir ensteht auch kein Schaden auch wenn mein Tag eng verplant ist und ich nun das Essen mit einem Freund absagen muss weil ich sonst nicht zu arbeit kann ? Und das ganze nur weil ich angeblich geklaut haben soll, weil ein Ladendedektiv der ansicht war das ich geklaut habe.

Also auf in die nächste Runde.

Gruss.

Hallo,

Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den
entstanden?

Wenn ich z.B. einen Termin habe, wo ich das Geschäft meines
Lebens mache und einen Kugelschreiber (Produktions Kosten 10
cent) für 1.000.000 Euro Verkaufe aber durch das durchsuchen
meiner Taschen das Geschäft ins wasser fällt weil der Kunde
der den Kugelschreiber kaufen wollte, nicht warten wollte !!!

Solche Schäden werden idR. nicht im Deutschen Recht ersetzt, weil sie zu weit ausufern und für niemanden mehr vorhersehbar wären.

Oder auch, meine Zeit (was nicht Finanziell ist) verliere,
weil man der Ansicht ist das ich Geklaut habe !

Das ist aber kein Schaden im rechtlichen Sinn.

Also im Klartext:
Wenn demnächst der nette Herr der meine Heizung abliesst und
die Heizungsrechnung zu erstellen kommt, werde ich extra für 3
min aus dem Zimmer gehen, weil ich den Müll wegbringen muss,
damit ich dann sagen kann er habe was von mir geklaut, und nun
will ich seine Taschen durchsuchen, übrigens ich habe nur lust
es zu behaupten und er kann mir ja nicht das beweisen das ich
extra ihn als Dieb beschuldige, es sei er liest sich das hier
bei werweisswas.de durch, aber pssst

Wie gesagt, wenn ein materielle Schaden entstanden ist, so könnte dieser ersetzt werden. Wobei das bei dem Heizungsanleser schwierig wäre, da zwischen dem und Dir idR. kein Vertrag besteht.

Übrigens ich dachte immer es gibt sowas wie
„Freiheitsberaubung“ hätte gedacht das es darein fällt.

Das ist nun wieder ein gänzlich andere Geschichte und wurde hier bisher nicht diskutiert.

Zivilrechtlich könnte man hierüber einen Schadenersatzanspruch herleiten…dazu bedürfte es aber wiederum eines materiellen Schadens.

Strafrechtlich wäre ein solches Delikt möglich. Dann müsste aber auch rechtswidrig gehandelt worden sein. Wenn jemand tatsächlich etwas geklaut hat, so steht dem Eigentümer ein Notwehrrecht zu.
Ist diese nicht der Fall, so besteht ein solches Recht nicht. Wenn das Gericht aber davon ausgeht, dass er aufgrund ausreichender Anhaltspunkte tatsächlich davon ausgegangen ist, dass derjenige etwas geklaut hat, so hat er zwar kein Notwehrrecht, ist aber wegen des Irrtums entschuldigt und damit straffrei (da er ja tatsächlich keine Freiheitsberaubung begehen wollte).

Wenn der Detektiv vorsätzlich und wissend einen Unschuldigen
beschuldigt hat, ja.

und dann kann ich was tun ? Wie soll ich das beweisen ?

Das ist wiederum eine andere Frage und wird, da es hier um Strafrehct geht, von Polizei, StA und Gericht untersucht. Das musst Du ihm nicht beweisen.

Entschädigung gibt es für „Schäden“, nicht für Umstände.
Welcher soll das hier sein?
Gruß
Dea

Also ist es kein Umstand mich durchsuchen zu lassen und mir
ensteht auch kein Schaden auch wenn mein Tag eng verplant ist
und ich nun das Essen mit einem Freund absagen muss weil ich
sonst nicht zu arbeit kann ? Und das ganze nur weil ich
angeblich geklaut haben soll, weil ein Ladendedektiv der
ansicht war das ich geklaut habe.

Man muss hier einfach erkennen, was das Deutsche Recht als Schaden ansieht. Und die von Dir oben aufgeführten Aspekte sind keine materiellen Schäden (diese werden ersetzt), sondern imaterielle Schäden. Der einzig zu ersetzende imaterielle Schaden ist ausdrücklich geregelt und das ist das Schmerzensgeld. Obwohl dies auch für psychische Beeinträchtigungen gilt, dürften die oben genannten Aspekte hierauf nicht zutreffen.

Es ist eben nicht alles gesetzlich geregelt. Menschen machen Fehler und damit muss man leben. Wenn sie das absichtlich tun, gibts das Strafrecht, wenn man dadurch einen materiellen Schaden erleidet, kann man den ggf. ersetzt bekommen.
Gruß
Dea

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Hallo,

Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den
entstanden?

Wenn ich z.B. einen Termin habe, wo ich das Geschäft meines
Lebens mache und einen Kugelschreiber (Produktions Kosten 10
cent) für 1.000.000 Euro Verkaufe aber durch das durchsuchen
meiner Taschen das Geschäft ins wasser fällt weil der Kunde
der den Kugelschreiber kaufen wollte, nicht warten wollte !!!

Solche Schäden werden idR. nicht im Deutschen Recht ersetzt,
weil sie zu weit ausufern und für niemanden mehr vorhersehbar
wären.

Das war mir nicht klar.

Oder auch, meine Zeit (was nicht Finanziell ist) verliere,
weil man der Ansicht ist das ich Geklaut habe !

Das ist aber kein Schaden im rechtlichen Sinn.

Also hat A Pechgehabt ?!

Also im Klartext:
Wenn demnächst der nette Herr der meine Heizung abliesst und
die Heizungsrechnung zu erstellen kommt, werde ich extra für 3
min aus dem Zimmer gehen, weil ich den Müll wegbringen muss,
damit ich dann sagen kann er habe was von mir geklaut, und nun
will ich seine Taschen durchsuchen, übrigens ich habe nur lust
es zu behaupten und er kann mir ja nicht das beweisen das ich
extra ihn als Dieb beschuldige, es sei er liest sich das hier
bei werweisswas.de durch, aber pssst

Wie gesagt, wenn ein materielle Schaden entstanden ist, so
könnte dieser ersetzt werden. Wobei das bei dem
Heizungsanleser schwierig wäre, da zwischen dem und Dir idR.
kein Vertrag besteht.

Anders formuliert:

Wenn Z sich mit Y trifft. Das Treffen findet statt, weil Y was von Z abkaufen will, Z muss es holen, als Z wieder kommt, bekommt Z den Verdacht das Y was geklaut haben kann. Fordert den die Taschen durchsuchen zu dürfen, Y verweigert lässt die Polizei kommen dabei stellt sich heraus alles zu unrecht von Y. Damit ist die Sache dann auch geklärt ?

Übrigens ich dachte immer es gibt sowas wie
„Freiheitsberaubung“ hätte gedacht das es darein fällt.

Das ist nun wieder ein gänzlich andere Geschichte und wurde
hier bisher nicht diskutiert.

Zivilrechtlich könnte man hierüber einen Schadenersatzanspruch
herleiten…dazu bedürfte es aber wiederum eines materiellen
Schadens.

Strafrechtlich wäre ein solches Delikt möglich. Dann müsste
aber auch rechtswidrig gehandelt worden sein. Wenn jemand
tatsächlich etwas geklaut hat, so steht dem Eigentümer ein
Notwehrrecht zu.

Wo ist dann Notwehrrecht von A, er wird ja zuunrecht beschuldigt !

Ist diese nicht der Fall, so besteht ein solches Recht nicht.
Wenn das Gericht aber davon ausgeht, dass er aufgrund
ausreichender Anhaltspunkte tatsächlich davon ausgegangen ist,
dass derjenige etwas geklaut hat, so hat er zwar kein
Notwehrrecht, ist aber wegen des Irrtums entschuldigt und
damit straffrei (da er ja tatsächlich keine Freiheitsberaubung
begehen wollte).

Also hat A pech gehabt, wenn er aufgehalten wird !

Wie siehts nun aus wenn der Verkäufer vergessen hat die Sicherung zu entsichern und man aufgehalten wird, A liefert ja eigentlich nicht durch sein Verhalten / Verschulden den Grund der untersuchung ?

Wenn der Detektiv vorsätzlich und wissend einen Unschuldigen
beschuldigt hat, ja.

und dann kann ich was tun ? Wie soll ich das beweisen ?

Das ist wiederum eine andere Frage und wird, da es hier um
Strafrehct geht, von Polizei, StA und Gericht untersucht. Das
musst Du ihm nicht beweisen.

Also A kann nur Anzeigen ? Zivilrechtlich bringts nichts läuft A ins Leere ?

Entschädigung gibt es für „Schäden“, nicht für Umstände.
Welcher soll das hier sein?
Gruß
Dea

Also ist es kein Umstand mich durchsuchen zu lassen und mir
ensteht auch kein Schaden auch wenn mein Tag eng verplant ist
und ich nun das Essen mit einem Freund absagen muss weil ich
sonst nicht zu arbeit kann ? Und das ganze nur weil ich
angeblich geklaut haben soll, weil ein Ladendedektiv der
ansicht war das ich geklaut habe.

Man muss hier einfach erkennen, was das Deutsche Recht als
Schaden ansieht. Und die von Dir oben aufgeführten Aspekte
sind keine materiellen Schäden (diese werden ersetzt), sondern
imaterielle Schäden. Der einzig zu ersetzende imaterielle
Schaden ist ausdrücklich geregelt und das ist das
Schmerzensgeld. Obwohl dies auch für psychische
Beeinträchtigungen gilt, dürften die oben genannten Aspekte
hierauf nicht zutreffen.

Es ist eben nicht alles gesetzlich geregelt. Menschen machen
Fehler und damit muss man leben. Wenn sie das absichtlich tun,
gibts das Strafrecht, wenn man dadurch einen materiellen
Schaden erleidet, kann man den ggf. ersetzt bekommen.
Gruß
Dea

Also ensteht A hier vor dem Deutschen Gesetz kein Unrecht.

Hallo

Hallo,

Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den
entstanden?

Wenn ich z.B. einen Termin habe, wo ich das Geschäft meines
Lebens mache und einen Kugelschreiber (Produktions Kosten 10
cent) für 1.000.000 Euro Verkaufe aber durch das durchsuchen
meiner Taschen das Geschäft ins wasser fällt weil der Kunde
der den Kugelschreiber kaufen wollte, nicht warten wollte !!!

Solche Schäden werden idR. nicht im Deutschen Recht ersetzt,
weil sie zu weit ausufern und für niemanden mehr vorhersehbar
wären.

Das war mir nicht klar.

Oder auch, meine Zeit (was nicht Finanziell ist) verliere,
weil man der Ansicht ist das ich Geklaut habe !

Das ist aber kein Schaden im rechtlichen Sinn.

Also hat A Pechgehabt ?!

Richtig, das sind Unannehmlichkeiten des Lebens, die jedem passieren können. Wir brauchen nicht für alles ein Gesetz.

Also im Klartext:
Wenn demnächst der nette Herr der meine Heizung abliesst und
die Heizungsrechnung zu erstellen kommt, werde ich extra für 3
min aus dem Zimmer gehen, weil ich den Müll wegbringen muss,
damit ich dann sagen kann er habe was von mir geklaut, und nun
will ich seine Taschen durchsuchen, übrigens ich habe nur lust
es zu behaupten und er kann mir ja nicht das beweisen das ich
extra ihn als Dieb beschuldige, es sei er liest sich das hier
bei werweisswas.de durch, aber pssst

Wie gesagt, wenn ein materielle Schaden entstanden ist, so
könnte dieser ersetzt werden. Wobei das bei dem
Heizungsanleser schwierig wäre, da zwischen dem und Dir idR.
kein Vertrag besteht.

Anders formuliert:

Wenn Z sich mit Y trifft. Das Treffen findet statt, weil Y was
von Z abkaufen will, Z muss es holen, als Z wieder kommt,
bekommt Z den Verdacht das Y was geklaut haben kann. Fordert
den die Taschen durchsuchen zu dürfen, Y verweigert lässt die
Polizei kommen dabei stellt sich heraus alles zu unrecht von
Y. Damit ist die Sache dann auch geklärt ?

Ich verstehe die Frage jetzt nicht ganz. Was meinst Du mit „geklärt“? Wo genau ist die Frage?

Übrigens ich dachte immer es gibt sowas wie
„Freiheitsberaubung“ hätte gedacht das es darein fällt.

Das ist nun wieder ein gänzlich andere Geschichte und wurde
hier bisher nicht diskutiert.

Zivilrechtlich könnte man hierüber einen Schadenersatzanspruch
herleiten…dazu bedürfte es aber wiederum eines materiellen
Schadens.

Strafrechtlich wäre ein solches Delikt möglich. Dann müsste
aber auch rechtswidrig gehandelt worden sein. Wenn jemand
tatsächlich etwas geklaut hat, so steht dem Eigentümer ein
Notwehrrecht zu.

Wo ist dann Notwehrrecht von A, er wird ja zuunrecht
beschuldigt !

Es hat doch keiner gesagt, dass A keines hat. Es geht nur darum, dass der andere, wenn er nicht wusste, dass er rechtswidrig handelt, da er von einem Notwehrrecht ausging, nicht bestraft wird.

Ist diese nicht der Fall, so besteht ein solches Recht nicht.
Wenn das Gericht aber davon ausgeht, dass er aufgrund
ausreichender Anhaltspunkte tatsächlich davon ausgegangen ist,
dass derjenige etwas geklaut hat, so hat er zwar kein
Notwehrrecht, ist aber wegen des Irrtums entschuldigt und
damit straffrei (da er ja tatsächlich keine Freiheitsberaubung
begehen wollte).

Also hat A pech gehabt, wenn er aufgehalten wird !

So kann man es sagen. Man muss immer überlegen, dass einem solche Fehler selbst passieren können. Man kann immer in der Rolle des anderen sein und schon sieht die Sache anders aus.

Wie siehts nun aus wenn der Verkäufer vergessen hat die
Sicherung zu entsichern und man aufgehalten wird, A liefert ja
eigentlich nicht durch sein Verhalten / Verschulden den Grund
der untersuchung ?

Wie gesagt. Das ist zivilrechtlich eine Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht. Allerdings bedarf es noch immer eines ersetzbaren Schadens (also materiell und nicht völlig von der Sache unabhängig wie entgangene Geschäftstermine des Lebens).

Wenn der Detektiv vorsätzlich und wissend einen Unschuldigen
beschuldigt hat, ja.

und dann kann ich was tun ? Wie soll ich das beweisen ?

Das ist wiederum eine andere Frage und wird, da es hier um
Strafrehct geht, von Polizei, StA und Gericht untersucht. Das
musst Du ihm nicht beweisen.

Also A kann nur Anzeigen ? Zivilrechtlich bringts nichts läuft
A ins Leere ?

Zivilrechtlich läuft er nicht ins Leere, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Detektiv gar keine Anhaltspunkte hatte und wenn A einen ersetzbaren Schaden hat.

Entschädigung gibt es für „Schäden“, nicht für Umstände.
Welcher soll das hier sein?
Gruß
Dea

Also ist es kein Umstand mich durchsuchen zu lassen und mir
ensteht auch kein Schaden auch wenn mein Tag eng verplant ist
und ich nun das Essen mit einem Freund absagen muss weil ich
sonst nicht zu arbeit kann ? Und das ganze nur weil ich
angeblich geklaut haben soll, weil ein Ladendedektiv der
ansicht war das ich geklaut habe.

Man muss hier einfach erkennen, was das Deutsche Recht als
Schaden ansieht. Und die von Dir oben aufgeführten Aspekte
sind keine materiellen Schäden (diese werden ersetzt), sondern
imaterielle Schäden. Der einzig zu ersetzende imaterielle
Schaden ist ausdrücklich geregelt und das ist das
Schmerzensgeld. Obwohl dies auch für psychische
Beeinträchtigungen gilt, dürften die oben genannten Aspekte
hierauf nicht zutreffen.

Es ist eben nicht alles gesetzlich geregelt. Menschen machen
Fehler und damit muss man leben. Wenn sie das absichtlich tun,
gibts das Strafrecht, wenn man dadurch einen materiellen
Schaden erleidet, kann man den ggf. ersetzt bekommen.
Gruß
Dea

Also ensteht A hier vor dem Deutschen Gesetz kein Unrecht.

So könnte man es nennen. Wie gesagt, immer daran denken, dass einem selbst auch Fehler passieren und man dann vielleicht ganz froh ist, wenn der andere keine Millionenklage gegen einen erheben kann. Denn das geht sehr sehr schnell…
Gruß
Dea

1 „Gefällt mir“

Hallo,

habe eben im Internet etwas interessantes gelesen wozu mich zu
meinem möglich Fall brachte, mich interessiert es wie die
Rechtslage hier aussieht:

Ich denke, in all den Fällen wird A nichts tun können.
Wofür soll er denn entschädigt werden ? Welcher konkrete,
bezifferbare Schaden soll denn hier überhaupt entstanden sein
?

Wenn dieser Kram bei MIR blinkt, dann mache ich keinen
Aufstand und lasse die Polizei rufen, sondern gehe guten
Gewissens zur Kasse und lasse meine Einkaufstasche
durchsuchen.

an der Kasse würde ich das nur machen, wenn mir die Überprüfung nicht zu publik ist, ansonsten würde ich auf eine privatere Räumlichkeit bestehen. Desweiteren würde ich niemals meine Tasche durchsuchen lassen sondern selber ausräumen, schließlich sind das meine Sachen und die müssen ihre Finger davon lassen (sonst holen die am Ende mehr Sachen aus der Tasche als drinnen waren oder beschädigen versehentlich etwas wodurch nur noch mehr Ärger entsteht).

MfG Tobias

Hallo!

Wer sich angesichts eines Verdachts (=Piepen) weigert dies
zuzulassen
(was er rechtlich darf) und dafür sorgt, dass die Polizei
kommen muss, hat wirklich selber schuld.

Da ich meine Taschen auch nicht durchsuchen lassen würde, gebe
ich hiermit zur Kenntnis, dass man das durchaus auch anders
sehen kann. Aber im Übrigen stimme ich dir zu.

Interessant, interessant…
Wie sähe das Szenario dann aus?
Unschuldiger wird von Detektiv angesprochen, weigert sich, die Tasche zu zeigen, geht einfach weiter. Detektiv hält ihn fest, Unschuldiger macht sich los. Detektiv hält ihn erneut, etwas heftiger, fest, Unschuldiger schlägt Detektiv nieder und verlässt das Haus.

Was wären für beide die Folgen?

Mich würde hier interessieren, wie weit das Recht des Kaufhauses geht und in wieweit hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel gilt. Schließlich erscheint es mit eigenartig, dass ein Mensch festgehalten werden dürfte, wenn er, was zunächst noch nicht einmal eindeutig bewiesen werden kann, eine Mozartkugel gestohlen hat.

Grüße,

Mathias

Hallo Lucian,

So ein Sicherheitsgerät das meist an den Türen steht fängt an
zu pipen, da ein Verkäufer die Ware nicht entsichert hat (es
einfach vergessen), alle werden aufmerksam, A soll bitte zu
einer Kasse folgen wo man die Tasche durchsuchen möchte

In solch einem Fall wird als erstes die soben gekaufte Ware untersucht (vom Kunden ausgepackt) und der Fehler des Verkäufers entdeckt, das Sicherungsetikett entfernt, sich beim Kunden entschuldigt und ihn u.U. ein Schächtelchen leckere Pralinen als Entschuldigung mitgegeben.

So ist’s jedenfalls mir mal passiert.
Ich kann daran jedenfalls nix Schlimmes entdecken.

Grüße von
Tantchen

Hallo,

Im Büro fordert man A seine Tasche durchsuchen zu dürfen, A
weigert sich, lässt die Polizei rufen, nichts wird gefunden !
Was kann hier A tun:

B) Schadenersatz fordern ?

Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den
entstanden?

Ich spiel mal „Advocatus Diabolo“:
A erreicht dadurch den letzten Bus in seinen 50 km entfernten Heimatort nicht mehr und muss mit dem Taxi nach Hause fahren… :wink:

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den
entstanden?

Ich spiel mal „Advocatus Diabolo“:
A erreicht dadurch den letzten Bus in seinen 50 km entfernten
Heimatort nicht mehr und muss mit dem Taxi nach Hause
fahren… :wink:

Wie ich schon weiter unten erwähnte, ersetzt das Deutsche Schadenersatzrecht nur unmittelbar durch die Pflichtverletzung entstandene Schäden, so dass der das bereits erwähnte „Geschäftstermin des Lebens“ hierunter nicht fällt.

Ob es das Taxi tut, welches man direkt im Anschluss nehmen muss, kann sein, kan auch nicht sein.
Gruß
Dea

Hallo,

Unschuldiger wird von Detektiv angesprochen, weigert sich, die
Tasche zu zeigen, geht einfach weiter. Detektiv hält ihn fest,
Unschuldiger macht sich los. Detektiv hält ihn erneut, etwas
heftiger, fest, Unschuldiger schlägt Detektiv nieder und
verlässt das Haus.

Was wären für beide die Folgen?

Strafrecht:

Detektiv: Keine, wenn er tatsächlich davon ausgegangen ist, dass etwas gestohlen wurde.

Unschuldiger: Keine, da er in Notwehr handelte.

Zivilrecht:

Detektiv: Schadenersatz, wenn er schuldhaft nicht erkannt hat, dass der andere nichts gestohlen ist und der andere einen Schaden hat (siehe hierzu meine Ausführungen weiter oben).

Unschuldiger: Kein Schadenersatz, da seine Handlung auch zivilrechtlich durch Notwehr gedeckt ist.

Mich würde hier interessieren, wie weit das Recht des
Kaufhauses geht und in wieweit hier der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit der Mittel gilt. Schließlich
erscheint es mit
eigenartig, dass ein Mensch festgehalten werden dürfte, wenn
er, was zunächst noch nicht einmal eindeutig bewiesen werden
kann, eine Mozartkugel gestohlen hat.

Es gibt in der Tat die Gebotenheitseinschränkung im Rahmen der Notwehr. An sich gibt es aber keine Güterabwegung und ich darf jede Handlung anwenden, die geeignet ist, den rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

Wie ist das nun mit der Mozartkugel? Auch hier wird das Notwehrrecht das Festhalten des Diebes erlauben, das steht in keinem von der Rechtsordnung missbilligten Missverhältnis.

Der Standartlehrfall für den Verstoß gegen das Gebotenheitsprinizip ist der gehbehinderte Rentner, der Kinder, die Kirschen stehlen, mit dem Gewehr von dem Baum runterschießt.
Alles darunter wird jedoch das Notwehrrecht (des Kaufhauses) nicht einschränken.
Gruß
Dea

Grüße,

Mathias

A geht in ein Kaufhaus, dort nach einiger Zeit hält in ein
Ladendedektiv an, bittet A mitzukommen da Verdacht des
Diebstahls gegen A besteht !

Im Büro fordert man A seine Tasche durchsuchen zu dürfen, A
weigert sich, lässt die Polizei rufen, nichts wird gefunden !
Was kann hier A tun:

B) Schadenersatz fordern ?

Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den
entstanden?

Ein immaterieller Schaden. Wenn ein Kunde im Laden angesprochen wird und ihm vorgeworfen wird, des Diebstahls verdächtig zu sein, ist das eine klare Persönlichkeitsrechtsverletzung, vor allem wenn der Verdacht unzutreffend ist. Dafür gibt es angemessenes Schmerzensgeld.

C) Anzeigen wegen Rufmord / Beleidigung oder sonst was (da man
ja quasi von den Dedektiven vor allen anderen Kunden /
Verkäufern abgeführt wird) ?

Wenn der Detektiv vorsätzlich und wissend einen Unschuldigen
beschuldigt hat, ja.

Bei einem sich nachträglich als unbegründet herausstellenden Diebstahlsverdacht und fehlenden objektiven Anhaltspunkten für einen Diebstahl sollte sich zumindest Eventualvorsatz für eine üble Nachrede begründen lassen. Ich würde es jedenfalls versuchen.

Ich muß allerdings zugeben, dass ich hier insoweit möglicherweise nicht ganz objektiv bin, als ich bereits mehrmals das Vergnügen hatte, dass in meinem unmittelbaren Umfeld Menschen zu Unrecht übereifrigen Kaufhaus-Rambos zum Opfer gefallen sind.

Nun Fall 2:

So ein Sicherheitsgerät das meist an den Türen steht fängt an
zu pipen, da ein Verkäufer die Ware nicht entsichert hat (es
einfach vergessen), alle werden aufmerksam, A soll bitte zu
einer Kasse folgen wo man die Tasche durchsuchen möchte:

A)

A weigert sich, Polizei wird gerufen, man merkt das der
Verkäufer einen Fehler gemacht hat und Ware wurde nicht
entsichert !

Was kann hier A tun:

B) Schadenersatz fordern ?

Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den
entstanden?

Siehe oben.

A geht in ein Kaufhaus, dort nach einiger Zeit hält in ein
Ladendedektiv an, bittet A mitzukommen da Verdacht des
Diebstahls gegen A besteht !

Im Büro fordert man A seine Tasche durchsuchen zu dürfen, A
weigert sich, lässt die Polizei rufen, nichts wird gefunden !
Was kann hier A tun:

B) Schadenersatz fordern ?

Welcher finanziell geltend zu machende Schaden ist den
entstanden?

Ein immaterieller Schaden. Wenn ein Kunde im Laden
angesprochen wird und ihm vorgeworfen wird, des Diebstahls
verdächtig zu sein, ist das eine klare
Persönlichkeitsrechtsverletzung, vor allem wenn der Verdacht
unzutreffend ist. Dafür gibt es angemessenes Schmerzensgeld.

Unwahrscheinlich. Dann müsste man darlegen, dass durch die Beeinträchtigung ein massiver seelischer Schaden entstanden ist. Nur in diesen Fällen wird ausnahmsweise Schmerzensgeld zugesprochen. In dem hier vorliegenden Fall wohl kaum.

C) Anzeigen wegen Rufmord / Beleidigung oder sonst was (da man
ja quasi von den Dedektiven vor allen anderen Kunden /
Verkäufern abgeführt wird) ?

Wenn der Detektiv vorsätzlich und wissend einen Unschuldigen
beschuldigt hat, ja.

Bei einem sich nachträglich als unbegründet herausstellenden
Diebstahlsverdacht und fehlenden objektiven Anhaltspunkten für
einen Diebstahl sollte sich zumindest Eventualvorsatz für eine
üble Nachrede begründen lassen. Ich würde es jedenfalls
versuchen.

Kann sein, kann nicht sein. Kommt auf die Wertung des Gerichts an. Dieses wir hier aber mit dem Eventualvorsatz eher vorsichtig sein, da man sonst den Beruf des Ladendetektivs kaum mehr ausüben könnte.

Ich muß allerdings zugeben, dass ich hier insoweit
möglicherweise nicht ganz objektiv bin, als ich bereits
mehrmals das Vergnügen hatte, dass in meinem unmittelbaren
Umfeld Menschen zu Unrecht übereifrigen Kaufhaus-Rambos zum
Opfer gefallen sind.

Man muss hier beide Seiten sehen. Die Schäden, die Kaufhäusern durch Diebstahl entstehen, sind enorem. Viele halten es für ein Kavaliersdelit, man hier und kurz was in die Tasche zu packen.

Häufig werden Detektive auch massiv angegriffen und verletzt, was auch deren Auftreten erklären kann.

Fehler passieren und manche Detektive schlagen über die Strengen aber man muss schon das Gesamtbild sehen und nicht immer gleich die Gesetzeskeule rausholen.
Gruß
Dea

Na, ob man einen Detektiv, der einen festhält, einfach so niederstrecken darf…? Wenn der Detektiv glaubt, er habe einen Ladendieb erwischt, unterliegt er einem Erlaubnistatbestandsirrtum, der die Vorsatzschuld ausschließt. Er handelt also schuldlos. Und Notwehr gegen den, der schuldlos handelt, ist eingeschränkt. Zweifellos eine Einzelfallfrage, aber dass man als jemand, der gar nichts gestohlen hat, stets ein Notwehrrecht hat, sehe ich eigentlich nicht so.

Levay

mal neugierig nachgefragt
Hi,

…klare Persönlichkeitsrechtsverletzung, vor allem wenn der ::Verdacht unzutreffend ist. …

Unwahrscheinlich. Dann müsste man darlegen, dass durch die
Beeinträchtigung ein massiver seelischer Schaden entstanden
ist. Nur in diesen Fällen wird ausnahmsweise Schmerzensgeld
zugesprochen. In dem hier vorliegenden Fall wohl kaum.

Mal angenommen, der Detektiv hätte sich super höflich, grandios zuvorkommend und äußerst diskret verhalten (setze ich mal als immer gegeben voraus :wink:), wäre dann ein seelischer Schaden überhaupt plausibel vor Gericht darlegbar?
Oder gibt es eine Art von „Vorbedingung“ für solch einen seelischen Schaden wie unhöfliche Behandlung, also genau das Gegenteil von meiner obigen Annahme?

mfg Ulrich (IANAL)

Hallo,

Mal angenommen, der Detektiv hätte sich super höflich,
grandios zuvorkommend und äußerst diskret verhalten (setze ich
mal als immer gegeben voraus :wink:), wäre dann ein seelischer
Schaden überhaupt plausibel vor Gericht darlegbar?
Oder gibt es eine Art von „Vorbedingung“ für solch einen
seelischen Schaden wie unhöfliche Behandlung, also genau das
Gegenteil von meiner obigen Annahme?

Ein seelischer Schaden besteht oder besteht nicht. Ob und wie das darlegbar ist, ist eine andere und jeweils verschiedene Frage und kann hier nicht abstrakt dargelegt werden.

Aber: In Abgrenzung dazu, es gibt keinen Schadenersatz dafür, dass man unhöflich behandelt, geärgert oder sonst etwas wird.
Gruß
Dea