Im Mahnbesch Muttergesellsch. statt Tochterfirma?

Wenn ein Mahnbescheidsantrag versehentlich mit einer Muttergesellschaft beantragt ist, obwohl die Rechnung von der dazugehörigen Tochtergesellschaft ist, mit einem Sitz in einem anderen Ort.Kann man den MB ändern lassen?

Hallo!

Wenn ein Mahnbescheidsantrag versehentlich mit einer
Muttergesellschaft beantragt ist, obwohl die Rechnung von der
dazugehörigen Tochtergesellschaft ist, mit einem Sitz in einem
anderen Ort.Kann man den MB ändern lassen?

Nein. Man sollte aus Kostengründen schleunigst den Mahnantrag zurücknehmen, bevor die zu Unrecht in Anspruch genommene Gesellschaft Widerspruch einlegen und mündliche Verhandlung beantragen kann.