mein Vater ist im Mai diesen jahres verstorben und nun bekomme ich von einem RAS eine Forderung seines Telefonvertrages. Komischer Weise wird dieser aber mit jedem Monat teurer. Weit über 300 Euro fordern die Anwälte nun. Der eigentliche Betrag für The Phone House belief sich auf ca 170 Euro?
Bin ich nun verpflicvhtet diese Forderung zu bezahlen?
Erlicht nicht automatisch nach dem Tot ein Vertrag?
Warum fordern die auch noch Mindeestumsatz von einem Toten???
Gruss Thomas
mein Vater ist im Mai diesen jahres verstorben
Herzliches Beileid
und nun bekomme
ich von einem RAS eine Forderung seines Telefonvertrages.
Komischer Weise wird dieser aber mit jedem Monat teurer. Weit
über 300 Euro fordern die Anwälte nun. Der eigentliche Betrag
für The Phone House belief sich auf ca 170 Euro?
Bin ich nun verpflicvhtet diese Forderung zu bezahlen?
Über den genauen Betrag müssen sich die Anwälte streiten.
Stell die Frage doch mal unter Beachtung von FAQ:1129 ins Unterforum „Allgemeine Rechtsfragen“
Der Verstorbene muss das zahlen. Organisatorisch wird das aus der Erbmasse bezahlt.
Erlicht nicht automatisch nach dem Tot ein Vertrag?
Der Tod ist ein Sonderkündigungsrecht, die Kündigung muss auch durchgeführt werden. Wurde der Telefonanbieter überhaupt schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Mann verstorben ist? Der Telefonanbieter hat ja keine hellseherische Fähigkeiten. Wenn der Anbieter nichts vom Tod weiß sieht dieser nur, dass der Vertrag nicht genutzt wird und die Rechnungen nicht bezahlt werden.
Warum fordern die auch noch Mindeestumsatz von einem
Toten???
Weil es im Vertrag steht?