… nutzen,darf der über mir auch in den Garten?
Wir haben ein Mietvertrag unterschrieben,wo drinne steht das wir den Garten nutzen dürfen und natürlich auch tuhen,jetzt ist über uns jemand eingezogen der nur Balkon im Mietvertrag stehen hat,kann der Vermieter sagen das wir den im Garten lassen müssen?
Es wurde auch gesagt,das der Garten nur zu dieser Wohnung gehört,es ist ein Zweifamilien Haus,dann sagte der Vermieter wegen den Schuppen,das es genauso bleibt wie beim vorigen Mieter,er darf nur ein Fahrrad rein stellen und jetzt sollen wir noch mehr Platz machen,kann er das so einfach?
Ich Danke schonmal für die Antwort.
Die Nutzung des Schuppens ist Ihnen vertraglich nicht exklusiv zugestanden worden. Soweit der Vermieter anderen die Nutzung gestattet, so müssen Sie dies voll umfänglich dulden.
Okay aber ich dachte Mündliche Absprachen gelten auch,zumindest habe ich Zeugen das es so ausgemacht wurde,vor allen ist die oben alleinerziehend mit ein kleinkind und wir sind vier Personen,wo soll ich den unsere 4 Räder hinstellen und die anderen Sachen,im Keller geht nicht,da sie nacher voller Schimmel sind,da es Feucht ohne ende ist,das Fenster kann ich auch nicht einfach zu machen,dann kann ich den Keller garnicht mehr nutzen,und was ist wegen den Garten,wie sollen wir uns da verhalten,da ja beim Mieterschutzbund geschrieben steht,das der Vermieter darüber bestimmen kann wer den Garten nutzen kann und wer nicht,somit hätte ich auch in meiner alten Wohnung bleiben können mit Balkon,wenn er darüber bestimmen darf,oder wie soll ich es verstehen?
Danke für die Antwort.
LG Heavypunk
Die Nutzung des Schuppens ist Ihnen vertraglich nicht exklusiv
zugestanden worden. Soweit der Vermieter anderen die Nutzung
gestattet, so müssen Sie dies voll umfänglich dulden.
also wenn eindeutig im Mietvertrag steht, dass der garten zu ihrer wohnung gehört und der in der miete inkludiert ist dann darf er das nach meinem rechtsverständnis nicht.
am besten mal ein beratungsgespräch mit einem anwalt vereinbaren der auf mietrecht spezialisiert ist… soweit ich weiß kostet ein beratungsgespräch nur 10€ (ich weiß aber nicht ob das bei jedem anwalt so ist, am besten gleich am telefon informieren wie teuer das wird)…
wenn man den mietvertrag nicht genau kennt und gelesen hat kann man da schlecht etwas genaues sagen…
Wenn im Mietvertrag §535 BGB eine Nutzung des Gartens (unentgeldlich) vereinbart wurde, hat man eine Recht auf Nutzung des Gartens.
Er mietet diesen Garten (zumindest meistens) nicht mit,und hat dem nach also auch keine Ansprüche aus §535 als Hauptpflicht.
Eine solche Vereinbarung darf ein Vermieter mit beliebig vielen Mietparteien treffen.
ist über uns jemand eingezogen der nur Balkon im Mietvertrag
Der Balkon ist ein Bestandteil/eine Eigentschaft er Mietwohung und fließt in den Mietpreis ein. Ein Mieter hat also mehr als nur ein Nutzungsrecht für einen im Mietvertrag aufgeführten Balkon.Er mietet diesen mit.
stehen hat,kann der Vermieter sagen das wir den im Garten
lassen müssen?
Grundsätzlich ja. Ausser der eine Mieter müsste ZWINGEND (weil keine andere Zugangsmöglichkeit)
durch die Wohnung des anderen Mieters.
Es wurde auch gesagt,das der Garten nur zu dieser Wohnung
Gesagt ist immer so eine Sache, kann man halt im Zweifel nie beweisen.
wegen den Schuppen,das es genauso bleibt wie beim vorigen
Wieder der gleiche Fall wie mit dem Garten. Ist der Schuppen Mietsache (seperater Mietvertrag?Kostenpunkt im Vertrag?oder lediglich Nutzungsrecht? im Vertrag genau definierte Beschreigung inwie weit(Flächen, Anzahl der Räume?)
Mieter,er darf nur ein Fahrrad rein stellen und jetzt sollen
wir noch mehr Platz machen,kann er das so einfach?
Wenn nur Nutzungsrecht
(mit der Absprache: „in dem Schuppen da können sie ruhig etwas algern“ oder Ähnliches)
Kann ein Vermieter solche Dinge grundsätzlich fordern,
muss allerdings eine geeignete Frist für das Freiräumen gewähren.
Ich Danke schonmal für die Antwort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Dieser Text ersetzt keine qualifizierte Rechtsberatung.
Hallo,
wenn im Mietvertrag ausdrücklich geschrieben ist, dass der Garten zur Wohnung gehört und somit ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist, so dürft nur ihr den Garten nutzen. Hat eure Wohnung für diesen Garten kein Sondernutzungsrecht, so kann er von den ganzen Mietern benutzt werden.
So, nun, wenn das kein „gemeinschaftlicher“ Garten ist, so darf auch der Schuppen nicht von eurem Nachbarn benutzt werden, da es ja auch auf „eurem“ Garten steht, es sei denn, den Schuppen kann man auch betreten ohne über den Garten gehen zu müssen.
Nähere Informationen müssen in eurem Mietvertrag stehen, ansonsten ,müsstet ihr nochmal den Vermieter fragen.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen.
Gruß
„Es wurde auch gesagt,das der Garten nur zu dieser Wohnung gehört“
Steht im Mitvertrag, dass der Garten nur zu Ihrer Wohnung gehört, dann darf da keine fremde was rein stellen. Wenn der Streit eskalliert, sag, dass du zu deinem Anwalt gehst. MvG
Hallo!
Danke für die Antwort.
Ein Gemeinschaftsgarten ist es nicht,wir dürfen ihn nutzen,nur sie oben hat ihn nicht im Vertrag mit drinne stehen,sondern nur Balkon,der Schuppen(Garage)ist zugänglich ohne den Garten zu begehen,aber ich kann doch drauf bestehen,das er dann in zwei teilen geteilt wird,oder?Den wir können unsere Sachen nicht weg schließen,sie sind frei zugänglich für die Mieterin oben,und das sehe ich nicht ein,wenn sie doch mehr jetzt reinstellen soll,sie hält sich auch sehr lange dort auf,das habe ich schon beobachtet.
LG Heavypunk
Hallo!
Danke für die Antwort.
Im Mietvertrag steht das wir ihn nutzen dürfen,nur ich habe die befürchtung,da er schon gesagt hat,im Schuppen können wir ihr mehr Platz lassen,das er auch irgendwann ankommt,vom Garten können wir ihr auch etwas abgeben,und das wollen wir nicht,da wir auch alles im Garten gemacht haben,und auch dafür sorgen das alles in Ordnung bleibt,sie hat im Mietvertrag auch keine Gartennutzung mit drinne stehen,nur wir,das wir ihn nutzen können,noch ist es ja nicht soweit gekommen aber wir haben die befürchtung das es zum Sommer hin kommt,den er sagte ja das wir vom Schuppen mehr abgeben sollen,und dann kann man auch damit rechnen das er dann zu uns sagt,vom Garten könnt ihr auch etwas abgeben.Wir haben die Wohnung nur wegen den Garten genommen,da wir auch unsere Ruhe haben wollen,bis jetzt ist auch noch alles gut,aber ich sehe es schon kommen.
LG Heavypunk
, Dann habt ihr ein Recht darauf, dass euer Garten abgetrennt wird, d.h. z.b. dass der Garten eingezäumt werden soll. Ansonsten muss der Vermieter den Schuppen von der gemeinschaftlichen Nutzung ausschließen. Genau mit den Gründen, die du mir genannt hast, z.B. dass du deine Sachen nicht lagern kannst, weil der Garten für alle zugänglich ist etc. musst du zu dem Vermieter gehen.
Wenn dein Vermieter ein vernünftiger Mensch ist, wird er sich darauf sicherlich einlassen, entweder er zäunt es ein, oder gibt euch die Mittel dafür.
Mein Tipp an dich für die Zukunft: Kauf dir wirklich das Mietrecht, der Mieter unterliegt immer einem besonderen Schutz und im Mietvertrag kannst du deine Rechte immer nachlesen.
Cosma
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