Garten / Vorgarten
Hallo,
im Mietvertrag wurde festgehalten, dass der Garten hinter dem Haus zu einer Mietwohnung gehört und mitvermietet wurde. Dieser wird von den Mietern dieser Wohnung gepflegt.
Nun will die Vermieterin, dass der Vorgarten auch von diesen Mietern mitgepflegt wird.
Der Vorgarten wurde im Mietvertrag nicht mit eingetragen.
Müssen diese Mieter nun den Vorgarten allein pflegen? Oder müssen die anderen Mietparteien auch „buddeln“?
MfG
Britta