Im Mietvertrag ist der Vorgarten nicht mit angeführt

Garten / Vorgarten

Hallo,
im Mietvertrag wurde festgehalten, dass der Garten hinter dem Haus zu einer Mietwohnung gehört und mitvermietet wurde. Dieser wird von den Mietern dieser Wohnung gepflegt.
Nun will die Vermieterin, dass der Vorgarten auch von diesen Mietern mitgepflegt wird.

Der Vorgarten wurde im Mietvertrag nicht mit eingetragen.

Müssen diese Mieter nun den Vorgarten allein pflegen? Oder müssen die anderen Mietparteien auch „buddeln“?

MfG

Britta

Müssen diese Mieter nun den Vorgarten allein pflegen?

Nein. Weder allein noch „zusammen“.

Hallo,

im Mietvertrag wurde festgehalten, dass der Garten hinter dem
Haus zu einer Mietwohnung gehört und mitvermietet wurde.
Dieser wird von den Mietern dieser Wohnung gepflegt.

Löblich, löblich.

Nun will die Vermieterin, dass der Vorgarten auch von diesen
Mietern mitgepflegt wird.

Versuchen kann man es ja mal, ob die Vermieterin hierauf einen Anspruch hat ergibt sich daraus was mietvertraglich vereinbart wurde.

Der Vorgarten wurde im Mietvertrag nicht mit eingetragen.

Na dann besteht auch keine Verpflichtung.

Müssen diese Mieter nun den Vorgarten allein pflegen? Oder
müssen die anderen Mietparteien auch „buddeln“?

Weder der eine noch der andere Mieter sind hierzu verpflichtet.

Wer pflegte den Vorgarten bisher? Hausmeister, Gartenbauer? wurden die Kosten hierfür auf den Mieter umgelegt?

Gruß

BHSHuber

Wenn Betriebskosten mietvertraglich umgelegt wurden, ist vermutlich auch die Umlage der Gartenpflege dabei. Dann müssen die Mieter zwar nicht buddeln, aber das Buddeln bezahlen.

vnA

"Allerliebster Vermieter,

mit Freude nahm ich zur Kenntnis, dass Sie mir die Pflege des Vorgartens übergeben möchten.
Mir liegen drei Angebote ansässiger Gartenbaubetriebe vor, das wirtschaftlichste Angebot benennt Kosten i.H. von 600€ jährlich.
Gerne können wir uns treffen, um gemeinsam eine Änderung des Mietvertrages durchzuführen (Hinzufügung der Vorgartenpflege, Mietminderung i.H. von 50€ monatlich).

Mit freundlichsten Grüßen,

Ihr allerliebster Mieter Nummer 1"

Hallo,

erst einmal herzlichen Dank für die Antworten!

Das Haus wechselte letztes Jahr den Besitzer. Einen Monat später sind die Mieter mit dem „Hintergarten“ eingezogen.
Die Vorbesitzerin des Hauses hatte den Vorgarten gepflegt.
Die „neue“ Besitzerin droht jetzt, dass die Mieter, die den hinteren Garten mit angemietet haben, den Vorgarten mit zupflegen haben, ansonsten würde sie ein Unternehmen beauftragen und die Kosten nur den Mietern auferlegen, die auch den hinteren Garten haben.

MfG

Britta

Darauf könnte man sich nun einlassen, um einer Betriebskostenerhöhung zu entgehen, die mit anteiligen Umlage der Vorgartenpflegekosten einer Fremdfirma gem. § 2 Nr. 10 BetrKV einträte, wenn eine dementsprechende Betriebskostentragungspflicht mietvertraglich geregelt wäre :open_mouth:

G imager

Der Schuss würde aber derbe nach hinten losgehen :open_mouth:

Unterstellt, die Mieterin wäre zu gesetzl. bestimmter Betriebskostenzahlung verpflichtbar, bettelt sie gerade darum, ihre Betriebskosten erhöht zu bekommen und kann sich mit den Anregung schon mal centgenau ausrechnen, um wieviel :frowning:

G imager761

Der Schuss würde aber derbe nach hinten losgehen :open_mouth:

Aber halt nur, sofern Deine nachfolgend formulierte Bedingung zuträfe.

Unterstellt, die Mieterin wäre zu gesetzl. bestimmter
Betriebskostenzahlung verpflichtbar, bettelt sie gerade darum,
ihre Betriebskosten erhöht zu bekommen und kann sich mit den
Anregung schon mal centgenau ausrechnen, um wieviel :frowning:

Günstigstes Angebot durch Anzahl der Wohnungen? Oder nach Fläche?

Hallo,

[…]
Die „neue“ Besitzerin droht jetzt, dass die Mieter, die den
hinteren Garten mit angemietet haben, den Vorgarten mit
zupflegen haben, ansonsten würde sie ein Unternehmen
beauftragen und die Kosten nur den Mietern auferlegen, die
auch den hinteren Garten haben.

Kann sie diese Idee irgendwie begründen?

Greetz
T.