Hallo!
Im Mietvertrag ist aufeführt, dass die Wohnung im neu
saniertem Zustand übernommen wird, leider ist im Laufe der
Zeit aufgefallen, das die Stromleitungen total veraltet sind.
Meine Fragen, wenn saniert dasteht müssen auch die
stromleitungen auf einem relativ neuem stand sein? und muss
man sich bei auszug an die dreimonatfrist halten obwohl die
leitungen so veraltet sind.
So ein vager Begriff, darauf kann man nichts geben. Außerdem sah man bei Besichtigung den Zustand und konnte sehen, was da „saniert“ worden sein könnte. Vielleicht neue Fenster,neues Bad,neue Bodenbeläge. Sonst könnte eher renoviert gemeint sein.
Stromleitungen müssen sicher und für den üblichen Gebrauch eines Durchschnittshaushalts nutzbar sein. Mehr nicht. Zustand und Umfang erkennt man bei der Besichtigung.
Die Kündigungsfrist hat nun aber auch Nullkommanix mit evtl. alten Stromleitungen zu tun !
Man kann elektrisch unsichere Leitungen bemängeln und dann ggf. auch fristlos kündigen, wenn nicht schnell repariert würde und man also Gefahren ausgesetzt wäre.
Des Weitern möchte ich gern wissen ob es rechtens ist als
nebenkosteabrechnung nur eine auflistung der zukünftigen
kosten zu bekommen aus der nur ersichtlich ist was berechnet
wird aber nicht wie sich die beträge zusammensetzen oder der
alte verbrauch oder so zu sehen ist und kann der vermieter
geld dafür verlangen, wenn man eine genaue
nebenkostenabrechnung verlangt?
Es gibt im Vertrag eine Liste der Nebenkosten,die umgelegt werden sollen. Dann die Höhe der Vorauszahlungen darauf. Und der Verteilschlüssel bei den Heizkosten, also etwa 50/50.
50 % nach Grundkosten,50% nach gemessenem Verbrauch des jeweiligen Mieters.
Abgerechnet wird am Jahresende. Dann muss eine nachvollziehbare Abrechnung vorgelegt werden,aus der alle Kosten hervorgehen und wie sie umgelegt wurden.
Dazu ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet.
In die Originalrechnungen(also das was Vermieter für das Haus an Stadtwerke/Versicherungen,Finanzamt usw. bezahlt) darf man Einsicht nehmen.
Kostenlos.
MfG
duck313