Im Nachhinein gegen höhere Miete klagen. Mietpreisbremse ?

Hallo,

eine Person braucht eine neue Wohnung ( alte wurde gekündigt ). Da der Wohnungsmarkt sehr knapp ist und es eine 3 ZKB Wohnung sein muss ( 2 Erwachsene + Kind ), bleibt nicht viel Auswahl.

1 Monat vor Auszug aus der alten Wohnung findet man eine passende Wohnung. Leider ist die Miete extrem teuer und sogar weit aus höher als der ortsübliche Mietspiegel.

Da die Zeit knapp wird nimmt die Person die Wohnung.

Frage : Kann man nach Einzug gegen die hohe Miete klagen und sich auf die Mietpreisbremse beruhen ? Da die ortsübliche Miete für so eine Wohnung eigentlich geringer ist ?

Gruß

Offensichtlich ja: http://www.tagesspiegel.de/berlin/prozess-in-berlin-mietpreisbremse-erste-mieter-klagen-erfolgreich/14626442.html

Mietpreisbremse, das kommt daruf an wo Du wohnst weil die nicht überall zum tragen kommt sondern sich auf Städte/ Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt beschränkt:
http://ratgeber.immowelt.de/mietpreisbremse.html ramses90

Hallo,
fuer das Argument mit der Mietpreisbremse muss die Wohnung vorher mal vermietet sein, kein Neubau, Du den Betrag genau kennen und wie erwaehnt in einem oertlichen Bereich mit Mietpreisbremse liegen.
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Fuer das Argument der ortsueblichen Vergleichsmiete brauchst Du mehrere vergleichbare Wohnungen oder einen Gutachter. Der Vermieter kann jedoch 3 andere ortsuebliche Vergleichsmieten nennen, um vor Gericht seine Miete zu rechtfertigen.
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Fuer das Argument des Mietspiegels muss der Mietspiegel bekannt sein und aehnlich interpretiert werden von Vermieter und Mieter und spaeter auch notfalls vom Gericht.
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Zu den drei Moeglichkeiten frag besser vorher Deinen Fachanwalt fuer Wohnungrecht, kostet wenige hunderter.
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Egal wie, das Vertrauen im Mietverhaeltnis zerstoerst Du und ein baldiger Kuendigungsgrund duerfte gesucht werden. Eine eventuell erreichte Mietersparnis plane besser nur fuer wenige Monate ein.
Gruss Helmut

Servus,

mit dieser Begründung nicht, man muss sich schon ein bissel um Prozentrechnung bemühen und je nach Struktur des örtlichen Mietspiegels auch ein bissel konkreter formulieren, was ‚so eine Wohnung‘ denn ist.

Und wenn man vermeiden möchte, dass der Vermieter auf so eine Klage hin schlicht erwidert: „Aprilapril! Der Vormieter hat genau den gleichen Mietzins bezahlt!“, muss man auch rauskriegen, wie die Wohnung bisher vermietet worden ist.

Schöne Grüße

MM

Da drängen sich mir drei Fragen auf:
Woher weißt Du, wie hoch die Miete für andere Objekte dieser Ausstattung, dieser Größe, dieses Alters und dieser Lage ist?
Wie viel höher ist die Miete als die Miete der anderen Objekte? Die Mietpreisbremse sieht ja nicht vor, daß die Miete überhaupt nicht höher sein darf.
Bist Du Dir absolut sicher, daß der Vermieter nicht drei Wohnungen gleicher Art usw. aus dem Hut zaubern kann, für die die gleiche Miete je qm gezahlt wird?

C.