Im Namen meiner Mutter-Vollmacht

Hallo,

meine Mutter war schwer an Krebs erkrankt. sie war zu besuch bei meinem Bruder als Sie plötzlich ins Krankenhaus musste. Mein Bruder konnte die Hunde meiner Mutter nicht betreuen. Er gab Sie im Tierheim ab, zur weitervermittlung und zahlte einen gewissen betrag für die abgabe.Ob meine Mutter wirklich die einverständiss gab oder nicht weiß ich nicht.Irgendwie kam Sie an die Telnr. vom Tierheim und rief dort an das Sie die Hunde „bald“ holen würde!!

Naja es verging Zeit.Sie sprach mich dann an ob ich für Sie im Tierheim anrufen könnte- nach langem hin und her ließ ich mich bereit schlagen in ihrem namen anzurufen und zu sagen das Sie die hunde nach wie vor hole und sie mir die Kontodaten ect. geben sollen damit sie die überweisung für die pensionkosten tätigen kann…

Dies geschah alles telefonisch in Ihrem Namen- meine frage jetzt-meine mutter ist dann doch recht plötzlich verstorben, vor lauter trauer und beerdigungserledigungen habe ich nicht mehr ans tierheim gedacht. Das Tierheim möchte jetzt die pensionskosten bezahlt bekommen-wer ist jetzt für diese Rechnung verantwortlich bzw. wer müsste diese zahlen??

besten dank

Puh,das ist wirklich schwierig.
Aber ich denke wenn nichts Schriftliches existiert,steht die Sache auf töneren Füßen.
Wenn Du einen privaten Rechtsschutz hast,würde ich diesen in Anspruch nehmen,ansonsten vielleicht juristisch versierte Bekannte um Rat bitten.
Tut mir leid,aber mehr kann ich Dir dazu auch nicht bieten.

LG

Puh,das ist wirklich schwierig.
Aber ich denke wenn nichts Schriftliches existiert,steht die Sache auf töneren Füßen.
Wenn Du einen privaten Rechtsschutz hast,würde ich diesen in Anspruch nehmen,ansonsten vielleicht juristisch versierte Bekannte um Rat bitten.
Tut mir leid,aber mehr kann ich Dir dazu auch nicht bieten.

LG.

Hallo!

Natürlich noch mein herzliches Beileid, aber leider habe ich von so juristischen Sachen überhaupt keine Ahnung.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Felske

Hallo,

erstmal mein herzliches Beileid.
Dies ist eine Frage, die nicht mein Fachgebiet betrift und ich somit nicht beantworten kann.
ich vermute jedoch, dass Sie für die Kosten aufkommen müssen, da ein mündlicher Vertrag abgeschlossen worden ist. WIe gesagt, dies ist jedoch nur eine Vermutung.

Gruß
C. Weber

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Hallo,

ich bin da leider nicht der Experte.

Nach meinem Rechtverständnis muss derjenige die Kosten tragen, dem die Hunde gehören - also deine Mutter. Da sie nun leider verstorben ist (mein aufrichtiges Beileid) fallen diese Kosten nun an den Erben.

Aber wie gesagt - ich bin da nicht der Experte - also auf diese Antwort bitte nicht verlassen.

Ich gebe dir aber einen Tipp: Poste deinen Sachverhalt doch mal bei www.123recht.de dort antworten auch gerne mal Rechtsanwälte und Leute die sich da richtig auskennen.

Viele Grüße
s´engelmaennle

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