.(nicht EG) geheiratet. Sie wohnt seitdem in Deutschland. Sie hatte zuvor in ihrem Heimatland gearbeitet; Verdienst ca. 2000,- € im Monat.
Was muss bei einer Steuererklärung angegeben werden;
gemeinsame Erklärung oder wohlmöglich eine getrennte Erklärung?
Die Dame ist seit der Eheschließung nicht erwerbstätig.
=HALLO()
Wenn die Ausländerin in Deutschland lebt, ist sie hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihren Welteinkünften (wobei man hier prüfen könnte mit der 186-Tage-Regelung, bin mir da gerade nicht sicher). Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Also sollten die Einkünfte erklärt werden. Im Ausland haben die Einkünfte aber wahrscheinlich auch einer Besteuerung unterlegen, deswegen kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Jetzt kommt es auf das Land an, in dem die Einkünfte erzielt wurden und die Art der Einkünfte. Das wird dann im Doppelbesteuerungsabkommen (so es eines gibt) geregelt.
Bei „aktiven“ Einkünften (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit) wird da wahrscheinlich nicht viel passieren, höchstens eine Anrechnung bei der Progression.
Das Problem ist, dass vielleicht ein Steuerberater benötigt wird, der die Steuererklärung erstellt, und der dann ein paar Kröten für seine Arbeit haben will.
=TSCHÜSS()