Im Sand verlaufen?

Hallo,
ich habe vor 4 Wochen Eintrittskarten gekauft und sofort bezahlt.
Nach 10 Tagen habe ich begonnen nachzufragen, wo die Liferung bleibt. Nach einer Woche weiter hinhalten kam dann ein Telefonat wo sofortige Lieferung zugesagt wurde. Am gleichen abend stand die gleiche Auktion vom gleichen Verkäufer wieder im Ebay. Ich habe mit dem Verkäufer gesprochen, dass ich die auch kaufe und diesen Artikel dann per Nachnahme geschickt bekomme. Jetzt ist die Lage so, dass ich garnichts geliefert bekommen habe und weitere Auktionen von diesem Verkäufer stattfinden. Ich bekam jetzt mein Geld für die ersten Tickets zurück überwiesen und eine Mail, dass etwa schiefgelaufen ist. Was ist jetzt mit den beiden über Ebay abgeschlossenen Verträgen? Macht es Sinn und wenn ja was über EBay zu unternehmen? rechtlich habe ich keine Interessen, da es mir den Stress nicht wert ist.
Übrigens geht es immer um die gleichen EIntrittskarten und immer um 2 Stück.

Danke für Rat!

Grüße
Caro

Hi

ich habe vor 4 Wochen Eintrittskarten gekauft und sofort
bezahlt.

Du und deine Tickets XD

Haste ja mal eBay und seine nervige Seite.
Wenigstens haste dein Geld wieder. Darüber kannste wirklich schon froh sein.
Traurig aber wahr.

Was ist jetzt mit den beiden über Ebay abgeschlossenen
Verträgen?

Die sind nach wie vor gültig.

Macht es Sinn und wenn ja was über EBay zu
unternehmen?

Denke nicht. Da du dein Geld wiederhast besteht auch keine Unstimmingkeit.
Was de über eBay machen kannst is schlecht bewerten.

rechtlich habe ich keine Interessen, da es mir
den Stress nicht wert ist.

Ja aber anders als rechtlich geht es nicht.
Selbst eBay kann nichts machen wenn es nicht rechtlich erfolgt.
Den VK zu sperren bringt dir ja auch keine Karten.
Und das wäre auch schon die extremste Maßnahme die eBay zu bieten hat.
Um deine Karten kümmern se sich nicht.

Da ihr zwei euch beim 2. Vertrag auf Nachnahme geeinigt habt, kannste zumindest für diesen Vertrag ne Mahnung zu ihm schicken.
Beim Vorzahlungsvertrag müssteste erst wieder bezahlen.
Geb ihm ne Frist von 14 Tagen dir die Tickets wie ausgemacht per Nachnahme zu schicken (wenn er die Sachen wieder laufen hat muss er ja was haben… wenn er bescheissen will hätte er auch s Geld behalten können), ansonsten bewerteste den ganzen Deal schlecht und leitest rechtliche Schritte ein weil du einen gültigen Kaufvertrag hast.

Wenn de aber nicht rechtlich vorgehen willst kannst wohl nur bellen und nicht beißen :wink:

MfG
Lilly

Hallo

Denke nicht. Da du dein Geld wiederhast besteht auch keine
Unstimmingkeit.
Was de über eBay machen kannst is schlecht bewerten.

Oder neutral.

MfG Thea

Danke Lilly,
ja ich mit meinen Tickets -sorry-.
Schlechte Bewertungen tun mir wahrscheinlich mehr weh, als ihm,
da sie wohl wieder zurück kommen würden.
Ist nur schade, weil ich die Tickets ja doch brauche und jetzt für 60 bis 80 Euro mehr ausgeben muss…
Grüße
Caro

Hallo Carolin

Du schreibst, es sei was schiefgelaufen beim Verkäufer.

a) Offensichtlich hat er die Karten nicht, glaubt aber, sie irgendwo
zu bekommen.

Trifft dies zu, ist es ein Regelstoss bei Ebay, weil nichts angeboten
werden darf, das nicht beim Verkäufer vorhanden ist.

b) Er will die Karten nicht zum angebotenen Preis hergeben, weil er
zu billig ist.

Dann ist er vertragsbrüchig und Du kannst die Unstimmigkeit über Ebay
melden.

Wieso willst Du ihn nicht negativ bewerten? Du hast doch allen Grund
dazu.

Gruss
Heinz

Hallo Heinz,

Danke für deine Hilfe!
Ich sehe immer wieder, dass wenn jemand eine negative Bewertung abgegeben hat, auch eine schlechte zurück bekommt.
Auch wenn ich eine Stunde nach Auktionsende überwiesen habe, habe ich keine Lust meine gute Bewertung irgendwo einzufordern, mal abgesehen davon, dass ich dazu garnicht die Möglichkeit habe.

Grüße
Carolin