Moinsen,
meine Frau und ich haben Anfang September geheiratet und sind hierdurch beide erstmal automatisch in die Steuerklasse 4 gerutscht. Meine Frau bekommt seit Januar diesen Jahres ein fast vierstelliges Elterngeld und ich bekomme ein fast sechsstelliges Bruttojahresgehalt.
Leider berücksichtigen alle Onlinerechner nur den Zustand „Verheiratet für das ganze Jahr“ und nicht „Verheiratet seit Tag X“.
Was ich gerne wissen würde - macht es Sinn noch rückwirkend zum September in die Steuerklassen 3/5 zu wechseln und somit mit der Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr Steuern wieder zu bekommen oder würde ein rückwirkender Wechsel eher eine Nachzahlung bewirken, so dass ein Wechsel in die Steuerkassen 3/5 erst zum 01. Januar 2020 Sinn macht?
Wer weiss das?!
Vielen Dank schon einmal im Voraus für eure Antworten.
Patrick
Das Ehegattensplitting erhaltet ihr aber auf Antrag bei einer gemeinsamen Steuererklärung auch ohne Steuerklassenwechsel.
Ob ein Steuerklassenwechsel überhaupt Sinn macht, läßt sich nur beurteilen, wenn man die Bruttoarbeitslöhne der beiden Ehegatten kennt.
Leider werden in der Arbeitnehmerveranlagung häufig falsche Auskünfte erteilt, da das dort eingesetzte Personal (fast) nur aus Mitarbeitern des mittleren Dienstes besteht, die nur eine sehr oberflächliche Ausbildung durchlaufen haben. Allerdings sollten sie Fragen zur Steuerklassenwahl gerade noch so hinbekommen.