Hallo Möndchen, vor allem wäre es nett, wenn die denn reinschreiben, was für eine Art von Gewerbe man haben soll Schrotthandel, Handel mit xy, Herstellung von xy, Betrieb eriner Gaststätte, etc. da gibt es viele möglichkeiten und für manche benötigt man weitere Genehmigungen etc. Näheres bei der örtlichen IHK.
Kleingewerbe ist nur für die Steuer relevant, dort kannst du dich kleingewerblich melden, ebenso bei der Krankenkasse, dann zahlst du evtl. einen geringeren Beitrag, und bei der IHK, dann brauchst du bei denen keinen Beitrag zahlen (sonst Pflicht)
Alles in allem ist es eine Masche des angeblichen Arbeitgebers, alle Verantwortung (Berufshaftpflicht?, Konventionalstrafen etc.? Unbedingt mit absprechen) und Lohnnebenkosten auf dich abzuwälzen. dir dann auch noch die Kleinunternehmerschaft aufzudrücken, liegt daran, dass du dann die Möglichkeit hast, auf die Umsatz= Mehrwertsteuerberechnung (§19 Umsatzsteuergesetz) zu verzichten, du es also vermeintlich billiger machen kannst. Allerdings kannst du dann theoretisch auch deine Preise bestimmen, also durchaus zu Anfang en Einführungsangebot machen und nach 6 Monaten teurer werden zB. (so wie zB. Flatrateanbieter oder Webhoster manchmal). DU bist dann der Anbieter einer Dienstleistung oä.
Ich arbeite zT ähnlich, da die Kultureinrichtung hier sich mich sonst nicht leisten könnte, aber dafür habe ich hier auch einige Freiheiten (Internetnutzung frei, Parkplatz in City, etc.) Für einen Hausmeisterjob würde ich es aber nicht machen sondern zumindest auf einen 401 EU-Job bestehen (der kommt manchmal sogar billiger für den Unternehmer als ein 400 Eu Job und du bist krankenpflichtversichert). Auch bei Scheinselbstständigkeit (könnte hier in Frage kommen, da nur ein Auftraggeber) muss er dir die Sozialversicherung bezahlen. Rechne ihm das ruhig mal vor was ihm billiger kommt, ansonsten (bei Gewerblicher Tätigkeit)musst du in deinen Stundensatz einbeziehen:
freiwillige Kranken/Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenvers. (geht heute alles über diese Freiwillige Sozialversicherungsschiene, bei bestimmten Vorraussetzungen, sonst Privat)
Unternehmensversicherungen (Berufshaftpflicht, Ausfallzeitenvers., und einige mehr, kannst du beim Versicherungsvertreter deiner Wahl erfragen)
Gebühren für Konto
Mitgliedbeiträge für IHK, Berufsverbände etc.
Aufwendungen für Geschäftsräume (Miete Strom etc.)
Aufwendungen für Werbung (du brauchst schließlich mehr als einen Auftraggeber, da sonst Scheinselbstständig)
Daraus folgt, du kannst nicht immer springen, wenn er das will…
Insgesamt habt ihr beide da nichts von…
wenn er dich mit 10 EU Brutto/ Stunde abspeisen will (also zB. dasselbe was die festen netto bekommen)lass die Finger davon, dann hat er keine Ahnung was er da eigentlich von dir verlangt und sucht nur nach der billgsten Lösung.
Schöne Grüße Susanne
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