Im Stellenins. steht: Gewerbesch. f. Kleingew

Hallo zusammen

Ich bin zur Zeit arbeitslos und habe nun ein Stelleninserat gesehen, welches mich sehr interessiert.
Da steht aber drin, dass die Bewerbung nur Sinn hätte, wenn man einen Gewerbeschein für Kleingewerbe hätte.
Da ich noch nicht so lange in Deutschland lebe und den Durchblick noch nicht wirklich habe in das deutsche System, wäre ich froh, wenn Ihr mir ein paar Infos (nö eigentlich so viel wie möglich) geben könntet.

Wie sieht das aus mit Krankenversicherung, Steuern, Finanzamt etc. und wo kann ich solch einen Gewerbeschein beantragen?

Macht dies überhaupt Sinn als Arbeitslose solch einen Schritt zu wagen? Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet ein Gewerbeschein doch Selbständigkeit? Warum wollen eventuell zukünfige Arbeitgeber von mir einen Gewerbeschein, wenn die doch Leute suchen? Ich versteh das wirklich nich. Bis anhin dachte ich eigentlich, dass ich nich sooo doof bin :wink:)) Aber im Zusammenhang mit diesem Gewerbeschein verstehe ich wirklich nur Bahnhof.

Vielen Dank im voraus für viele Antworten und Tips.

Gruss

Hi,

Ich bin zur Zeit arbeitslos und habe nun ein Stelleninserat
gesehen, welches mich sehr interessiert.
Da steht aber drin, dass die Bewerbung nur Sinn hätte, wenn
man einen Gewerbeschein für Kleingewerbe hätte.

Dann ist das aber kein Stellenangebot, sondern eine Anzeige, in der ein Kunde neue Lieferanten sucht. Wie auch immer, es liest sich arg komisch.

Einen Gewerbeschein für Kleingewerbe gibt es nicht. Gewerbe ist Gewerbe. Die Kleinunernehmerregelung ist nur steuerlich relevant: http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

Sei mal so nett und gib uns nähere Infos zu dem Inserat.

mfg Ulrich

Hallo Möndchen, vor allem wäre es nett, wenn die denn reinschreiben, was für eine Art von Gewerbe man haben soll Schrotthandel, Handel mit xy, Herstellung von xy, Betrieb eriner Gaststätte, etc. da gibt es viele möglichkeiten und für manche benötigt man weitere Genehmigungen etc. Näheres bei der örtlichen IHK.
Kleingewerbe ist nur für die Steuer relevant, dort kannst du dich kleingewerblich melden, ebenso bei der Krankenkasse, dann zahlst du evtl. einen geringeren Beitrag, und bei der IHK, dann brauchst du bei denen keinen Beitrag zahlen (sonst Pflicht)
Alles in allem ist es eine Masche des angeblichen Arbeitgebers, alle Verantwortung (Berufshaftpflicht?, Konventionalstrafen etc.? Unbedingt mit absprechen) und Lohnnebenkosten auf dich abzuwälzen. dir dann auch noch die Kleinunternehmerschaft aufzudrücken, liegt daran, dass du dann die Möglichkeit hast, auf die Umsatz= Mehrwertsteuerberechnung (§19 Umsatzsteuergesetz) zu verzichten, du es also vermeintlich billiger machen kannst. Allerdings kannst du dann theoretisch auch deine Preise bestimmen, also durchaus zu Anfang en Einführungsangebot machen und nach 6 Monaten teurer werden zB. (so wie zB. Flatrateanbieter oder Webhoster manchmal). DU bist dann der Anbieter einer Dienstleistung oä.
Ich arbeite zT ähnlich, da die Kultureinrichtung hier sich mich sonst nicht leisten könnte, aber dafür habe ich hier auch einige Freiheiten (Internetnutzung frei, Parkplatz in City, etc.) Für einen Hausmeisterjob würde ich es aber nicht machen sondern zumindest auf einen 401 EU-Job bestehen (der kommt manchmal sogar billiger für den Unternehmer als ein 400 Eu Job und du bist krankenpflichtversichert). Auch bei Scheinselbstständigkeit (könnte hier in Frage kommen, da nur ein Auftraggeber) muss er dir die Sozialversicherung bezahlen. Rechne ihm das ruhig mal vor was ihm billiger kommt, ansonsten (bei Gewerblicher Tätigkeit)musst du in deinen Stundensatz einbeziehen:
freiwillige Kranken/Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenvers. (geht heute alles über diese Freiwillige Sozialversicherungsschiene, bei bestimmten Vorraussetzungen, sonst Privat)
Unternehmensversicherungen (Berufshaftpflicht, Ausfallzeitenvers., und einige mehr, kannst du beim Versicherungsvertreter deiner Wahl erfragen)
Gebühren für Konto
Mitgliedbeiträge für IHK, Berufsverbände etc.
Aufwendungen für Geschäftsräume (Miete Strom etc.)
Aufwendungen für Werbung (du brauchst schließlich mehr als einen Auftraggeber, da sonst Scheinselbstständig)
Daraus folgt, du kannst nicht immer springen, wenn er das will…

Insgesamt habt ihr beide da nichts von…
wenn er dich mit 10 EU Brutto/ Stunde abspeisen will (also zB. dasselbe was die festen netto bekommen)lass die Finger davon, dann hat er keine Ahnung was er da eigentlich von dir verlangt und sucht nur nach der billgsten Lösung.

Schöne Grüße Susanne

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