Hallo Zusammen,
mich würde mal interessieren wie es gesetzlich mit dem
„Stillschweigendem Einvernehemen“
aussieht.
Angenommen mir schlägt Jemand einen Deal vor.
Z.B. „Wenn Du mein Auto bis Ende der Woche wäscht, dann bekommst Du 100 € von mir“.
Wenn ich darauf nicht antworte, sondern es einfach bis Ende der Woche mache, müssen mir dann die 100 € gezahlt werden oder nicht?
Wäre auch froh wenn mir vielleicht Jemand sagen könnte in welchem Gesetzt dazu etwas zu finden ist oder wo das genau steht.
Vielen Dank im Voraus.
Angenommen mir schlägt Jemand einen Deal vor.
Z.B. „Wenn Du mein Auto bis Ende der Woche wäscht, dann
bekommst Du 100 € von mir“.
Wenn ich darauf nicht antworte, sondern es einfach bis Ende
der Woche mache, müssen mir dann die 100 € gezahlt werden oder
nicht?
Nein, denn das kann ja wohl kaum ernst gemeint sein, also gilt § 118 BGB.
Wenn wir über einen Betrag sprechen würden, der ernstzunehmen ist, dann müsste das Geld gezahlt werden.
Der Satz: „Wasch mein Auto, dann bekommst du soundso viel Geld“ ist ein Antrag darauf, einen Vertrag abzuschließen (§ 145 BGB).
Die Ausführung der Tätigkeit ist die Annahme dieses Vertrages (§ 147 BGB). Soweit es darauf ankommt, die Tätigkeit auszulegen, kommt es auf die §§ 157, 133, 242 BGB an.
Levay
Hallo!
Die Ausführung der Tätigkeit ist die Annahme.
Das ist richtig, aber eine kurze Frage bleibt noch:
Ist „Annahme“ das gleiche wie „Einvernehmen“?
Grüße
Andreas
Ist „Annahme“ das gleiche wie „Einvernehmen“?
Nein. Durch die Annahme des Antrags wird Einvernehmen erzielt 