Im Urlaub zur Verfügung stehen?

Ein liebes Hallo an alle,
eigendlich suche ich jemanden aus der Schweiz der Stellung nehmen könnte zu folgendem:

Angenommen AG kündigt auf Ende März den Arbeitsvertrag,
AN hat noch Anspruch auf Ferien/ Überzeit/ Feiertage,
der letzte Arbeitstag wäre demnach der 5.März 2010 (ist auch so von AG ausgerechnet und unterschrieben)

Kann AG nun verlangen, dass AN sich bis 31.März im Notfall zur Verfügung hält? Z.B bei Problemen angerufen wird und beim (ehemaligen?) AG auf der Matte zu stehen hat?

Falls jemand helfen kann wäre ich sehr dankbar,
ansonsten liebe Grüsse an alle.

Kann ich mir nur schwer vorstellen was wenn der AN in seinem Urlaub im Land der Hottentotten Kängarureiten oder 3 Wochen als Einsielelmönch mit Schweigegelübte Selbsterfahrung sammel möchte oder die rosa Riesenschnecke in den Weltmeeren sucht.

Da man seinen Urlaub verbringen kann wie und wo man will, solange man urlaubt und nicht arbeitet, kann der AG und besonders der Zukünftige EX-AG wohl auch weder auf telefonische noch sonstige Anwesenheit pochen.

Und da das Arbeitsverhältniss ja beendet ist wird mal wohl auch nicht mehr befördert werden :wink:)

Wie heißt es so schön, wenn weg, dann weg.

Ist aber nur ne private Meinung.

Hallo,

anscheinend ist es in der Schweiz, wie hier auch.

http://inhalt.monster.ch/13946_de-CH_p1.asp

TM

Herzlichen Dank euch beiden und liebe Grüsse!