Hallo, mal angenommen, die Vostandschaft eines e.V. tritt bis auf den 1.Vorstand komplett zurück. Laut Mitgliedsverträgen dürfte jedes Mitglied das gemeinsamme Vereinshaus nutzen und hat auch einen Schlüssel. Darf der 1.Vorstand eigenmächtig das Schloß vom Vereinshaus austauschen bis in einigen Wochen wieder eine Vorstandschaft gewählt wurde? Der Vereins ist nicht stillgelegt und auch die Mitgliedsbeiträge wurden eingezogen. Vielen Dank für Eure Meinungen!
Der Sachverhalt gibt zu wenig her um irgendwas dazu zu sagen