Hallo Zusammen,
angenommen, der Vermieter kauft die Mülltonnen bei der Gemeinde, der Mieter kümmert sich um die Bezahlung der anfallenden Müllgebühren.
Der Mieter kommt mit den Müllgebühren in Verzug, die Gemeinde mahnt diese an.
Darf die Gemeinde den Vermieter vom Verzug des Mieters in Kenntnis setzen?
Freue mich auf Eure Meinung.
LG
Sunny