Im weitesten Sinne Verkehrsrecht

Mahlzeit!

Ich weiß nicht, vielleicht wäre ich bei den Autos besser aufgehoben, aber eigentlich ist es eher was rechtliches.

Nachdem ich jetzt ein „neues“ gebrauchtes Auto erstanden habe, ist mir was eigentümliches aufgefallen.

Auf dem Wagen sind drei verschiedene Arten von Reifen aufgezogen. Die Seite links sowohl vorn als auch hinten ist mit Michelin Energy bestückt. Auf der Rechten Seite hinten ist ein Dunlop drauf, rechts vorne ein Michelin, aber ein anderer als links.

Meine Frage ist jetzt, ob das so eigentlich zulässig ist? Ich meine mich dunkel zu erinnern, das auf einem Auto alle Reifen gleich sein müßten oder zumindest Je Achse die gleichen Schluppen drauf sein müßten.

Wer kann mich mal aufklären in dieser Hinsicht? Ist das nun rechtlich einwandfrei mit drei verschiedenen Pneus oder erwartet mich beim nächsten Rendezvous mit den grünen Männchen etwa gar eine nette Spendenquittung? Wenn ich gar löhnen müßte, wieviel wäre denn einzuplanen? Oder brauche ich mir keine Sorgen machen?

Und überhaupt, wenn es rechtlich nicht in Ordnung wäre, könnte ich dann zum Händler hingehen und dem die Löffel verlängern? Mit anderen Worten: Müßte mir dann der Händler vier gleiche Reifen verschaffen, weil er ja Gewährleistungspflichtig ist? Theoretisch dürfte es meiner Meinung nach ja so sein, das das Auto mit drei verschiedenen Reifen dann ja nicht zugelassen wäre für den Straßenverkehr. Und gekauft habe ich ja ein zugelassenes Fahrzeug. Jedenfalls laut Kaufvertrag.

Wie immer bin ich für jeden Hinweis dankbar :smile:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hallo Dicker,

Es gibt eine den § 36 (2a) StVZO (Bereifung)

Hier steht, daß das gesamte Fahrzeug entweder mit Radial- oder mit Diagonalreifen bestückt sein (Mischbereifungs-Verbot) muß!!

Ob Du Dunlop, Michelib oder Pirelli drauf hast, das ist egal, wenn alle einheitlich radial oder diagonal sind.
Ein Aufziehen von verschiedenen Herstellern fällt nicht unter das Mischbereifungsverbot!

Gruß
Karl-Heinz

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Kleine Ergänzung
Hallo,

noch eine Kleinigkeit die auch identisch sein sollte: Die Dimension der Reifen. pro Achse. Außerdem sollte man immer bei einer solchen Mischbereifung prüfen, ob die verwendeten Dimensionen auch für das Fahrzeug auf der jeweiligen Achse zugelassen sind.

Gruß vom Wiz

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Hi Dicker!

Also ich schätze auch, dass lediglich die Bauart und die Dimension, nicht aber der Typ/Marke pro Achse gleich sein müssen.
Der Gesetzgeber schreibt im Bereich Reifen ein absolutes Mindestmass vor, dies sieht man auch im Falle der äußerst niedigen Mindestprofiltiefen.

Ich kann Dir daher nur empfehlen, Dir 4 ordentliche neue Reifen zu kaufen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Bei den Reifen zu sparen ist sicherlich der falsche Ansatz.

Grüße,

Mathias

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Mahlzeit, Karl-Heinz!

Es gibt eine den § 36 (2a) StVZO (Bereifung)

Hier steht, daß das gesamte Fahrzeug entweder mit Radial- oder
mit Diagonalreifen bestückt sein (Mischbereifungs-Verbot)
muß!!

Danke, genau das wollte ich wissen.

Ob Du Dunlop, Michelib oder Pirelli drauf hast, das ist egal,
wenn alle einheitlich radial oder diagonal sind.
Ein Aufziehen von verschiedenen Herstellern fällt nicht unter
das Mischbereifungsverbot!

Jetzt bin ich erstmal beruhigt :smile:
Sind alles Radiale.

Danke, Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Mahlzeit, Wiz!

noch eine Kleinigkeit die auch identisch sein sollte: Die
Dimension der Reifen. pro Achse. Außerdem sollte man immer bei
einer solchen Mischbereifung prüfen, ob die verwendeten
Dimensionen auch für das Fahrzeug auf der jeweiligen Achse
zugelassen sind.

Das hab war ohnehin klar :smile:
Natürlich Danke trotzdem. Aber das hab ich als erstes geschaut, in dieser Richtung passt schon alles.

Danke, Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Mahlzeit, Mathias!

Also ich schätze auch, dass lediglich die Bauart und die
Dimension, nicht aber der Typ/Marke pro Achse gleich sein
müssen.

Genau so ist es :smile:
Beruhigt mich soweit, als das ich ein sonderbares Talent habe, die grünen Männchen förmlich anzuziehen wie ein Magnet. Und kosten wird mich das ja vorerst nichts. Genau das war mir wichtig.

Der Gesetzgeber schreibt im Bereich Reifen ein absolutes
Mindestmass vor, dies sieht man auch im Falle der äußerst
niedigen Mindestprofiltiefen.

Das die viel zu wenig sind, da kann ich Dir nur zustimmen. Ist mal was neues, oder *g* ?

Ich kann Dir daher nur empfehlen, Dir 4 ordentliche neue
Reifen zu kaufen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Bei den Reifen zu sparen ist sicherlich der falsche Ansatz.

Und wieder muß ich Dir uneingeschränkt Recht geben :smile:
Wird in Kürze auch genau so passieren, ist schon klar. Ich wollte halt nur wissen, ob mir mal wieder eine Spendenquittung vom Polizeipräsidenten droht :smile:

Grüße,

Aber selbstverständlich auch an Dich zurück :smile:

Bye…

Der Dicke MD.

Gitbs eigentlich irgendwas…
… was bei dir „normal“ abläuft ;o))))))

nur mal so gefragt ;o)

Bernd

Mahlzeit!

… was bei dir „normal“ abläuft ;o))))))

Wenn ich´s mir Recht überlege, laufen bei mir eigentlich nur die zu mir genommenen Getränke normal ab *ggg*

Ansonsten geht es uns tatsächlich so, wie es schon Murphy´s Gesetze vorsehen: Was irgendwie schiefgehen könnte, wird bei uns auch schief gehen :smile:

Ich frage mich manchmal, warum das so sein muß :smile:

nur mal so gefragt ;o)

Nur mal so geantwortet *gg*

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

immerhin ein Trost…
daß ich net der einzige bin wo es so abgeht…aber immerhin der Motorradkauf hat mal ohne Probs geklappt ;o))

Bernd

Hallo Mathias,
welche Mindestprofiltiefe ist Dir denn bekannt?
Die 1mm Regelung gibt es ja nun schon länger nicht mehr.
Gruss Sebastian

Hallo Mathias,
welche Mindestprofiltiefe ist Dir denn bekannt?
Die 1mm Regelung gibt es ja nun schon länger nicht mehr.
Gruss Sebastian

Ich kenne die 3mm-Regel.
Stimmt das nicht?

Mir persönlich ist das ziemlich egal, denn ich wechsele lieber früher als später. Allerdings ist es schon bedenklich, mit welch einer Ausrüstung manche Leute losziehen und ihre Mitmenschen gefährden…

Grüße,

Mathias

Hi,

der Gesetzgeber schreibt 1,6 mm vor, die versicherungen versuchen Mitschuld ab 4mm (besonders bei Winterreifen) zu unterstellen. Nu kannste Dir was aussuchen :wink:

Grüße,
Micha

Hi,

der Gesetzgeber schreibt 1,6 mm vor, die versicherungen
versuchen Mitschuld ab 4mm (besonders bei Winterreifen) zu
unterstellen. Nu kannste Dir was aussuchen :wink:

Hi!

Tja, interessant wäre hierbei, wieviel die üblichen 100% eigentlich in Millimetern ausgedrückt sind…

Ich wechsle dann, wenn der Reifenhändler das sagt. Ich kenne den schon so lange, der bescheisst mich wohl hoffentlich nicht.

Wenn ich nachmessen will, wo soll ich das machen? In der Mitte, oder am Rand? Innen oder außen?

Fragen über Fragen…

Grüße,

Mathias

Antworten über Antworten…
Hi,

Tja, interessant wäre hierbei, wieviel die üblichen 100%
eigentlich in Millimetern ausgedrückt sind…

8-10mm

Ich wechsle dann, wenn der Reifenhändler das sagt. Ich kenne
den schon so lange, der bescheisst mich wohl hoffentlich
nicht.

nun ja, Dein Wort in Gottes Gehörgang :wink:

Wenn ich nachmessen will, wo soll ich das machen? In der
Mitte, oder am Rand? Innen oder außen?

an der Stelle mit der geringsten Profiltiefe.
Es sind im Profil übrigens an vielen Stellen Messpunkte, da ist das Profil 2mm weniger Tief. Wenn die abgefahren sind, unterschreitet man das „Gesetzesmaß“ (die Meßpunkte sind natürlich nicht gemeint mit "Stelle der geringsten Profiltiefe :wink: )

Fragen über Fragen…

hoffe alle Klarheiten beseitigt zu haben.

Grüße,
Micha

Hallo Mathias,
Jaku sagte ja bereits 1,6mm. Ich persönlich finde das auch ein bischen knapp, wo doch sonst in D beim TÜV alles recht streng gehandhabt wird. Hast vollkommen recht, bei den heutigen Reifenpreisen ist wohl kaum jemand drauf angewiesen, den letzten Rest „auszureizen“. Allerdings kommt bei mir der Reifenwechsel nie vor, da alle 2 Jahre neues Auto.
Gruss Sebastian