Ich meine, „vollkommene und immerwährende Enthaltsamkeit“ ist doch umfassend und deckt sowohl ehelichen wie außerehelichen Geschlechtsverkehr ab, oder nicht?
Schon klar, aber es gibt doch einen Unterschied zwischen
sind gehalten ,
und sind verpflichtet , oder nicht?
Schon, aber wenn der Papst bspw. eines seiner Schäfchen um etwas bittet , scheint mir das auch eher als Befehl gemeint zu sein. Mitunter nennt man sowas auch „angeordnete Freiwilligkeit“.
Das Prinzip gibt’s überall und es erwächst aus der Angst vor der Wirklichkeit.
Gruß,
Malte