Im zulässigen Kreuzungsbereich geparktes Auto mit

Warn-Pylone schützen?

Hallo, darf man im erlaubten (5m zum Schnittpunkt eingehalten)Kreuzungsbereich (30er Zone)sein geparktes Auto mit einer Warn-Pylone schützen (Abstand 1-2m)?

im prinziep nein, weil eine warnpylone ein verkehrszeichen darstellt
vz610.
wichtig ist auch, das es sich um eine pylone handelt die 610 mm hoch ist. nur diese sind ein amtliches vz.

alles andere brauch nicht beachtet zu werden. in berlin zb wird die zunft der fahrlehrer geärgert, weil mit bussgeld belegt wird, wer gegenstände auf straßen einbringt.( moppedausbildung)

es gibt aber mittlerweile eine einigung darüber laut verband.

hauptmann

Hallo, darf man im erlaubten (5m zum Schnittpunkt
eingehalten)Kreuzungsbereich (30er Zone)sein geparktes Auto
mit einer Warn-Pylone schützen (Abstand 1-2m)?

Man darf es nach wie vor nur mit einer Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Und dass es die gibt, zweifle ich ebenfalls nach wie vor an.

Hallo,
die Frage ist ja nun beantwortet.
Ich frage mich aber immer noch, wozu das gut sein soll. Ich empfehle nochmal dringend die Lektüre von §12 StVO, ob man da überhaupt parken darf, wenn es nötig erscheint vor dem Fahrzeug zu „warnen“. Die 5-Meter-Regel ist ja noch lang nicht alles.

Cu Rene