Hallo allerseits,
heute gab es eine Gerichtsentscheidung in Frankreich, die mir einen Schauer über den Rücken jagt.
Dabei haben Eltern Schadensersatz geltend gemacht, weil der Arzt sie nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass ihr Kind möglicherweise behindert ist und sie somit nicht abgetrieben haben.Soweit ich in den Nachrichten gehört habe, gab es Hinweise auf eine Behinderung. Der Arzt soll umgerechnet 1,2 Millionen DM Schadenersatz zahlen
Weiteres findet ihr im Forum Recht unter dem Titel
„Kassationsgerichtshof Frankreich -Adresse gesucht“
http://wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?id=E……
Nicht jede Behinderung lässt sich 100% feststellen. Genausowenig bedeuten Hinweise auf eine Behinderung, 100% dass das Kind wirklich behindert ist.
Ein solches Urteil bedeutet nun für Mediziner, dass sie Zweifelsfall einer Mutter raten müssen, das Kind abzutreiben und dies auch dokumentieren müssen. Das wird darauf hinauslaufen, dass eine Mutter irgendwann ein Schriftstück unterzeichnen wird, dass sie ihr Kind auf eigenes „Risiko“ bekommt.
Ein behinderter Kind als Risiko, das es zu vermeiden gilt.
Ich persönlich finde dies ethisch bedenklich.
Wie seht ihr das.
Gruß
Carlos