Hallo,
ein iMac-Nutzer muss seinen Rechner in die Werkstatt geben. dort stellen sie fest: Hauptplatine ist hin.
Nutzer möchte den Rechner trotzdem wieder nach hause nehmen um einiges noch auszuschlachten.
Werkstatt sagt: kannst du haben, lieber Nutzer. ich darf ihn aber nicht geöffnet mitgeben.
gibt es wirklich ein Gesetz welches der Werkstatt das vorschreibt? wenn ja, darf die Werkstatt das wiederum gegen den willen des Nutzers wenn der Nutzer den Rechner definitiv geöffnet wieder haben möchte?
LG Tobi@s
Hallo,
nö, es gibt kein Gesetz, das den Zustands von Apple Produkten regelt, es kann aber sein, das Apple den Laden verpflichtet hat, kein Gerät so rauszugeben.
Aber wenn man Apple kauft, muss man sich an sowas gewöhnen, die wollen nur das Beste, das Geld der Kunden.
hth
Hallo !
Und wo wäre das Problem ?
Kannst Du ihn dann zuhause nicht mehr öffnen?
Er ist doch hin und irreparabel,also kann man es doch auch etwas rabiater öffnen.
Der Grund liegt sicherlich in der Brandgefahr durch den fest eingebauten Akku. Und bei laienhaftem Rumhantieren können Kurzschluss und Brand/Explosion der Lithiumbatterie geschehen.
Das ist wohl der Grund,den die Werkstatt meinte.
Lass doch den Akku dort ausbauen. Oder wolltest Du den gerade noch retten und einlagern für Ersatzzwecke ?
MfG
duck313
Hi,
nö, es gibt kein Gesetz, das den Zustands von Apple Produkten
regelt, es kann aber sein, das Apple den Laden verpflichtet
hat, kein Gerät so rauszugeben.
Aber wenn man Apple kauft, muss man sich an sowas gewöhnen,
die wollen nur das Beste, das Geld der Kunden.
Das stimmt leider wohl. Apfel-Geräte der neueren Bauart sind meist so beschaffen, daß man sie nur noch schwer öffnen kann. Das ist auch der Grund, warum mein iMac wohl der letzte Rechner mit dem Apfellogo gewesen sein wird (und ein iPhone kommt mir sowieso nicht ins Haus).
Gruß S
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