Imbiss als Verein Betreiben

Was ist zu beachten wenn ein Verein einen Imbiss ohne Ausschamnk Akloholischer Getränke betreiben möchte?

  1. Wenn der Imbiss vom Verein auf eigenen festen betrieben wird?
  2. Wenn der Imbiss an andere Vereine vermietet wird?
  3. Wenn der Imbiss auf fremden Festen, Flohmärte oder Betriebsfesten vom verein betrieben wird?

Welche Anträge oder genehmigungen sind notwendig?

Hallo,

ich bin zwar kein Spezialist für Imbiß aber der gesunde Menschenversatnd sagt mit Folgendes

zu 1) innerhalb geschlossener Vereinsveranstaltungen gebt Gutscheine aus oder begrenzt den Konsum eurer Mitglieder auf eine Art. Ohne Geldverkehr

zu 2)3) wen Ihr den Imbiß vermietet oder woanders betreibt setzt das wohl eine Gewerbegenehmigung bei 3) voraus. Inwieweit Schankgenehmigungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich sind , weiss ich nicht, könnte es mir aber vorstellen.

Im Fall 2 habt Ihr Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, welche ihr ebenfalls steuerlich zu betrachten habt.

PS: einen Imbiss als Verein zu betreiben würde ich abraten. Es kommt außerhalb des Vereins nicht viel rein aber viel Bürokratie auf Euch zu!

… ES SEI DENN, IHR SEID EIN IMBISSVEREIN :wink:)

Gruß
Peter

Was ist zu beachten wenn ein Verein einen Imbiss ohne
Ausschank Akloholischer Getränke betreiben möchte?

  1. Wenn der Imbiss vom Verein auf eigenen festen betrieben wird?
  2. Wenn der Imbiss an andere Vereine vermietet wird?
  3. Wenn der Imbiss auf fremden Festen, Flohmärte oder
    Betriebsfesten vom verein betrieben wird?
    Welche Anträge oder Genehmigungen sind notwendig?

Hallo,

ist nicht so mein Gebiet. Denke abe das WKD und Schankerlaugnis mit dem Rathaus geklärt werden kann.

Guten Tag Norbert,

das ist nicht so einfach, ein Imbiss hat was mit Lebensmitteln zu tun, d.h. hier spielt neben Finanzamt auch das Gesundheitsamt eine Rolle (z.B. Gesundheitszeugnis, Einweisungen bzw. Hygieneverordnung etc.). Dann die Frage, ist der Verein USt-pflichtig? Ist es überhaupt ein gemeinnütziger Verein? Wenn ja, wie hoch wird der Anteil des Imbisses an den übrigen Einnahmen sein? Vorsicht, zuviel wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Imbiss) kann evtl. die Gemeinnützigkeit gefährden.
Vereinsrecht ist insgesamt sehr umfangreich, sehr kompliziert. Drei Fragen, auf die man ohne weiteren Hintergrund keine umfangreichen Tipps geben kann.

VG
Ulrike

Wenn es um Umsätze und Gewinn geht, dazu eignewt sich kein Verein.
Steuern und Abgaben muß mann genauso wie ein Gewerbebetrieb zahlen.