Hallo,
ich bin zwar kein Spezialist für Imbiß aber der gesunde Menschenversatnd sagt mit Folgendes
zu 1) innerhalb geschlossener Vereinsveranstaltungen gebt Gutscheine aus oder begrenzt den Konsum eurer Mitglieder auf eine Art. Ohne Geldverkehr
zu 2)3) wen Ihr den Imbiß vermietet oder woanders betreibt setzt das wohl eine Gewerbegenehmigung bei 3) voraus. Inwieweit Schankgenehmigungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich sind , weiss ich nicht, könnte es mir aber vorstellen.
Im Fall 2 habt Ihr Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, welche ihr ebenfalls steuerlich zu betrachten habt.
PS: einen Imbiss als Verein zu betreiben würde ich abraten. Es kommt außerhalb des Vereins nicht viel rein aber viel Bürokratie auf Euch zu!
… ES SEI DENN, IHR SEID EIN IMBISSVEREIN
)
Gruß
Peter
Was ist zu beachten wenn ein Verein einen Imbiss ohne
Ausschank Akloholischer Getränke betreiben möchte?
- Wenn der Imbiss vom Verein auf eigenen festen betrieben wird?
- Wenn der Imbiss an andere Vereine vermietet wird?
- Wenn der Imbiss auf fremden Festen, Flohmärte oder
Betriebsfesten vom verein betrieben wird?
Welche Anträge oder Genehmigungen sind notwendig?