Imbisswagen ist ein Gaststättengewerbe?

Ich habe in internet folgendes gelesen.

Kein Gaststättengewerbe betreibt dagegen:

wer zubereitete Speisen oder Getränke nur über die Straße verkauft, ohne daß die Möglichkeit besteht, die Speisen und Getränke in räumlicher Verbindung mit der Verkaufsstätte zu verzehren (also mit dem Verzehr an Ort und Stelle begonnen wird, der Verzehr aber hauptsächlich im Weitergehen stattfindet). Verweilen die Passanten aber am Abgabeort bzw. werden die Speisen und Getränke in einer Form verabreicht, die ihren sofortigen Verzehr erfordert oder nahe legt, so liegt in der Regel eine Speise- bzw. Schankwirtschaft vor.

Muss ich Imbisswagen unbedingt als Gaststättengewerbe anmelden?

Hi

Die Regeln haben sich vor kurzem geändert. Z.B. der Nachweis einer Toilette, wenn…

Frage am besten bei denem Gewerbeamt nach. Die IHK weiss das ev. auch.

Gruß Nino